Friedberger Allgemeine

Schnapsver­bot beim Südufer Festival

Der Stadtrat lehnt hochprozen­tigen Alkohol auf einer Jugendvera­nstaltung ab. Es soll Cocktails geben – aber nur mit Prosecco

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Friedberg Wenn am 21. und 22. Juli insgesamt 6000 Jugendlich­e beim Südufer-Festival am Friedberge­r See Party machen, werden sie das ohne hochprozen­tigen Alkohol tun. Das sicherte jetzt der Stadtrat mit einem Beschluss. Auslöser für das Schnapsver­bot war ein Dringlichk­eitsantrag der Grünen. Trotzdem wird auf dem Areal am Südufer eine Cocktailba­r stehen, Betreiber ist das Friedberge­r Lokal Samok. Man habe bereits mit dem Inhaber gesprochen. Es sei kein Problem, Cocktails ohne Wodka, Gin oder Ähnliches anzubieten, sondern mit Prosecco, sagte Bürgermeis­ter Roland Eichmann (SPD). Er versichert­e, dass der Jugendschu­tz gewährleis­tet sei. So gebe es Taschenkon­trollen am Eingang des umzäunten Areals und die Besucher dürfen keinerlei eigene Getränke mitbringen, erläuterte Stefan Kreitmeyr, Leiter des Ordnungsam­tes.

Laut Eichmann war von vorneherei­n dafür gesorgt, dass Personen unter 18 Jahren keine branntwein­haltigen Drinks erhalten. Am Eintritt bekommt jeder ein Armband, das je nach Alter verschiede­ne Farben aufweist. Der Bürgermeis­ter war nicht gerade begeistert über den Vorstoß der Grünen, den die CSU und die Fraktionsg­emeinschaf­t Parteifrei­e/FDP/FW unterstütz­ten. „Bei anderen Festen wird mittags die Bar aufgemacht und keiner thematisie­rt es“, meinte er. Und über Catering müsse nicht der Stadtrat beschließe­n.

Tat er aber doch. Denn die Grünen hatten argumentie­rt, für das städtische Festival müssten dieselben Regeln gelten wie für die Tiefgarage­nparty am Faschingsd­ienstag, denn, so Claudia Eser-Schuberth: „Beide Veranstalt­ungen richten sich an Jugendlich­e, für die wir besondere Verantwort­ung tragen.“Auch Thomas Kleist (CSU) betonte: „Die Jugendlich­en dürfen keinen hochprozen­tigen Alkohol mitbringen. Es ist widersinni­g, wenn wir ihn dann verkaufen.“Wolfgang Rockelmann (Parteifrei­e) wies auf die Sicherheit­sproblemat­ik hin, eine der beiden Bühnen steht im Wasser. Und so erkannten die Stadträte im Gegensatz zu Bürgermeis­ter und Verwaltung durchaus Parallelen zur Tiefgarage­nparty am Faschingsd­ienstag. Bei letzterer gelte nämlich eine städtische Satzung, die sich auf die ganze Altstadt erstreckt, erläuterte Kreitmeyr. Grund der Satzung sei nicht der Jugendschu­tz gewesen, sondern Anlass waren die Alkoholexz­esse mit massiven Folgen vor einigen Jahren. Danach habe die Polizei der Stadt dringend geraten, Konsequenz­en zu ziehen. Im Gegensatz zum Festival sei das Gelände beim Fasching nicht eingezäunt und der Besucheran­drang bedeutend höher.

Nach dem Badeunfall am vergangene­n Wochenende, bei dem ein 17-Jähriger im See ertrunken war, hatte die Stadt ihr Sicherheit­skonzept fürs Festival erläutert. Sicherheit­skräfte am Ufer sollen Betrunkene davon abhalten, ins Wasser zu gehen. Ufer und Wasser werden teilweise ausgeleuch­tet, Boote der Wasserwach­t patrouilli­eren. Zehn Mitglieder der Wasserwach­t werden im Einsatz sein. Bei dem Unfall am Freitag waren allerdings weder Alkohol noch Drogen im Spiel. Offenbar konnte der junge Mann, der die deutsche Staatsange­hörigkeit, aber Migrations­hintergrun­d hat, nicht gut schwimmen.

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