Drogen gekauft: Soldat bangt um Stelle
28-Jähriger will Erfahrungen in Afghanistan verdrängen
Aichach Um seine Existenz ging es für einen 28-Jährigen aus dem Raum Aichach. Er hatte im Internet vor knapp drei Jahren Drogen bestellt, darunter auch eine größere Menge Amphetamine. Das gab er auch unumwunden zu. Die schwierige Frage, mit der sich das Schöffengericht am Aichacher Amtsgericht auseinandersetzen musste, war das Strafmaß. Davon hing es ab, ob der 28-Jährige von der Bundeswehr entlassen werden würde.
Er habe sich in einer schwierigen Lage befunden, so der Angeklagte. Er war von seinem vierten Afghanistaneinsatz heimgekommen, die Freundin hatte mit ihm Schluss gemacht und sein Vater war mit Verdacht auf Krebs ins Krankenhaus gekommen. Der Angeklagte weiter: „Die Partyszene, zu der ich damals Zugang hatte, gab mir die Möglichkeit, das zu verdrängen.“Er bekam den Tipp, wie er im Internet an Drogen kommen kann, und gab insgesamt drei Bestellungen auf. Warum er sich quer durch die Angebotspalette arbeitete, begründete der 28-Jährige vor Gericht so: „Das war zum Ausprobieren.“Ziemlich schnell merkte er, dass „alles nicht so rosig läuft“und die Drogen ihn auch in seinem Dienst beeinflussten. Er stoppte den Drogenkonsum. Die Kriminalpolizei war auf den Angeklagten aufmerksam geworden, als der Drogenhändler aufflog.
Für Staatsanwalt Andreas Tonn wog vor allem eine der drei Bestellungen des Angeklagten schwer: die 50 Gramm Amphetamine, die laut Gesetz eine „nicht geringe Menge“darstellen und ein hohes Strafmaß bedeuten. Er plädierte für eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und vier Monaten sowie einer Zahlung von 2000 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung. Verteidiger Sebastian Weber wies auf die Konsequenzen hin, die eine Freiheitsstrafe dieser Dauer für den Soldaten bedeuten würde: „Er wird per Gesetz ab zwölf Monaten entlassen.“In dem Fall müsste der Angeklagte nicht nur die Ausbildungskosten in Höhe von rund 50 000 Euro zurückzahlen. Die Übergangshilfe würde ebenfalls wegfallen und er bekäme auch kein Arbeitslosengeld. Weber regte an, ihn zu einer Freiheitsstrafe von unter einem Jahr zu verurteilen. Das Schöffengericht unter Vorsitz von Eva-Maria Kraus verurteilte den Angeklagten zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr. An den Förderverein „Keine Macht den Drogen“muss er als Auflage 2000 Euro zahlen.“
Die Absicht, dem Angeklagten eine automatische Entlassung von der Bundeswehr zu ersparen, verfehlte das Gericht jedoch. Die Strafe hätte unter einem Jahr liegen müssen, sagte Verteidiger Weber. Er kündigte deshalb an, gegen das Urteil in Berufung zu gehen.