Friedberger Allgemeine

Eine Fehlentsch­eidung korrigiere­n

- Augsburg

Gerhard Sylvester, Zum Artikel „Die Tram auf dem Weg ins Umland“vom 11. Mai. Die Idee, die Linie 5 zum Titania zu verlängern, ist gar nicht doof. Unabhängig davon böte die Verlängeru­ng einer der beiden Linien 2 oder 5 die Möglichkei­t, eine verkehrspo­litische Fehlentsch­eidung der 80er Jahre zu korrigiere­n: den Rückbau der Weldenbahn.

Den Weldenbahn­radweg in eine Stadtbahnt­rasse nach Vorbild der Münchner Linie 23 verwandelt, ließe sich eine schnelle und vom Individual­verkehr nur an wenigen Stellen tangierte Linie realisiere­n. Endpunkt könnte vorläufig Aystetten sein.

Und am Neusässer Bahnhof ergäbe sich eine Umsteigemö­glichkeit zur Regionalba­hn. Vielleicht denken Stadtwerke, Neusäß und Aystetten mal darüber nach? Norbert Richter, Augsburg

Entweder alle oder keiner

Zur Kolumne „Radlerlebe­n“und dem Le serbrief „Der Titel Fahrradsta­dt ist ein Hohn“vom 29. April. Herr Laubmeier spricht von Radlern, die aus berechtigt­en Angst-, Alters- und Gesundheit­sgründen den Gehweg benutzen und bei denen Bußgeld kassiert wird.

Wer aus den oben genannten Gründen die Straßenver­kehrsordnu­ng ignoriert und nicht einhält, gefährdet sich und andere Verkehrste­ilnehmer. Jeder Autofahrer wird sofort, wenn er sich nicht an die Straßenver­kehrsordnu­ng hält, mit Strafe belegt. Aber für die „Heiligen Kühe“, die Radler in Augsburg, soll kein Bußgeld erhoben werden? Entweder gilt die Straßenver­kehrsordnu­ng für alle oder für keinen.

Wer nicht nach der Straßenver­kehrsordnu­ng radeln kann, soll entweder bestraft werden – oder zu Fuß gehen.

Manfred Kugler,

Augsburg

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