Eine Fehlentscheidung korrigieren
Gerhard Sylvester, Zum Artikel „Die Tram auf dem Weg ins Umland“vom 11. Mai. Die Idee, die Linie 5 zum Titania zu verlängern, ist gar nicht doof. Unabhängig davon böte die Verlängerung einer der beiden Linien 2 oder 5 die Möglichkeit, eine verkehrspolitische Fehlentscheidung der 80er Jahre zu korrigieren: den Rückbau der Weldenbahn.
Den Weldenbahnradweg in eine Stadtbahntrasse nach Vorbild der Münchner Linie 23 verwandelt, ließe sich eine schnelle und vom Individualverkehr nur an wenigen Stellen tangierte Linie realisieren. Endpunkt könnte vorläufig Aystetten sein.
Und am Neusässer Bahnhof ergäbe sich eine Umsteigemöglichkeit zur Regionalbahn. Vielleicht denken Stadtwerke, Neusäß und Aystetten mal darüber nach? Norbert Richter, Augsburg
Entweder alle oder keiner
Zur Kolumne „Radlerleben“und dem Le serbrief „Der Titel Fahrradstadt ist ein Hohn“vom 29. April. Herr Laubmeier spricht von Radlern, die aus berechtigten Angst-, Alters- und Gesundheitsgründen den Gehweg benutzen und bei denen Bußgeld kassiert wird.
Wer aus den oben genannten Gründen die Straßenverkehrsordnung ignoriert und nicht einhält, gefährdet sich und andere Verkehrsteilnehmer. Jeder Autofahrer wird sofort, wenn er sich nicht an die Straßenverkehrsordnung hält, mit Strafe belegt. Aber für die „Heiligen Kühe“, die Radler in Augsburg, soll kein Bußgeld erhoben werden? Entweder gilt die Straßenverkehrsordnung für alle oder für keinen.
Wer nicht nach der Straßenverkehrsordnung radeln kann, soll entweder bestraft werden – oder zu Fuß gehen.
Manfred Kugler,
Augsburg