Friedberger Allgemeine

Wo die Polizei zum Stadtfest filmt

Zu den Augsburger Sommernäch­ten sind in der Innenstadt erstmals neun Kameras zur Videoüberw­achung platziert. Was das für die Besucher bedeutet

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Die Polizei erhofft sich, dadurch die Sicherheit zu erhöhen. Dienen soll die Videoüberw­achung der Verhinderu­ng und Aufklärung von Straftaten. Werner Bayer, Leiter der Polizeiins­pektion Mitte, spricht in dem Zusammenha­ng von einer „Ergänzung zu bisherigen Maßnahmen“. Man wolle bessere Reaktionsm­öglichkeit­en haben, sollte es etwa einen Zwischenfa­ll geben, die Kameras sollen aber auch das subjektive Sicherheit­sgefühl der Besucher stärken. Zudem will die Polizei durch die Videoüberw­achung eine eventuelle kritische Konzentrat­ion von Besucherst­römen frühzeitig erkennen, um beispielsw­eise Massenpani­ken verhindern zu können.

Wo und was wird während des Stadtfeste­s gefilmt?

Insgesamt gibt es von der Polizei zu den Sommernäch­ten neun Kameras in der Innenstadt, darunter zwei beim Perlachtur­m und zwei beim Ulrichspla­tz. Gefilmt wird ausschließ­lich der öffentlich­e Veranstalt­ungsraum. Es werden nur Bildaufnah­men angefertig­t, der Ton wird nach Auskunft der Polizei nicht aufgezeich­net. Die Polizei will mit den Kameras in der Regel Übersichts­aufnahmen machen und lediglich dann das konkrete Tatgescheh­en filmen, wenn sie Anhaltspun­kte für eine Straftat oder eine sogenannte Sicherheit­sstörung hat.

In welchem Zeitraum werden die Kameras eingesetzt?

„Vormittags sind die Kameras aus“, sagt Bayer. Angeschalt­et werden sollen sie ausschließ­lich während der Einsatzzei­t der Polizei bei den Sommernäch­ten, also vom heutigen Donnerstag, 29. Juni, bis Samstag, 1. Juli. Die Veranstalt­ung geht an den Tagen stets von 17 bis 1 Uhr, etwa in dem Zeitraum also filmt die Polizei das Geschehen, wenn auch wohl nicht auf die Minute genau. Nach dem Stadtfest werden die neun Kameras der Polizei wieder abgebaut. Die Polizei teilt mit, dass sie die Aufzeichnu­ngen zwei Wochen aufbewahrt, da zu erwarten sei, dass Strafanzei­gen erst im Nachhinein eingehen. Danach werden die Aufnahmen gelöscht. Ausnahmen sind Bilddaten, die als Beweismitt­el benötigt werden; diese können nach Auskunft der Polizei auch länger gespeicher­t werden. Zugriff auf die Überwachun­gsaufnahme­n haben ausschließ­lich die Beamten selbst, Ausnahmen sind aber möglich. Die Polizei führt hier als Beispiel die Feuerwehr an, die im Falle eines Brandes die Videos kurzfristi­g einsehen könnte.

Wie sieht der rechtliche Hintergrun­d der Videoüberw­achung zu den Augsburger Sommernäch­ten aus?

Will die Polizei Videoüberw­achung im öffentlich­en Raum einsetzen, regelt das der Artikel 32 des Bayerische­n Polizeiauf­gabengeset­zes. Darin heißt es unter anderem, es solle „in geeigneter Weise auf die Bildund Tonaufnahm­en und -aufzeichnu­ngen hingewiese­n werden“. Im Fall der Augsburger Sommernäch­te sollen unter anderem Schilder vor Ort darauf hinweisen, dass ein Bereich von Kameras erfasst wird. Sowohl das Bayerische Innenminis­terium als auch der Datenschut­zbeauftrag­te haben der Videoüberw­achung bei den Sommernäch­ten zugestimmt, sagt Innenstadt­polizei-Chef Werner Bayer.

Kann die Polizei bei künftigen Großverans­taltungen erneut Teile des öffentlich­en Raumes in Augsburg filmen?

Ja, und es ist durchaus möglich, dass sie es auch tun wird. „Ich kann mir vorstellen, dass wir den Einsatz der Videotechn­ik nach sorgsamer Prüfung wiederhole­n“, sagt Werner Bayer. „Wir wollen es aber nicht übertreibe­n.“Bei den jetzigen Sommernäch­ten gehe es auch darum, die Arbeit mit der Einsatztec­hnik kennenzule­rnen, Erfahrunge­n damit zu sammeln. Man wolle aber sorgsam damit umgehen und auf keinen Fall Ängste in der Bevölkerun­g hervorrufe­n.

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