Wissenswertes zur Patientenverfügung
In Deutschland sind Ärzte verpflich tet, den Patientenwillen zu beachten. Für den Fall, dass ein volljähriger Pa tient nicht mehr in der Lage ist, die sen zu äußern, sollte er eine Vorsorge vollmacht und eine Patientenver fügung ausfüllen. Sie ermächtigt Ange hörige oder Vertraute, im Sinne des Patienten zu handeln.
Patientenverfügung Die Patienten verfügung regelt ausschließlich die medizinische Versorgung. Damit eine Patientenverfügung rechtswirksam ist, muss exakt der Krankheitsverlauf und die erwünschte beziehungsweise nicht erwünschte Behandlungsmethode genannt werden. Da diese aber schwer vorhersehbar sind, ist eine zu sätzliche Vorsorgevollmacht sinnvoll. Das Bayerische Ministerium für Justiz empfiehlt, die Patientenverfügung mithilfe eines Arztes auszufüllen.
Vorsorgevollmacht Mit einer Vor sorgevollmacht beauftragen Sie eine oder mehrere Personen Ihres Vertrau ens, stellvertretend für Sie zu han deln. So können unterschiedliche Men schen für Ihre Gesundheitsfragen, die Verwaltung Ihres Vermögens, für Behördengänge, Vertragsabschlüsse oder auch für Post und Telekommuni kation zuständig sein. Empfohlen wird der Vordruck des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz. Die Formulierungen sind Vorschläge und können handschriftlich ergänzt oder verändert werden. Unerwünschte Teile dürfen jederzeit gestrichen wer den. (AZ)