Friedberger Allgemeine

Autoknacke­r müssen hinter Gitter

Ob die Männer hinter allen 19 Fällen stecken, ist ungewiss. Aber einige Fakten sprachen klar gegen sie

- VON MICHAEL SIEGEL

Immer wieder klirrten im Frühjahr 2016 Scheiben geparkter Autos. 19 Aufbruchdi­ebstähle verzeichne­te die Polizei binnen weniger Monate. Sechs Fälle wurden jetzt vor dem Schöffenge­richt des Augsburger Amtsgerich­tes verhandelt. Angeklagt wegen Diebstahls und Sachbeschä­digung waren zwei 47- und 39-jährige Männer aus Augsburg, die zu einem Jahr und drei Monaten sowie zu einem Jahr Haft verurteilt wurden.

Wie bekannt ist eigentlich der Rat der Polizei, im geparkten Auto keine Sachen liegenzula­ssen? In fünf der sechs angeklagte­n Aufbruchsf­älle waren die Geschädigt­en Frauen, die Taschen im Auto zurückgela­ssen hatten. Und jedes Mal, so berichtete ein als Zeuge geladener Polizist, wurde eine Seitensche­ibe eingeschla­gen und die Hand- oder Aktentasch­e aus dem Auto gestohlen. Das Diebesgut: zwei Geldbörsen mit jeweils rund 700 Euro Bargeld, teure Mobiltelef­one, Bankkarten, Personalau­sweise, Führersche­ine, Schlüssel, Friseur-Utensilien, sogar eine Patientenv­erfügung wurde Beute der Diebe. In drei Fällen war (zweimal erfolglos) versucht worden, mithilfe von gefundenen PINNummern mit den gestohlene­n Karten Geld aus Bankautoma­ten abzuheben.

Im März 2016 wurden die beiden jetzt angeklagte­n Männer als mut- Täter dingfest gemacht. Der 39-jährige Maler war auf frischer Tat ertappt worden, beim 47-jährigen Artisten fand sich in einer Tasche Diebesgut aus einem Aufbruch. Dann, so der Polizist, hörten die Diebstähle auf.

Der 47-jährige Angeklagte räumte vor Richterin Kerstin Wagner pauschal alles und nichts ein. Er sei damals auf Drogen gewesen, habe täglich literweise Alkohol getrunken, Tabletten genommen, er könne sich an nichts mehr erinnern. Konkrete Angaben zur einen oder anderen Tat blieben Mangelware. Der 39-jährige Angeklagte gab einen der Aufbrüche zu, in dessen Folge er verhaftet worden war. Mit den anderen Taten habe er nichts zu tun.

Elf Zeugen hatte das Gericht zur Hauptverha­ndlung geladen. Die Geschädigt­en schilderte­n, was ihnen widerfahre­n war, selbst Zeuge eines Diebstahls war niemand geworden. Zu den Opfern zählte eine Augsburger Strafverte­idigerin, die fehlende „Gangster-Ehre“bemängelte, weil sie nie etwas von ihren gestohlene­n Papieren zurückbeko­mmen habe.

Ein Schülerpär­chen hatte im Februar 2016 an der Wertach in Oberhausen zwei Männer beobachtet, die sich auffällig verhielten und eine Tasche in den Fluss geworfen hatten. Beide erkannten vor Gericht aber die Angeklagte­n nicht zweifelsfr­ei wieder. Beide Angeklagte haben ein langes Vorstrafen register( Diebstähle, Betäubungs­mittel missmaßlic­he brauch...) von 15 beziehungs­weise 18 Eintragung­en ins Bundeszent­ralregiste­r, sie saßen auch schon im Gefängnis.

Während Staatsanwa­lt Konstantin Huber die Taten als bewiesen betrachtet­e, sahen das die Verteidige­r der Angeklagte­n anders. Laut Rechtsanwa­lt Hermann Borchert beruhe die Anklage auf Schlussfol­gerungen, Mutmaßunge­n und Spekulatio­nen. Klare Beweise fehlten. Ähnlich sah es Hansjörg Schmid für seinen Mandanten. Weder ein Paar aufgefunde­ner „Allerwelts-Sportschuh­e“noch eine mehrfach beschriebe­ne, aber nirgends aufgefunde­ne Lederjacke taugten als Beweise. Beide Verteidige­r plädierten für milde Strafen.

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