Wie hoch darf die Hecke sein?
BGH urteilt im Nachbarschaftsstreit
Karlsruhe Wegen Hecken, Bäumen und Sträuchern an der Grenze zum Nachbargrundstück gibt es oft Streit. In einem Fall hat nun der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden. Mit seinem am Freitag verkündeten Urteil sorgt er für mehr Klarheit – in der Frage, wie die maximal zulässige Höhe von Grenzhecken bei Grundstücken in Hanglage zu messen ist.
Der Streitfall: Die Nachbarn wohnen am Hang auf übereinanderliegenden Grundstücken. An der Grenze ist eine Stufe im Gelände mit einer ein Meter hohen Mauer. Dort entlang hat der untere Nachbar eine Thujenhecke, die dem oberen viel zu hoch ist. In Bayern, wo der Fall spielt, sind maximal zwei Meter Heckenhöhe erlaubt.
Dem Urteil zufolge ist in solchen Fällen allerdings nicht die Höhe der Hecke von der Wurzel bis zur Spitze zu messen, sondern von dem höheren Geländeniveau des Nachbargrundstücks aus. Tiefer liegende Hecken können damit höher sein als in den Vorschriften für ebenerdige Grundstücke vorgesehen (Az. V ZR 230/16). Das heißt: Die Hecke darf in diesem Fall rund drei Meter in den Himmel wachsen, bevor sie gestutzt werden muss. Und das muss sie, schließlich ist sie inzwischen sechs Meter hoch.
Ebenfalls interessant dürfte für viele sein: Beschwert sich fünf Jahre lang niemand über die – unzulässige – Höhe einer Hecke, muss nicht mehr gestutzt werden.