Friedberger Allgemeine

Bauträger drängen nach Kissing

Die Kommune tut sich schwer, die Verdichtun­g zu steuern. Eine Bausünde der Vergangenh­eit hat einen Präzedenzf­all geschaffen

- VON GÖNÜL FREY Foto: Gemeinde Kissing

Kissing Wohnraum ist knapp und teuer, freie Bauplätze sind Mangelware. Deswegen drängen auch in Kissing die Bauträger in den Ort. An vielen Stellen werden Wohnhäuser abgerissen und durch massive Neubauten ersetzt. Diese Nachverdic­htung zu steuern, stellt die Kommune vor eine Herausford­erung. Das zeigen wieder zwei Vorhaben, mit denen sich der Bauausschu­ss in seiner jüngsten Sitzung befasste.

So möchte ein Bauträger an der Schulstraß­e 52 einen bestehende­n Bungalow abreißen und durch einen Mehrfamile­nblock mit drei Vollgescho­ssen plus Penthouse ersetzen. In dem Gebäude entstehen insgesamt 13 Wohnungen. Die benötigten Stellplätz­e befinden sich teilweise in einer Tiefgarage. „Ich hätte da jetzt Bedenken. Mir ist es etwas zu groß“, sagte Bürgermeis­ter Manfred Wolf. Der Ansicht waren die meisten der Ausschussm­itglieder. Ringsherum befinden sich in der Schulstraß­e vor allem deutlich niedrigere Ein- und Zweifamili­enhäuser. Neben der Größe und der Optik störte sich Kathrin Müllegger-Steiger (Grüne) auch daran, dass von dem alten Baumbestan­d im Garten wohl nicht viel bleiben werde.

Dass der geplante Wohnblock von der Größe und Höhe her überhaupt nicht in die Umgebung passt, fand auch CSU-Fraktionss­precher Franz-Xaver Sedlmeyr. Positiv sah es nur Peter Wittka (SPD), der auf den herrschend­en Wohnungsma­ngel in Kissing verwies und sagte: „Ich bin dafür“. Eine klare Sache eigentlich, mit 1:8 Stimmen verweigert­e der Ausschuss das gemeindlic­he Einvernehm­en.

Allerdings warnte Bürgermeis­ter Wolf das Gremium schon einmal vor. Eine Bausünde aus der Vergangenh­eit könnte nämlich dazu führen, dass das Landratsam­t das Vorhaben doch für zulässig erklärt. Denn in der Schulstraß­e keine hundert Meter weit wegsteht Kissings einziges sechsstöck­iges Wohnhaus. „Wenn das für die Beurteilun­g herangezog­en wird, ist unsere Ablehnung unzulässig“, stellte Wolf klar.

Ob die Kommune mit ihrer Ablehnung durch kommt, wird auch bei einem weiteren Projekt spannend. Es geht um den ehemaligen Parkplatz der Sparkasse, den die Firma Leimer & Beutelrock mit einem Mehrfamili­enhaus mit sechs Wohnungen bebauen möchte. Weil die Situation mit der davor liegenden Bushaltest­elle nicht geklärt war, hatte der Bauausschu­ss einen früheren Antrag abgelehnt. Was nun folgte, verärgerte Bürgermeis­ter Manfred Wolf merklich. Der Bauträger reichte eine neue Planung direkt über das Landratsam­t ein. Bei der Gemeinde drängte er darauf, den Antrag noch auf die Tagesordnu­ng zu nehmen, obwohl die Laalso dungsfrist bereits abgelaufen war, so berichtete Wolf. Außerdem habe der Bauträger signalisie­rt, dass auch bei einer Ablehnung im Bauausschu­ss die Genehmigun­g durchs Landratsam­t sicher sei. „Und interessan­t finde ich es ja schon, dass der Plan bereits komplett als Verkaufsan­gebot im Internet steht, obwohl es noch gar nicht genehmigt ist“, fügte er hinzu.

Der Bürgermeis­ter erklärte, dass es ihm nach wie vor ein Anliegen sei, erst einmal abzuklären, wie die Gemeinde die neue Bushaltest­elle errichten kann. Die Alte befand sich, wie berichtet, zum Teil auf dem Grund, der der Sparkasse gehört. Franz-Xaver Sedlmeyr erinnerte an das parallel laufende Verfahren für das ehemalige Sparkassen­gebäude, das derselbe Bauträger vermarktet, und für das ja nun die zugehörige­n Parkplätze wegfallen. Seiner Ansicht lassen sich daher die Projekte nicht getrennt betrachten. Am Ende fasste der Bauausschu­ss einstimmig den Beschluss, dass dem Vorhaben erst zugestimmt werden kann, wenn das Bauvorhabe­n mit der Planung der Bushaltest­elle abgestimmt worden ist und mit dem Stellplatz­bedarf des ehemaligen Sparkassen­gebäudes.

 ??  ?? Ein Bauvorhabe­n an der Schulstraß­e in Kissing fällt deutlich aus dem Rahmen. Sollte allerdings das Hochhaus (im Bild rechts) als Bezug herangezog­en werden, wäre der Neu bau zulässig.
Ein Bauvorhabe­n an der Schulstraß­e in Kissing fällt deutlich aus dem Rahmen. Sollte allerdings das Hochhaus (im Bild rechts) als Bezug herangezog­en werden, wäre der Neu bau zulässig.

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