Warum das Geld nicht gesichert ist
FCA-Karte: Experte schätzt Chancen der Fans ein
Augsburg Wie geht es weiter mit dem Bezahlkartensystem beim FC Augsburg nach der Insolvenz des Betreibers Payment Solutions? Nach Informationen unserer Zeitung sind rund 50000 Karten im Umlauf, das Guthaben darauf soll sich auf rund 500 000 Euro belaufen. Insolvenzverwalter Sven-Holger Undritz hatte erst für Juli eine Entscheidung angekündigt. Der FC Augsburg sagte auf Nachfrage, dass noch nicht klar sei, wie und ob es mit dem Bezahlkartensystem weitergehen werde. Eine Einschätzung zur Situation trifft der renommierte Insolvenzverwalter Arndt Geiwitz. Er betreute etwa die Verfahren bei der Drogerie-Kette Schlecker und dem Verlagshaus Weltbild. Arndt Geiwitz: Das Kartenguthaben ist wie eine Anzahlung zu sehen. Und das ist bei einem Insolvenzfall nicht gesichert, sondern ebenso wie in vielen anderen Bereichen ein Teil der Insolvenzforderungen. Ein Beispiel: Wenn jemand ein Haus baut, die Fenster dafür bei einer Baufirma schon bezahlt hat und diese Fensterbaufirma einen Insolvenzantrag stellt, dann darf der Fensterbauer nicht liefern. Es sei denn, das Fenster wird nochmals bezahlt. Bei Payment Solutions muss der Insolvenzverwalter sogar dafür Sorge tragen, dass das Guthaben nicht zur Einlösung kommt. Diese Forderung darf rechtlich nicht erfüllt werden - eigentlich.
Geiwitz: Wenn der Insolvenzverwalter darstellen kann, dass die Bedienung dieser Auszahlung für das Unternehmen überlebenswichtig ist und dass ohne diese Bedienung keine Sanierung gelingt, dann kann er in Ausnahmefällen solche Forderungen doch erfüllen. Geiwitz: Ich vermute, dass man sich deshalb beim ersten Spieltag nach Insolvenzanmeldung dazu durchgerungen hat, die Karten weiter zu bedienen. Aufgrund des medialen Rummels haben die Fans dann aber nicht – wie in der Vergangenheit üblich – neu aufgeladen und konsumiert, sondern mehr oder weniger nur noch konsumiert. Dem muss der Insolvenzverwalter natürlich einen Riegel vorschieben, zumal voraussichtlich keine Mittel zur Befriedigung der Kartenguthaben vorhanden sind. Das ist aber nicht so einfach: Dahinter stehen hohe Ansprüche, auch haftungsrechtlich. Geiwitz: Ja. Wir wollten die Kunden nicht verprellen. Der Schaden durch ausgezahlte Gutscheine wäre im Vergleich zur sicheren Rufschädigung, wenn wir das nicht getan hätten, um ein Vielfaches geringer gewesen. Allerdings muss der Verwalter dokumentieren, dass das wichtig ist. Das kann er nicht alleine entscheiden. Geiwitz: Nein. Denn insolvenzrechtlich ist es die gleiche Forderungsart.