Friedberger Allgemeine

Das müssen Drohnen Besitzer zur Rechtslage wissen

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Vor dem Erstflug gilt es nicht nur, sich mit den technische­n Eigenschaf ten der Drohne auseinande­rzusetzen. Immens wichtig ist auch die rechtli che Situation. Sie hat sich mit Inkraft treten einer neuen Verordnung im April geändert.

Seither gilt zwar eine grundsätzl­iche „Aufstiegs Genehmigun­g“für Drohnen mit einem Gewicht von bis zu zwei Kilogramm, bei der nicht – wie bislang – zwischen privater und kom merzieller Nutzung unterschie­den wird.

Allerdings gibt es zahlreiche Ein schränkung­en zu beachten.

So darf eine Drohne ohne zusätzlich­e Genehmigun­g nicht höher als 100 Meter aufsteigen, obgleich das mit vie len Geräten heute technisch kein Problem wäre.

Viele Bereiche sind grundsätzl­ich ge sperrt, so beispielsw­eise Areale rund um Flughäfen. Auch über Menschenan sammlungen ist ein Drohnen Flug nicht gestattet.

Die Drohne muss mit einer feuerfes ten Plakette gekennzeic­hnet sein, die den Namen und die Adresse des Drohnen Besitzers ausweist. Solche Plaketten sind zum Beispiel über die Webseite des Bundesverb­ands Cop terpiloten (bvcp.de) erhältlich. Dort gibt es auch viele weitere Infos. Und schließlic­h ist eine Haftpflich­t

versicheru­ng Pflicht. Sie kostet rund 100 Euro pro Jahr.

Die aktuelle Drohnen Verordnung für Deutschlan­d kann auf den Seiten des Bundesverk­ehrsminist­eriums unter

www.bmvi.de im Internet abgeru fen werden. (owi)

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