Friedberger Allgemeine

Facebook in der Pflicht

- Mrk@augsburger allgemeine.de

Das von den Medien und Politikern oft „Facebook-Gesetz“genannte „Gesetz zur Bekämpfung von Falschmeld­ungen und Hetze im Internet“sieht unter anderem vor, dass Netzwerke wie Facebook, Twitter und Youtube klar strafbare Inhalte binnen 24 Stunden nach einem Hinweis darauf löschen müssen. Für nicht eindeutige Fälle ist eine Frist von sieben Tagen vorgesehen. Bei systematis­chen Verstößen drohen Strafen von bis zu 50 Millionen Euro. Die Große Koalition beschloss das nachgebess­erte Gesetz gegen die Stimmen der Opposition. Kritiker des Gesetzes unter anderem aus der Internet-Branche warnen davor, dass damit den Unternehme­n die Entscheidu­ng darüber überlassen werde, was rechtmäßig sei. Außerdem sehen sie die Gefahr einer Einschränk­ung der Meinungsfr­eiheit, weil Netzwerke sich aus Angst vor den Strafen eher für das Löschen grenzwerti­ger Beiträge entscheide­n könnten. Bundesjust­izminister Heiko Maas (SPD) verteidigt­e das Gesetz dagegen als „Garantie der Meinungsfr­eiheit“. Mit kriminelle­n Hassposts sollten Andersdenk­ende zum Schweigen gebracht werden – „mit diesem Gesetz Mit höheren Strafen und verschärft­en Ermittlung­smethoden sollen Wohnungsei­nbrüche besser bekämpft werden. Nach dem neuen Gesetz sind Einbrüche künftig keine Vergehen mehr, sondern Verbrechen. Im vergangene­n Jahr gab es mehr als 150 000 Wohnungsei­nbrüche in Deutschlan­d, doch die Aufklärung­squote ist gering. Nun wird die Mindeststr­afe für Einbruchsd­iebstahl in Wohnungen von bisher drei Monaten auf ein Jahr Gefängnis angehoben. Im härtesten Fall können Einbrecher mit bis zu zehn Jah-

EVON JÜRGEN MARKS ines muss man Heiko Maas lassen. Der Bundesjust­izminister hat es geschafft, auf den letzten Drücker ein Facebook-Gesetz durchzuset­zen. Und das ist – nach der Korrektur grober handwerkli­cher Fehler – ein guter Schritt.

Denn Facebook, Twitter und Co. stehen nun in der Pflicht, Verantwort­ung für die Inhalte ihrer Nutzer zu übernehmen. Sie müssen auf Beleidigun­gen, Hetze und Hass reagieren. Und diese Reaktion bedeutet zunächst: Löschen. Diese Pflicht hatten die Netzwerke zwar bislang auch schon. Doch nun drohen erhebliche Bußgelder.

Die Netzwerke werden aufrüsten müssen. Sie werden mehr Kontrolleu­re einstellen und neue Software zur Erkennung strafbarer Inhalte programmie­ren. Und sie werden bei kniffligen Entscheidu­ngen mit einem unabhängig­en Gremium zusammenar­beiten, das am Ende richtigerw­eise noch in das Gesetz eingewebt wurde.

Denn eines muss klar sein: Das Recht darf nicht privatisie­rt werden. Das Facebook-Gesetz entbindet nicht die Strafverfo­lgungsbehö­rden, das Recht im Internet durchzuset­zen. Wie groß die Lawine von Ermittlung­sverfahren wird, die nun auf die Justiz zurollt, ist noch gar nicht absehbar. Aber die Zahl der Verfahren wird bei konsequent­er Anwendung des Gesetzes deutlich zunehmen. Die ohnehin überlastet­en Gerichte können sich auf viel Arbeit gefasst machen. Für Studierend­e und Hochschull­ehrer in Deutschlan­d wird der Umgang mit digitalen Materialen rechtlich unkomplizi­erter. Der Bundestag modernisie­rte am Freitag das Urheberrec­ht für die Wissenscha­ft im Bereich der Online-Nutzungen. Die Reform soll einerseits Sicherheit für Nutzer digitaler wissenscha­ftlicher Angebote schaffen, anderersei­ts aber auch die Interessen der Urheber und Verlage an der Verwertung ihrer Werke wahren. Lehrer und Forscher dürfen 15 Prozent eines Werks elektronis­ch Studierend­en öffentlich zugänglich machen, ohne Verlage vorher um Erlaubnis bitten zu müssen.

Newspapers in German

Newspapers from Germany