60 000 Euro für Ex Polizist?
Freistaat muss wohl Schadenersatz zahlen
Ein ehemaliger Beamter einer Spezialeinheit der Augsburger Polizei klagt gegen den Freistaat Bayern – und kann mit einer hohen Entschädigung rechnen. In einem Prozess vor dem Landgericht regte der Vorsitzende Richter an, der Freistaat solle dem Ex-Polizisten im Rahmen eines Vergleichs 60 000 Euro zahlen. Manfred D., der lange beim Mobilen Einsatzkommando als Technikexperte gearbeitet hat, war im Jahr 2007 unter Korruptionsverdacht geraten und deshalb verhaftet worden. Er wurde dazu gedrängt, den Dienst zu quittieren. Doch Jahre später stellte sich vor Gericht seine strafrechtliche Unschuld heraus.
Manfred D. lebt heute von einer mageren Rente. Er musste ein Haus, das er besaß, verkaufen und ist bei seinem Sohn untergekommen. Sein Anwalt Harald Nolte sagt, schon bei D.s Verhaftung habe das Polizeipräsidium Hinweise gehabt, dass dem Beamten strafrechtlich womöglich nichts vorzuwerfen ist. Die Hinweise befanden sich in einem Ordner, der wegen der Ermittlungen angelegt worden war. Doch der Ordner ist verschollen. Erst 2012, in einem Berufungsverfahren vor dem Landgericht, tauchten die Dokumente wieder auf. Der Beamte, der den Ordner im Jahr 2007 auf Anweisung eines Vorgesetzten angelegt hatte, hatte sich damals Kopien gemacht und brachte sie zu dem Prozess mit.
Nun, im Schadenersatzprozess, zeichnet sich ab, dass der Freistaat mit einer Niederlage rechnen muss. Der Vorsitzende Richter ließ durchblicken, dass das Gericht Versäumnisse bei den Ermittlungen sehe. Zunächst sprach der Richter sogar von 100 000 Euro Schadenersatz. Der Anwalt des Ex-Beamten erklärte aber, sein Mandant sei sogar mit nur 60000 Euro zufrieden, sofern der Fall damit endlich abgeschlossen sei. Noch ist unklar, ob es zum Vergleich kommt. Die Vertreter des Freistaats haben Zeit bis 20. Juni, um darüber nachzudenken. Gibt es keine Einigung, könnte bereits Ende Juni ein Urteil verkündet werden.