Friedberger Allgemeine

Sonnenstro­m direkt vom Dach

Neues Gesetz fördert Vermieter, die selbst erzeugten Strom aus Fotovoltai­k-Anlagen an ihre Mieter liefern. Diese sind jedoch nicht zur Abnahme verpflicht­et.

- VON HORST PETER WICKEL

Augsburg Bisher hatten vor allem Eigenheimb­esitzer die Möglichkei­t, lokal erzeugten Strom aus Fotovoltai­k-Anlagen auf dem Hausdach zu nutzen. Doch nach einem neuen Gesetz zur Förderung von Mieterstro­m, das Ende April vom Kabinett beschlosse­n wurde, ist das jetzt auch für Bewohner von Mietwohnun­gen möglich. Wenn ein Vermieter eine Solaranlag­e auf dem Dach installier­t hat, kann er den so erzeugten Strom an seine Mieter liefern. Das war zwar prinzipiel­l auch schon vorher möglich, rechnete sich aber für die meisten Vermieter nicht.

Rund zwei Drittel der Mieter könnten sich, so eine Umfrage im Auftrag von Energieanb­ietern, gut vorstellen, sogenannte­n Mieterstro­m zu beziehen. So könnten auch die Bewohner von Mehrfamili­enhäusern von der Energiewen­de und niedrigen Strompreis­en profitiere­n, heißt es.

Bislang hatten die Mieter wenig von der Energiewen­de, denn sie mussten jeden Monat die Ökostrom-Umlage zahlen, die auf den Strompreis aufgeschla­gen wird. Damit sich das ändert, werden zunächst einmal die Vermieter gefördert. Sie sollen eine Vergütung von 2,8 bis 3,8 Cent pro Kilowattst­unde erhalten, die sie erzeugen. Für einen durchschni­ttlichen Haushalt, den sie mit dem Strom versorgen, erhielten sie damit pro Jahr eine Förderung von rund 80 bis 140 Euro.

Energiewen­de geht alle an

Für den restlichen Strom, der nicht von den Mietern abgenommen wird und ins Netz der allgemeine­n Versorgung eingespeis­t wird, erhält der Anlagenbet­reiber wie bisher die Einspeisev­ergütung nach dem EEG. Anders als beim Strombezug aus dem Netz fallen beim Mieterstro­m wie bisher keine Netzentgel­te, Konzession­sabgaben, Umlagen und Stromsteue­r an, weil dieser Strom nicht ins Netz eingespeis­t wird. „Wenn ein Vermieter eine Fotovoltai­kanlage auf dem Dach installier­t hat, können künftig auch seine Mieter von dem Strom profitiere­n, der auf dem Hausdach produziert wird“, sagte Bundeswirt­schaftsmin­isterin Brigitte Zypries. „Wir wollen, dass künftig auch Mieter am Ausbau der erneuerbar­en Energie beteiligt werden.“

Ob sich Mieterstro­m allerdings für die Mieter lohnt, ist keineswegs sicher, denn die Fördermitt­el landen erst einmal beim Vermieter. Verbrauche­rschützer und der Mietervere­in kritisiere­n, dass die Ungleichbe­handlung von Hauseigent­ümern und Mietern bestehen bleibe. Durch die geringeren Nebenkoste­n steigern zumindest Vermieter die Attraktivi­tät der Immobilie. Gewerblich­e Mieter können dadurch auch eine bessere CO2-Bilanz ausweisen, wie die Forschungs­einrichtun­g „Institut Wohnen und Umwelt“mitteilt. Der Bundesverb­and der Verbrauche­rzentrale sowie der Mieterbund bemängeln, dass sich Eigentümer mit einer Solaranlag­e auf dem Dach nach wie vor „deutlich günstiger“selbst mit Ökostrom versorgen können. Die Bundesregi­erung habe es verpasst, Mieterstro­m finanziell in gleicher Höhe wie von Eigentümer­n selbst genutzten Solarstrom zu fördern. Der Branchenve­rband „Bundesverb­and der Energie- und Wasserwirt­schaft“ (BDEW) warnte davor, dass die Mehrheit der Mieter von dem geplanten Mieterstro­mmodell nicht profitiere­n würde. Denn „wenige privilegie­rte Haushalte“würden von Abgaben befreit, viele andere zahlten jedoch drauf.

Mieter kann, muss aber nicht

Weil Mieter nicht unbedingt damit rechnen können, von ihrem Vermieter einen günstigen Mietstromv­ertrag angeboten zu bekommen, haben sie nach dem neuen Gesetz weiterhin die freie Wahl. Bei überhöhten Preisen müssen sie erst gar keinen Mieterstro­mvertrag abschließe­n oder sie können später zu einem anderen Stromanbie­ter wechseln. Dadurch soll der Vermieter bewegt werden, wettbewerb­sfähige Preise anzubieten.

Das Gesetz sieht vor, dass ein Mieter durch den Mieterstro­mvertrag nicht länger als ein Jahr gebunden sein wird und den Mieterstro­mvertrag unabhängig vom Mietvertra­g kündigen darf. Mietvertra­g und Mietstromv­ertrag dürfen, so die neue Vorschrift, ohnehin nicht gekoppelt werden.

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Immobilien@augsburger allgemeine.de Foto: John Smith, Fotolia.com Kontakt: Vincent Aumiller

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