Autoknacker müssen hinter Gitter
Ob die Männer hinter allen 19 Fällen stecken, ist ungewiss. Aber einige Fakten sprachen klar gegen sie
Immer wieder klirrten im Frühjahr 2016 Scheiben geparkter Autos. 19 Aufbruchdiebstähle verzeichnete die Polizei binnen weniger Monate. Sechs Fälle wurden jetzt vor dem Schöffengericht des Augsburger Amtsgerichtes verhandelt. Angeklagt wegen Diebstahls und Sachbeschädigung waren zwei 47- und 39-jährige Männer aus Augsburg, die zu einem Jahr und drei Monaten sowie zu einem Jahr Haft verurteilt wurden.
Wie bekannt ist eigentlich der Rat der Polizei, im geparkten Auto keine Sachen liegenzulassen? In fünf der sechs angeklagten Aufbruchsfälle waren die Geschädigten Frauen, die Taschen im Auto zurückgelassen hatten. Und jedes Mal, so berichtete ein als Zeuge geladener Polizist, wurde eine Seitenscheibe eingeschlagen und die Hand- oder Aktentasche aus dem Auto gestohlen. Das Diebesgut: zwei Geldbörsen mit jeweils rund 700 Euro Bargeld, teure Mobiltelefone, Bankkarten, Personalausweise, Führerscheine, Schlüssel, Friseur-Utensilien, sogar eine Patientenverfügung wurde Beute der Diebe. In drei Fällen war (zweimal erfolglos) versucht worden, mithilfe von gefundenen PINNummern mit den gestohlenen Karten Geld aus Bankautomaten abzuheben.
Im März 2016 wurden die beiden jetzt angeklagten Männer als mut- Täter dingfest gemacht. Der 39-jährige Maler war auf frischer Tat ertappt worden, beim 47-jährigen Artisten fand sich in einer Tasche Diebesgut aus einem Aufbruch. Dann, so der Polizist, hörten die Diebstähle auf.
Der 47-jährige Angeklagte räumte vor Richterin Kerstin Wagner pauschal alles und nichts ein. Er sei damals auf Drogen gewesen, habe täglich literweise Alkohol getrunken, Tabletten genommen, er könne sich an nichts mehr erinnern. Konkrete Angaben zur einen oder anderen Tat blieben Mangelware. Der 39-jährige Angeklagte gab einen der Aufbrüche zu, in dessen Folge er verhaftet worden war. Mit den anderen Taten habe er nichts zu tun.
Elf Zeugen hatte das Gericht zur Hauptverhandlung geladen. Die Geschädigten schilderten, was ihnen widerfahren war, selbst Zeuge eines Diebstahls war niemand geworden. Zu den Opfern zählte eine Augsburger Strafverteidigerin, die fehlende „Gangster-Ehre“bemängelte, weil sie nie etwas von ihren gestohlenen Papieren zurückbekommen habe.
Ein Schülerpärchen hatte im Februar 2016 an der Wertach in Oberhausen zwei Männer beobachtet, die sich auffällig verhielten und eine Tasche in den Fluss geworfen hatten. Beide erkannten vor Gericht aber die Angeklagten nicht zweifelsfrei wieder. Beide Angeklagte haben ein langes Vorstrafen register( Diebstähle, Betäubungsmittel missmaßliche brauch...) von 15 beziehungsweise 18 Eintragungen ins Bundeszentralregister, sie saßen auch schon im Gefängnis.
Während Staatsanwalt Konstantin Huber die Taten als bewiesen betrachtete, sahen das die Verteidiger der Angeklagten anders. Laut Rechtsanwalt Hermann Borchert beruhe die Anklage auf Schlussfolgerungen, Mutmaßungen und Spekulationen. Klare Beweise fehlten. Ähnlich sah es Hansjörg Schmid für seinen Mandanten. Weder ein Paar aufgefundener „Allerwelts-Sportschuhe“noch eine mehrfach beschriebene, aber nirgends aufgefundene Lederjacke taugten als Beweise. Beide Verteidiger plädierten für milde Strafen.