Junge Familien am Meringer Oberfeld bevorzugt
Gemeinderat Bei 400 Vormerkungen auf insgesamt 32 Bauplätze ist der Kriterienkatalog für die Vergabe von großer Bedeutung. Jedes Kind ist ein Vorteil, ebenso wie ein Engagement bei der Feuerwehr
Mering Der Traum vom Eigenheim am Meringer Oberfeld kann sich nur für den Bruchteil aller Interessenten erfüllen. 400 Vormerkungen für die 32 gemeindlichen Bauplätze zählt der Markt Mering. Wer zum Zuge kommt, das entscheidet die Kommune mithilfe eines Kriterienkatalogs. In einer mehrstündigen Debatte stellte der Gemeinderat ein Punktesystem auf. Eigentlich hätte danach in nicht öffentlicher Sitzung noch der Grundstückspreis festgelegt werden sollen. Angesichts der fortgeschrittenen Stunde wurde dies jedoch vertagt.
Etliche der Bewerber waren extra gekommen, um die Entscheidung im Gemeinderat mitzuverfolgen. Nicht jeder hielt bis zum Ende des Tagesordnungspunktes durch, den das Gremium gegen 23.30 Uhr erst abschließen konnte. Dabei hatte der Gemeinderat extra dafür einen sechsköpfigen Vergabeausschuss eingerichtet, der dreimal tagte. Mit dessen Vorgaben hatte CSU-Fraktionssprecher Georg Resch dann wiederum mit der Verwaltung einen Vorschlag ausgearbeitet. Dieser wich anscheinend jedoch in etlichen Punkten von den Ergebnissen des Vergabeausschusses ab, sodass beinahe jedes Kriterium neu infrage gestellt wurde. Am Ende war der Bewertungskatalog so vielfach abge- ändert worden, dass ihn die Verwaltung noch einmal neu ins Reine schreiben muss und die Gemeinderäte dann endgültig in der nächsten Sitzung darüber abstimmen. Dann soll auch die Entscheidung über den Grundstückspreis fallen.
Bei dem Vergabekatalog erhalten die Bewerber Punkte, wenn sie bestimmte Bedingungen erfüllen. Nach der Anzahl der Punkte wird eine Rangfolge erstellt, nach der die Interessenten bei den Bauplätzen zum Zuge kommen. Wer in Mering lebt oder schon einmal gewohnt hat, bekommt dafür zum Beispiel Punkte.
Eine lebhafte Diskussion entbrannte jedoch bereits daran, wer sich überhaupt für einen Bauplatz bewerben darf. Hier hieß es nämlich ursprünglich: „Der Bewerber darf zum Stichtag nicht Eigentümer eines mit Wohn- oder Mischbebauung bebauten oder bebaubaren Grundstücks in der Gemeinde Mering sein.“Resch erklärte diesen Passus so: „Unser oberstes Ziel ist es, jungen Familien die Möglichkeit zu geben, hier in Mering zu bauen. Und nicht, dass jemand, der hier schon ein Haus hat, noch mal ein Grundstück kauft“, erklärte Resch. Was sich plausibel anhörte, sorgte dann im Einzelfall doch für Kopfzerbrechen. So hatte sich ein älteres Ehepaar in einem Schreiben an den Gemeinderat gewandt. Dieses besitzt in Mering ein mehrstöckiges Eigenheim, das mit seinen Treppen nicht seniorengerecht ist. Daher wollen die Betreffenden das Haus verkaufen und sich ein neues barrierefreies Eigenheim schaffen. „Wir müssen eine Auswahl treffen und wir werden nicht alle berücksichtigen können“, betonte GrünenSprecherin Petra von Thienen, die auch Mitglied im Vergabeausschuss ist.
Was jedoch vielen sauer aufstieß, war, dass nur Grundbesitz in Mering vom Verfahren ausgeschlossen wird. „Mit diesem Satz bestrafen wir unsere eigenen Bürger. Alle anderen Leute dürfen in Kissing oder Augsburg was besitzen“, kritisierte Erich Lutz (CSU). Resch erklärte, dass für die Kommune nur Grundbesitz im eigenen Bereich nachprüfbar sei. Auf Antrag von Wolfgang Bachmeir (SPD) entschloss sich der Gemeinderat jedoch mehrheitlich, den Ortszusatz zu streichen. Wer andernorts bereits ein Haus oder Grundstück hat, ist ebenfalls nicht zugelassen.
Gefeilscht wurde dann auch um die Details der Punktebewertung. Unstrittig war, dass Menschen, die in Mering leben oder längere Zeit gelebt haben, dies angeben können. Gestaffelt nach Wohndauer gibt es dafür bis zu 40 Punkte. Punkte gibt es außerdem für eine Berufstätigkeit in Mering, für jedes Kind, das in der Familie lebt, und für Menschen mit Behinderung. Auch ehrenamtliche Tätigkeiten wirken sich vorteilhaft aus, besonders ein Engagement bei der Feuerwehr oder bei einer anderen örtlichen Rettungsorganisation.
Der Punktekatalog soll verbindlich für alle Entscheidungen gelten. Die Möglichkeit, dass der Gemeinderat im Einzelfall davon abweichen darf, wurde aus dem Entwurf gestrichen. Wer bei den Angaben schummelt, verliert den Anspruch aufs Grundstück. Falls das erst später herauskommt, muss man pro Quadratmeter 100 Euro Strafe zahlen. Auch wer in den ersten zehn Jahren schon auszieht oder die Immobilie verkauft, muss diese Kaufpreisaufzahlung leisten. Hier soll jedoch noch eine Härtefallregelung ergänzt werden, die zum Beispiel Scheidung und Todesfall ausnimmt.
Der endgültige Kriterienkatalog wird zwar erst in der nächsten Sitzung verabschiedet. Gültig ist jedoch bereits der Stichtag, der für die Bewerbungskriterien angesetzt wird. Dieser ist der 1. Juni 2017.
Eine lebhafte Diskussion entbrannte