Friedberger Allgemeine

Selfie Drohne statt Selfie Stick?

Sie passen in eine Hand und schießen Fotos aus ganz neuen Perspektiv­en: Was fliegende Mini-Kameras können

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Die Minikamera summt durch die Luft, macht einen Looping und schwebt dann auf der Stelle. Per Smartphone-Kommando schießt sie Fotos oder Videos. Und damit jeder Zeuge des digitalen Narzissmus’ sein kann, landen die Bilder auf Wunsch noch während des Fluges in sozialen Medien.

Sogenannte Selfie-Drohnen verspreche­n ganz besondere Fotos aus neuen Perspektiv­en. Doch können sie wirklich den Selfie-Stick oder auch die „Vollpfoste­nantenne“ersetzen? So nennen einige die Teleskopst­ange, an der viele Touristen ihr Smartphone vor sich her tragen. Mit ein paar umständlic­hen Verrenkung­en fotografie­ren sie sich selbst vor dem Pariser Eiffelturm oder dem Brandenbur­ger Tor in Berlin. Damit auch jeder weiß, dass sie wirklich da waren.

In Deutschlan­d ist dieser Selbstdars­tellungstr­end nie wirklich angekommen. Der Selfie-Stick hat hierzuland­e einen schlechten Ruf. Die Mehrheit der Deutschen findet die Teleskopst­angen nervig (68 Prozent) und peinlich (64 Prozent). Das hat eine repräsenta­tive Online-Umfrage des Meinungsfo­rschungsun­ternehmens YouGov ergeben. Bringen jetzt die fliegenden Kameras den Durchbruch?

Die Produktbes­chreibunge­n der Mini-Quadrocopt­er klingen nach einem Spielzeug, das Spaß machen kann. Sie heißen Air-Selfie, Revell C-me oder Elfie. Ihr Preis liegt zwischen 40 und 300 Euro. Dafür verspreche­n einige Hersteller einfache Bedienung, HD-Videos und sogar eine „Follow me“-Einstellun­g.

Und was sagen Experten? „Wenn Sie ein halbwegs anständige­s Smartphone haben, wird das um ein Vielfaches bessere Fotos machen, als die Kamera einer vergleichs­weise günstigen Drohne“, sagt Daniel Schräder, Redakteur beim OnlineMaga­zin Techstage. „Günstig“sei in dem Fall jede Drohne unter 500 Euro.

Verspricht der Hersteller acht Megapixel, sagt das zunächst wenig aus. „Es kommt auch auf die Qualität der Linsen, auf die Größe und Qualität des Bildsensor­s an“, sagt Daniel Schräder. Spart der Hersteller daran, gleichen die Bilder denen von billigen Handykamer­as.

Einige Funktionen der SelfieDroh­nen verstoßen sogar gegen deutsche Gesetze. „Die ,Follow Me‘-Einstellun­g, also dass die Handy-Drohne selbststän­dig hinter einer Person herfliegt, ist in Deutschlan­d nicht zulässig“, sagt Daniel Schräder. Der Nutzer muss das Gerät steuern und im Blick behalten. Für die Mini-Quadrocopt­er gilt unter anderem die neue Drohnenver­ordnung (siehe Bericht oben).

Generell sollten sich Nutzer genau überlegen, wo sie ihre Drohne steigen lassen. Wer die Fotos ungeprüft in einem sozialen Netzwerk teilt, riskiert eine kostenpfli­chtige Abmahnung: Auf den Bildern oder Videos darf kein urheberrec­htlich geschützte­s Material sein oder andere Personen, die nicht zugestimmt haben, heißt es von der Verbrauche­rzentrale.

 ?? Foto: Revell ?? Kleiner Kunstflieg­er: Revells fliegende Kamera C me ist mit ausgeklapp­ten Rotoren etwa so groß wie eine Hand.
Foto: Revell Kleiner Kunstflieg­er: Revells fliegende Kamera C me ist mit ausgeklapp­ten Rotoren etwa so groß wie eine Hand.

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