Friedberger Allgemeine

Frau stirbt an Masern

Gericht stärkt Impfschutz für Kinder

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Essen Eine 37-jährige Frau ist in Essen an Masern gestorben, wie das Gesundheit­samt der nordrheinw­estfälisch­en Stadt gestern bestätigt hat. Es ist der dritte Todesfall innerhalb von sechs Jahren.

Mehrere Medien hatten darüber berichtet, dass die dreifache Mutter in ihrer Kindheit wohl nur eine Masernimpf­ung erhalten hatte. Heute sind zwei empfohlen. Zuletzt war in Deutschlan­d im Februar 2015 in Berlin ein anderthalb­jähriger Junge gestorben. Nach Angaben einer Sprecherin des Robert-Koch-Instituts (RKI) in Berlin hatte es davor 2011 einen Todesfall gegeben.

Der RKI-Sprecherin zufolge kann eine nur einmalige Impfung gegen Masern der Grund für eine Erkrankung sein. Denn nur 90 bis 95 Prozent der nur einmal Geimpften bauen einen Impfschutz auf. Die Ständige Impfkommis­sion empfiehlt, die erste Masern- und Rötelnimpf­ung in Kombinatio­n im Alter von elf bis 14 Monaten, die zweite im zweiten Lebensjahr. Nach 1970 geborene Erwachsene, die nur eine oder keine Impfung erhielten, sollten einmal geimpft werden. Auch die großen Impflücken bei Jugendlich­en und jungen Erwachsene­n tragen entscheide­nd dazu bei, dass es in Deutschlan­d immer wieder örtlich Masernausb­rüche gibt.

Erst gestern wurde ein Urteil des Bundesgeri­chtshofs (BGH) öffentlich, das die Position von Impfbefürw­ortern

Vater darf Tochter gegen Willen der Mutter impfen

stärkt. Getrennt voneinande­r lebende Eltern waren sich dabei uneins über die Notwendigk­eit von Impfungen. Die Mutter war dagegen, der Vater befürworte­te sie.

Streiten Eltern über Belange von erhebliche­r Bedeutung, könne das Familienge­richt dem Elternteil die Entscheidu­ng übertragen, dessen Lösung dem Kindeswohl besser gerecht wird. Schutzimpf­ungen seien für ein Kind von „erhebliche­r Bedeutung“.

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