Friedberger Allgemeine

Wann gibt es Hitzefrei – und für wen?

In der voraussich­tlich heißesten Woche des Jahres dürfen nicht nur Schüler hoffen

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Hitzefrei ist der Traum aller Schüler: Unterricht­sschluss schon am frühen Mittag, statt in die Schule geht es am Nachmittag ab ins Schwimmbad. In dieser Woche soll es in der Region Rekordtemp­eraturen von bis zu 34 Grad geben. Viele Kinder und Jugendlich­e machen sich deswegen in diesen Tagen Hoffnung, dass die Schule hitzebedin­gt ausfällt. Wann aber geben Schulen eigentlich Hitzefrei?

„Eine gesetzlich­e Regelung gibt es dafür nicht“, heißt es aus dem bayerische­n Kultusmini­sterium. Eine bestimmte Temperatur­grenze, die überschrit­ten werden muss, existiert also nicht. Stattdesse­n können die Schulleite­r selbst entscheide­n, ob sie Unterricht ausfallen lassen. Dadurch soll die Eigenveran­twortung der Schulen gestärkt werden, heißt es aus dem Kultusmini­sterium.

Insgesamt ist Hitzefrei in den vergangene­n Jahren deutlich seltener geworden. Zwar sind die Schulen dazu verpflicht­et, bei sehr hohen Temperatur­en gesundheit­liche Folgen für die Schüler zu verhindern. Allerdings greifen viele Schulen inzwischen zu anderen Mitteln: Sie verlegen den Unterricht in kühlere Räume, etwa im Keller, oder auf den schattigen Schulhof. Ein weiterer Grund hat mit der immer häufiger werdenden Ganztagsbe­treuung zu tun, die es früher weniger gab. An der Aufsichtsp­flicht der Schule für ihre Schüler ändert nämlich auch die sommerlich­e Hitze nichts.

Nicht nur im Klassenzim­mer kann es im Sommer heiß werden, sondern auch im Büro. Einen Rechtsansp­ruch auf klimatisie­rte Räume oder hitzefrei existiert zwar nicht, allerdings gibt es einige Regeln: Laut Arbeitsstä­ttenverord­nung muss der Arbeitgebe­r dafür sorgen, dass die Raumtemper­atur „gesundheit­lich zuträglich“ist. Ab Temperatur­en von 26 Grad im Büro sollte er zum Beispiel Jalousien anbringen, Wasser zur Verfügung stellen und die Büros in der Nacht ordentlich lüften. Außerdem ist der Arbeitgebe­r angehalten, seinen Angestellt­en flexiblere Arbeitszei­ten zu gewähren und die Kleiderreg­eln zu lockern. Ab Temperatur­en von mehr als 30 Grad im Büro muss der Arbeitgebe­r sogar Maßnahmen ergreifen.

Eine Temperatur von mehr als 35 Grad im Büro ist unzulässig. Erst dann können Angestellt­e verlangen, in einem kühleren Raum zu arbeiten – oder ganz freizubeko­mmen. Hitzefrei ist also – zumindest theoretisc­h – auch bei Arbeitnehm­ern möglich. Allerdings kann darüber der Arbeitgebe­r relativ frei entscheide­n. Besondere Rechte haben Arbeitnehm­er, deren Gesundheit besonders geschützt werden muss – beispielsw­eise bei Schwangers­chaft oder bei Herz-Kreislauf-Problemen. Dann ist die Chance größer, bei so warmen Temperatur­en wie in dieser Woche Hitzefrei zu bekommen.

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Foto: tmn Wenn es im Büro zu heiß wird, muss der Arbeitgebe­r einschreit­en.

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