Darf Real Kunden filmen?
Datenschützerin hält die Kameras für „problematisch“
Frau Grasl, in 40 Real-Märkten nehmen Kameras an den Kassen Kunden auf, um zielgruppengenaue Werbung zu zeigen. Was halten Sie als Expertin für Datenschutz davon? Katharina Grasl: So etwas ist problematisch. Je mehr Daten Konzerne erfassen, desto umfassendere Kunden-Profile können sie erstellen. Für die Unternehmen sind diese Datensätze wertvoll. Aus Sicht des Datenschutzes ist die Entwicklung zum gläsernen Kunden bedenklich.
Grasl: Videoaufzeichnung im öffentlichen Raum ist nur unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt. In diesem Fall darf der Supermarkt in seinen Räumlichkeiten filmen, weil er das Hausrecht hat. Er muss Kunden jedoch noch vor dem Betreten des überwachten Bereichs gut sichtbar auf die Aufzeichnung hinweisen. Grasl: Ja, so ein Hinweis kann rein rechtlich ausreichend sein, wenn er deutlich genug angebracht ist. Es muss nicht explizit auf jede einzelne Kamera und die Art der Aufzeichnung hingewiesen werden. Grasl: Wenn es so ist, handelt es sich tatsächlich um anonymisierte und nicht um personenbezogene Daten. Die Frage ist, inwieweit die Kameras auch Daten erfassen, die Rückschlüsse auf den Verbraucher zuließen, etwa von EC-Karten. Dann wäre die Einwilligung des Kunden erforderlich. Inwieweit dies hier der Fall ist, kann ich nicht beurteilen. Grasl: Im Grunde wenig. Der Supermarkt hat das Hausrecht und darf mit Kenntnis des Kunden filmen. Wer damit nicht einverstanden ist, muss in einem anderen Laden einkaufen.
Zur Person Katharina Grasl ist Ju ristin im Bereich Datenschutz bei der Verbraucherzentrale Bayern.