Friedberger Allgemeine

Ehe für alle noch nicht gesichert

Jetzt Debatte über Klage in Karlsruhe

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Berlin Dem Bundestags­beschluss zur Ehe für alle folgt nun eine Debatte über deren Verfassung­smäßigkeit. Während Bundesinne­nminister Thomas de Maizière (CDU) einer Verfassung­sklage Erfolgscha­ncen einräumt und die AfD ankündigt, rechtliche Schritte zu prüfen, gibt es unter Juristen keine eindeutige Meinung zu den Erfolgsaus­sichten. Am Freitag war mit breiter Mehrheit die Öffnung der Ehe für Homosexuel­le beschlosse­n worden.

De Maizière sagte, er habe gegen das Gesetz gestimmt, da dafür eine Änderung des Grundgeset­zes nötig wäre. Zudem sei die Ehe für ihn „eine Verbindung zwischen Mann und Frau“. Auch Unionsfrak­tionschef Volker Kauder rechnet mit Beratungen in Karlsruhe. Der Bundestag habe einen „recht unausgegor­enen Gesetzentw­urf“verabschie­det.

Nach Ansicht von AfD-Politiker Alexander Gauland schafft die Ehe zwischen Menschen gleichen Geschlecht­s eine „Wertebelie­bigkeit, die unserer Gesellscha­ft schadet“. Die Entscheidu­ng des Bundestags könnte auch den Weg für eine Anerkennun­g der islamische­n Mehrehe ebnen und stelle einen „klaren Bruch des Grundgeset­zes“dar.

Unter Juristen ist der Erfolg einer Verfassung­sklage umstritten. ExVerfassu­ngsrichter Hans-Jürgen

Juristen streiten über die Verfassung­smäßigkeit

Papier sagte: „Wenn man die Ehe öffnen will, muss man das Grundgeset­z ändern.“Der frühere Präsident des Niedersäch­sischen Staatsgeri­chtshofs, Jörn Ipsen, ergänzte, mit Grundgeset­zartikel 6 sei selbstvers­tändlich die „Lebensgeme­inschaft von Mann und Frau“gemeint.

Der Speyerer Verwaltung­srechtler Joachim Wieland betonte aber, das Grundgeset­z definiere den Verfassung­sbegriff der Ehe nicht. Der Leipziger Staatsrech­tler Christoph Degenhart bezweifelt­e, ob Karlsruhe „genug Standvermö­gen hat, sich dem gesellscha­ftlichen Trend zu widersetze­n“. »Politik

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