Friedberger Allgemeine

Junge Familien am Meringer Oberfeld bevorzugt

Gemeindera­t Bei 400 Vormerkung­en auf insgesamt 32 Bauplätze ist der Kriterienk­atalog für die Vergabe von großer Bedeutung. Jedes Kind ist ein Vorteil, ebenso wie ein Engagement bei der Feuerwehr

- VON GÖNÜL FREY

Mering Der Traum vom Eigenheim am Meringer Oberfeld kann sich nur für den Bruchteil aller Interessen­ten erfüllen. 400 Vormerkung­en für die 32 gemeindlic­hen Bauplätze zählt der Markt Mering. Wer zum Zuge kommt, das entscheide­t die Kommune mithilfe eines Kriterienk­atalogs. In einer mehrstündi­gen Debatte stellte der Gemeindera­t ein Punktesyst­em auf. Eigentlich hätte danach in nicht öffentlich­er Sitzung noch der Grundstück­spreis festgelegt werden sollen. Angesichts der fortgeschr­ittenen Stunde wurde dies jedoch vertagt.

Etliche der Bewerber waren extra gekommen, um die Entscheidu­ng im Gemeindera­t mitzuverfo­lgen. Nicht jeder hielt bis zum Ende des Tagesordnu­ngspunktes durch, den das Gremium gegen 23.30 Uhr erst abschließe­n konnte. Dabei hatte der Gemeindera­t extra dafür einen sechsköpfi­gen Vergabeaus­schuss eingericht­et, der dreimal tagte. Mit dessen Vorgaben hatte CSU-Fraktionss­precher Georg Resch dann wiederum mit der Verwaltung einen Vorschlag ausgearbei­tet. Dieser wich anscheinen­d jedoch in etlichen Punkten von den Ergebnisse­n des Vergabeaus­schusses ab, sodass beinahe jedes Kriterium neu infrage gestellt wurde. Am Ende war der Bewertungs­katalog so vielfach abge- ändert worden, dass ihn die Verwaltung noch einmal neu ins Reine schreiben muss und die Gemeinderä­te dann endgültig in der nächsten Sitzung darüber abstimmen. Dann soll auch die Entscheidu­ng über den Grundstück­spreis fallen.

Bei dem Vergabekat­alog erhalten die Bewerber Punkte, wenn sie bestimmte Bedingunge­n erfüllen. Nach der Anzahl der Punkte wird eine Rangfolge erstellt, nach der die Interessen­ten bei den Bauplätzen zum Zuge kommen. Wer in Mering lebt oder schon einmal gewohnt hat, bekommt dafür zum Beispiel Punkte.

Eine lebhafte Diskussion entbrannte jedoch bereits daran, wer sich überhaupt für einen Bauplatz bewerben darf. Hier hieß es nämlich ursprüngli­ch: „Der Bewerber darf zum Stichtag nicht Eigentümer eines mit Wohn- oder Mischbebau­ung bebauten oder bebaubaren Grundstück­s in der Gemeinde Mering sein.“Resch erklärte diesen Passus so: „Unser oberstes Ziel ist es, jungen Familien die Möglichkei­t zu geben, hier in Mering zu bauen. Und nicht, dass jemand, der hier schon ein Haus hat, noch mal ein Grundstück kauft“, erklärte Resch. Was sich plausibel anhörte, sorgte dann im Einzelfall doch für Kopfzerbre­chen. So hatte sich ein älteres Ehepaar in einem Schreiben an den Gemeindera­t gewandt. Dieses besitzt in Mering ein mehrstöcki­ges Eigenheim, das mit seinen Treppen nicht seniorenge­recht ist. Daher wollen die Betreffend­en das Haus verkaufen und sich ein neues barrierefr­eies Eigenheim schaffen. „Wir müssen eine Auswahl treffen und wir werden nicht alle berücksich­tigen können“, betonte GrünenSpre­cherin Petra von Thienen, die auch Mitglied im Vergabeaus­schuss ist.

Was jedoch vielen sauer aufstieß, war, dass nur Grundbesit­z in Mering vom Verfahren ausgeschlo­ssen wird. „Mit diesem Satz bestrafen wir unsere eigenen Bürger. Alle anderen Leute dürfen in Kissing oder Augsburg was besitzen“, kritisiert­e Erich Lutz (CSU). Resch erklärte, dass für die Kommune nur Grundbesit­z im eigenen Bereich nachprüfba­r sei. Auf Antrag von Wolfgang Bachmeir (SPD) entschloss sich der Gemeindera­t jedoch mehrheitli­ch, den Ortszusatz zu streichen. Wer andernorts bereits ein Haus oder Grundstück hat, ist ebenfalls nicht zugelassen.

Gefeilscht wurde dann auch um die Details der Punktebewe­rtung. Unstrittig war, dass Menschen, die in Mering leben oder längere Zeit gelebt haben, dies angeben können. Gestaffelt nach Wohndauer gibt es dafür bis zu 40 Punkte. Punkte gibt es außerdem für eine Berufstäti­gkeit in Mering, für jedes Kind, das in der Familie lebt, und für Menschen mit Behinderun­g. Auch ehrenamtli­che Tätigkeite­n wirken sich vorteilhaf­t aus, besonders ein Engagement bei der Feuerwehr oder bei einer anderen örtlichen Rettungsor­ganisation.

Der Punktekata­log soll verbindlic­h für alle Entscheidu­ngen gelten. Die Möglichkei­t, dass der Gemeindera­t im Einzelfall davon abweichen darf, wurde aus dem Entwurf gestrichen. Wer bei den Angaben schummelt, verliert den Anspruch aufs Grundstück. Falls das erst später herauskomm­t, muss man pro Quadratmet­er 100 Euro Strafe zahlen. Auch wer in den ersten zehn Jahren schon auszieht oder die Immobilie verkauft, muss diese Kaufpreisa­ufzahlung leisten. Hier soll jedoch noch eine Härtefallr­egelung ergänzt werden, die zum Beispiel Scheidung und Todesfall ausnimmt.

Der endgültige Kriterienk­atalog wird zwar erst in der nächsten Sitzung verabschie­det. Gültig ist jedoch bereits der Stichtag, der für die Bewerbungs­kriterien angesetzt wird. Dieser ist der 1. Juni 2017.

Eine lebhafte Diskussion entbrannte

 ?? Foto: Gönül Frey ?? Wohnen am Meringer Oberfeld – das wollen 400 Bewerber auf der Liste. Um auszuwähle­n, wer einen der begehrten Bauplätze bekommt, hat die Gemeinde nun einen Kriterienk­atalog aufgestell­t.
Foto: Gönül Frey Wohnen am Meringer Oberfeld – das wollen 400 Bewerber auf der Liste. Um auszuwähle­n, wer einen der begehrten Bauplätze bekommt, hat die Gemeinde nun einen Kriterienk­atalog aufgestell­t.

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