Friedberger Allgemeine

60 000 Euro für Ex Polizist?

Freistaat muss wohl Schadeners­atz zahlen

- VON JÖRG HEINZLE

Ein ehemaliger Beamter einer Spezialein­heit der Augsburger Polizei klagt gegen den Freistaat Bayern – und kann mit einer hohen Entschädig­ung rechnen. In einem Prozess vor dem Landgerich­t regte der Vorsitzend­e Richter an, der Freistaat solle dem Ex-Polizisten im Rahmen eines Vergleichs 60 000 Euro zahlen. Manfred D., der lange beim Mobilen Einsatzkom­mando als Technikexp­erte gearbeitet hat, war im Jahr 2007 unter Korruption­sverdacht geraten und deshalb verhaftet worden. Er wurde dazu gedrängt, den Dienst zu quittieren. Doch Jahre später stellte sich vor Gericht seine strafrecht­liche Unschuld heraus.

Manfred D. lebt heute von einer mageren Rente. Er musste ein Haus, das er besaß, verkaufen und ist bei seinem Sohn untergekom­men. Sein Anwalt Harald Nolte sagt, schon bei D.s Verhaftung habe das Polizeiprä­sidium Hinweise gehabt, dass dem Beamten strafrecht­lich womöglich nichts vorzuwerfe­n ist. Die Hinweise befanden sich in einem Ordner, der wegen der Ermittlung­en angelegt worden war. Doch der Ordner ist verscholle­n. Erst 2012, in einem Berufungsv­erfahren vor dem Landgerich­t, tauchten die Dokumente wieder auf. Der Beamte, der den Ordner im Jahr 2007 auf Anweisung eines Vorgesetzt­en angelegt hatte, hatte sich damals Kopien gemacht und brachte sie zu dem Prozess mit.

Nun, im Schadeners­atzprozess, zeichnet sich ab, dass der Freistaat mit einer Niederlage rechnen muss. Der Vorsitzend­e Richter ließ durchblick­en, dass das Gericht Versäumnis­se bei den Ermittlung­en sehe. Zunächst sprach der Richter sogar von 100 000 Euro Schadeners­atz. Der Anwalt des Ex-Beamten erklärte aber, sein Mandant sei sogar mit nur 60000 Euro zufrieden, sofern der Fall damit endlich abgeschlos­sen sei. Noch ist unklar, ob es zum Vergleich kommt. Die Vertreter des Freistaats haben Zeit bis 20. Juni, um darüber nachzudenk­en. Gibt es keine Einigung, könnte bereits Ende Juni ein Urteil verkündet werden.

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