Facebook in der Pflicht
Das von den Medien und Politikern oft „Facebook-Gesetz“genannte „Gesetz zur Bekämpfung von Falschmeldungen und Hetze im Internet“sieht unter anderem vor, dass Netzwerke wie Facebook, Twitter und Youtube klar strafbare Inhalte binnen 24 Stunden nach einem Hinweis darauf löschen müssen. Für nicht eindeutige Fälle ist eine Frist von sieben Tagen vorgesehen. Bei systematischen Verstößen drohen Strafen von bis zu 50 Millionen Euro. Die Große Koalition beschloss das nachgebesserte Gesetz gegen die Stimmen der Opposition. Kritiker des Gesetzes unter anderem aus der Internet-Branche warnen davor, dass damit den Unternehmen die Entscheidung darüber überlassen werde, was rechtmäßig sei. Außerdem sehen sie die Gefahr einer Einschränkung der Meinungsfreiheit, weil Netzwerke sich aus Angst vor den Strafen eher für das Löschen grenzwertiger Beiträge entscheiden könnten. Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) verteidigte das Gesetz dagegen als „Garantie der Meinungsfreiheit“. Mit kriminellen Hassposts sollten Andersdenkende zum Schweigen gebracht werden – „mit diesem Gesetz Mit höheren Strafen und verschärften Ermittlungsmethoden sollen Wohnungseinbrüche besser bekämpft werden. Nach dem neuen Gesetz sind Einbrüche künftig keine Vergehen mehr, sondern Verbrechen. Im vergangenen Jahr gab es mehr als 150 000 Wohnungseinbrüche in Deutschland, doch die Aufklärungsquote ist gering. Nun wird die Mindeststrafe für Einbruchsdiebstahl in Wohnungen von bisher drei Monaten auf ein Jahr Gefängnis angehoben. Im härtesten Fall können Einbrecher mit bis zu zehn Jah-
EVON JÜRGEN MARKS ines muss man Heiko Maas lassen. Der Bundesjustizminister hat es geschafft, auf den letzten Drücker ein Facebook-Gesetz durchzusetzen. Und das ist – nach der Korrektur grober handwerklicher Fehler – ein guter Schritt.
Denn Facebook, Twitter und Co. stehen nun in der Pflicht, Verantwortung für die Inhalte ihrer Nutzer zu übernehmen. Sie müssen auf Beleidigungen, Hetze und Hass reagieren. Und diese Reaktion bedeutet zunächst: Löschen. Diese Pflicht hatten die Netzwerke zwar bislang auch schon. Doch nun drohen erhebliche Bußgelder.
Die Netzwerke werden aufrüsten müssen. Sie werden mehr Kontrolleure einstellen und neue Software zur Erkennung strafbarer Inhalte programmieren. Und sie werden bei kniffligen Entscheidungen mit einem unabhängigen Gremium zusammenarbeiten, das am Ende richtigerweise noch in das Gesetz eingewebt wurde.
Denn eines muss klar sein: Das Recht darf nicht privatisiert werden. Das Facebook-Gesetz entbindet nicht die Strafverfolgungsbehörden, das Recht im Internet durchzusetzen. Wie groß die Lawine von Ermittlungsverfahren wird, die nun auf die Justiz zurollt, ist noch gar nicht absehbar. Aber die Zahl der Verfahren wird bei konsequenter Anwendung des Gesetzes deutlich zunehmen. Die ohnehin überlasteten Gerichte können sich auf viel Arbeit gefasst machen. Für Studierende und Hochschullehrer in Deutschland wird der Umgang mit digitalen Materialen rechtlich unkomplizierter. Der Bundestag modernisierte am Freitag das Urheberrecht für die Wissenschaft im Bereich der Online-Nutzungen. Die Reform soll einerseits Sicherheit für Nutzer digitaler wissenschaftlicher Angebote schaffen, andererseits aber auch die Interessen der Urheber und Verlage an der Verwertung ihrer Werke wahren. Lehrer und Forscher dürfen 15 Prozent eines Werks elektronisch Studierenden öffentlich zugänglich machen, ohne Verlage vorher um Erlaubnis bitten zu müssen.