Wie alt darf ein Pilot sein?
Der Europäische Gerichtshof hat sich mit einem Piloten beschäftigt, der über 65 hinaus etwas länger arbeiten wollte
Brüssel Wer ein gewisses Alter erreicht, kann nicht mehr sicher fliegen. Das ist das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), das am gestrigen Mittwoch die Karriere eines inzwischen ohnehin pensionierten Piloten für beendet erklärt hat.
Der Mann, der bei der Lufthansa City Line tätig war, hatte vor dem Bundesarbeitsgericht geklagt, weil die Fluggesellschaft ihn mit dem Tag seines 65. Geburtstags nicht mehr weiter beschäftigen wollte und das, obwohl sein Vertrag noch für zwei weitere Monate lief. Der Kläger sah darin eine in der EU verbotene Altersdiskriminierung. Nun erlitt er vor dem höchsten europäischen Gericht eine Niederlage. Die Luxemburger Rechtssprecher entschieden, dass die Fluglinie im Recht ist. „Es ist nicht zu bestreiten, dass die für den Beruf des Verkehrspiloten erforderlichen körperlichen Fähigkeiten mit zunehmendem Alter abnehmen“, hieß es zur Begründung. Tatsächlich ist per Gesetz festgelegt, dass Piloten mit Erreichen des 65. Lebensjahrs nicht mehr bei Passagierflügen eingesetzt werden dürfen. Dies bestätigten nun auch die Luxemburger Richter. „Mit der fraglichen Altersgrenze kann ausgeschlossen werden, dass ein Abnehmen dieser körperlichen Fähigkeiten nach dem 65. Lebensjahr zur Unfallursache wird, ohne dass jedoch gegen Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verstoßen werde“, erklärte das Gericht. Für europäische Airlines bedeutet das Urteil Rechtssicherheit. Dennoch hat Lufthansa nicht völlig korrekt gehandelt. Eine individuelle Prüfung der physischen und psychischen Eignung ist nach Ansicht der Richter keine Pflicht. Doch theoretisch hätte der Pilot in anderen Bereichen eingesetzt werden können, etwa bei Leerflügen oder als Ausbilder. In letzterem Fall aber nicht als Teil der Flugbesatzung. In einem Punkt gaben die Richter aber auch dem Kläger recht: Durch die Altersgrenze wird die Berufsfreiheit des Piloten de facto eingeschränkt. Dennoch stehe dies nicht im Widerspruch zum entsprechenden Grundrecht.