Zwei Kastanien stehen Neubau im Weg
Die Fällung ist das Ergebnis eines runden Tisches. Die Grünen erneuern ihre Kritik daran
Auf einem derzeit unbebauten Areal in der Holbeinstraße soll ein fünfgeschossiges Bürogebäude mit Tiefgarage errichtet werden. Bauherr ist die Firma Bäko mit Sitz in München. Im unmittelbaren Umfeld des geplanten Gebäudekomplexes stehen gegenwärtig 20 Bäume. Zwei Kastanien müssen gefällt werden. So ist gegenwärtig die Grundlage eines politischen Beschlusses im Bauausschuss. Um die Fällung dreht sich jetzt ein politischer Streit, die Grünen wettern gegen die Fällungen.
Baureferent Gerd Merkle nimmt auf Anfrage Bezug zur Ausgangslage in der Holbeinstraße: „Nach den aktuellen Planungen werden zwei Bäume gefällt, die unter die Baumschutzverordnung fallen.“Dabei sei die Fällung eines einzeln stehenden Baumes bereits in der ursprünglichen Planung als unproblematisch angesehen worden, sagt er. Diese Fällung habe keinerlei Einfluss auf die übrigen Bestandsbäume. Eine Bebauung des Grundstückes sei nämlich nicht möglich erschienen, wenn dieser Baum stehen bleiben würde.
Wegen der Bäume gab es mehrere Gespräche zwischen Stadt und Investor. An den Planungen wurde nochmals nachgebessert. Eine zusammenhängende Baumgruppe im Nordwesten des Baugrundstückes soll nunmehr durch ein Zurücksetzen des Tiefgaragengeschosses erhalten werden. Ein weiterer Baum muss allerdings weichen. Merkle sagt dazu: „Dies war das Ergebnis des ,runden Tisches‘ und auf dieser Basis stimmte der Bauausschuss dem Vorhaben zu.“
Die Grünen haben ihre Kritik an dieser Entscheidung bereits geäußert. Sie verstehen nicht, warum die Bedenken des Grünordnungsamtes nicht gehört würden. Stadtrat Cemal Bozoglu sagt: „Man kann sich durchaus die Frage stellen, warum das Amt für Grünordnung überhaupt eine Stellungnahme abgeben soll, wenn die klare Ablehnung und Alternativvorschläge einfach vom Ausschuss übergangen werden können. Wir fordern die Verwaltung und den Bauträger auf, sich erneut an einen Tisch zu setzen und eine Lösung zu finden, die städtebauliche und stadtökologische Belange besser berücksichtigt.“