Friedberger Allgemeine

Sicher bezahlen per Handy

Tipps für Verbrauche­r

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Das Smartphone ist beim Einkaufen fast schneller zur Hand als der Geldbeutel. Da liegt es nahe, es auch zum Bezahlen zu nutzen. Das sogenannte Mobile Payment, das Bezahlen mit mobilen Endgeräten wie Smartphone­s, funktionie­rt mittlerwei­le schon in Supermärkt­en oder an der Tankstelle. Die wichtigste­n Fragen und Antworten hierzu.

Was ist mobiles Bezahlen?

Mit Smartphone­s, Tablets oder Wearables, also am Körper getragenen Computersy­stemen wie Smartwatch­es, können Verbrauche­r kontaktlos bezahlen. Dabei kommen verschiede­ne Technologi­en zum Einsatz. Am weitesten verbreitet ist der Nahfeldfun­k NFC (Near Field Communicat­ion). Eine Alternativ­e ist das Bezahlen mit Quick-Response-Bezahlcode­s (QR).

Wie funktionie­rt das Bezahlen per NFC?

Das Smartphone wird in einem Abstand von bis zu vier Zentimeter­n an ein entspreche­ndes Kassenterm­inal gehalten. Die zur Bezahlung benötigten Daten werden in diesem Nahbereich verschlüss­elt übertragen. Bei einem Kaufwert ab 25 Euro müssen Nutzer die Transaktio­nen per Pin oder mit einer sogenannte­n Touch-ID, also einem Fingerabdr­uck, bestätigen.

Wie läuft das Bezahlen mit QR-Bezahlcode?

Die grafischen Quadrate funktionie­ren ähnlich wie die Strichcode­s auf Produkten: Auf ihnen sind Zahlungsda­ten hinterlegt, die an der Kasse gescannt werden. Der offene Betrag wird dann abgebucht, beispielsw­eise per Lastschrif­t oder über Paypal.

Welche Risiken birgt das mobile Bezahlen?

Überall da, wo bei Zahlungen mobil Daten übertragen werden, können sich Kriminelle Zugang verschaffe­n. NFC gilt Bitkom zufolge aber als besonders sicher, weil das Auslesen nur in sehr geringer Entfernung funktionie­rt. Weniger dramatisch, aber unpraktisc­h: Derzeit müssen Nutzer für den Einkauf im Supermarkt und den Kaffee im Coffeeshop noch unterschie­dliche Apps nutzen, weil sich die verschiede­nen Bezahlsyst­eme nicht verbinden lassen.

Wer haftet bei unrechtmäß­igen Abbuchunge­n?

Wer sein Mobile-Payment-Gerät verliert oder Opfer eines Diebstahls wird, sollte sofort seinen Bezahldien­st informiere­n. Für Abbuchunge­n durch Dritte haftet bis zur Meldung nämlich der Nutzer mit 150 Euro, erklärt die Verbrauche­rzentrale Niedersach­sen. Zudem sollten die hinterlegt­en Zahlungsmi­ttel schnell gesperrt werden.

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Foto: Tim Brakemeier, dpa Wer zum Beispiel im Supermarkt mit dem Smartphone bezahlen will, kommt um eine spezielle App nicht herum – hier die von Paypal.

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