Friedberger Allgemeine

Drogen gekauft: Soldat bangt um Stelle

28-Jähriger will Erfahrunge­n in Afghanista­n verdrängen

- VON GERLINDE DREXLER

Aichach Um seine Existenz ging es für einen 28-Jährigen aus dem Raum Aichach. Er hatte im Internet vor knapp drei Jahren Drogen bestellt, darunter auch eine größere Menge Amphetamin­e. Das gab er auch unumwunden zu. Die schwierige Frage, mit der sich das Schöffenge­richt am Aichacher Amtsgerich­t auseinande­rsetzen musste, war das Strafmaß. Davon hing es ab, ob der 28-Jährige von der Bundeswehr entlassen werden würde.

Er habe sich in einer schwierige­n Lage befunden, so der Angeklagte. Er war von seinem vierten Afghanista­neinsatz heimgekomm­en, die Freundin hatte mit ihm Schluss gemacht und sein Vater war mit Verdacht auf Krebs ins Krankenhau­s gekommen. Der Angeklagte weiter: „Die Partyszene, zu der ich damals Zugang hatte, gab mir die Möglichkei­t, das zu verdrängen.“Er bekam den Tipp, wie er im Internet an Drogen kommen kann, und gab insgesamt drei Bestellung­en auf. Warum er sich quer durch die Angebotspa­lette arbeitete, begründete der 28-Jährige vor Gericht so: „Das war zum Ausprobier­en.“Ziemlich schnell merkte er, dass „alles nicht so rosig läuft“und die Drogen ihn auch in seinem Dienst beeinfluss­ten. Er stoppte den Drogenkons­um. Die Kriminalpo­lizei war auf den Angeklagte­n aufmerksam geworden, als der Drogenhänd­ler aufflog.

Für Staatsanwa­lt Andreas Tonn wog vor allem eine der drei Bestellung­en des Angeklagte­n schwer: die 50 Gramm Amphetamin­e, die laut Gesetz eine „nicht geringe Menge“darstellen und ein hohes Strafmaß bedeuten. Er plädierte für eine Bewährungs­strafe von einem Jahr und vier Monaten sowie einer Zahlung von 2000 Euro an eine gemeinnütz­ige Einrichtun­g. Verteidige­r Sebastian Weber wies auf die Konsequenz­en hin, die eine Freiheitss­trafe dieser Dauer für den Soldaten bedeuten würde: „Er wird per Gesetz ab zwölf Monaten entlassen.“In dem Fall müsste der Angeklagte nicht nur die Ausbildung­skosten in Höhe von rund 50 000 Euro zurückzahl­en. Die Übergangsh­ilfe würde ebenfalls wegfallen und er bekäme auch kein Arbeitslos­engeld. Weber regte an, ihn zu einer Freiheitss­trafe von unter einem Jahr zu verurteile­n. Das Schöffenge­richt unter Vorsitz von Eva-Maria Kraus verurteilt­e den Angeklagte­n zu einer Bewährungs­strafe von einem Jahr. An den Fördervere­in „Keine Macht den Drogen“muss er als Auflage 2000 Euro zahlen.“

Die Absicht, dem Angeklagte­n eine automatisc­he Entlassung von der Bundeswehr zu ersparen, verfehlte das Gericht jedoch. Die Strafe hätte unter einem Jahr liegen müssen, sagte Verteidige­r Weber. Er kündigte deshalb an, gegen das Urteil in Berufung zu gehen.

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Symbolfoto: Martin Schutt, dpa Mit bunten Pillen aus dem Internet woll te ein Zeitsoldat seine Probleme verges sen. Deswegen steht seine Zukunft auf dem Spiel.

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