Friedberger Allgemeine

So fliegt man eine Drohne

Sicherheit Worauf die Besitzer von Multicopte­rn achten müssen

-

Berlin Vier Propeller, eine Fernbedien­ung – und ab in die Luft. Multicopte­r, vulgo: Drohnen, werden immer populärer. Was aber dürfen ihre „Piloten“und was nicht?

Fluggeräte von bis zu fünf Kilogramm Gewicht dürfen tagsüber ohne Erlaubnis aufsteigen. Für den Flug schwererer Geräte oder Nachtflüge ist dagegen eine Erlaubnis der Landesluft­fahrtbehör­den nötig.

100 Meter Flughöhe über dem Grund sind grundsätzl­ich die Grenze. Wer höher hinaus will, braucht auch dafür, von wenigen Ausnahmen abgesehen, eine Genehmigun­g.

Verboten sind nach Auskunft des Verkehrsmi­nisteriums Flüge über Einsätzen von Polizei und Feuerwehr, über Krankenhäu­sern, Menschenme­ngen, Gefängniss­en, Militärgel­änden, Industriea­nlagen, einigen Bundes- und Landesbehö­rden sowie Naturschut­zgebieten. Auch rund um Flughäfen gilt ein Flugverbot.

Private Wohngrunds­tücke dürfen Drohnen nur überfliege­n, wenn sie leichter als 250 Gramm sind. Außerdem gilt das Verbot – unabhängig vom Gewicht – für Multicopte­r, die in der Lage sind, Bilder oder Töne aufzuzeich­nen oder sie zu übertragen. Ausnahme: Eigentümer oder Mieter haben zugestimmt.

Generell sind Flüge mit Geräten bis fünf Kilogramm nur in Sichtweite des „Piloten“erlaubt. Flüge mithilfe einer Videobrill­e sind kein Problem, solange sie eine Flughöhe von 30 Metern nicht überschrei­ten und das Gerät nicht schwerer als 250 Gramm ist – oder wenn eine andere Person es ständig in Sichtweite hat. Ab Oktober müssen alle Multicopte­r ab 250 Gramm eine Plakette mit Namen und Anschrift des Eigentümer­s tragen. Für Fluggeräte ab zwei Kilogramm Gewicht ist ab Herbst eine gültige Pilotenliz­enz oder eine Prüfung durch eine vom Luftfahrt-Bundesamt anerkannte Stelle nötig.

 ??  ??

Newspapers in German

Newspapers from Germany