Friedberger Allgemeine

Wenn das Erbe ansteht

Mit Freibeträg­en können Steuern gespart werden. Doch daran gibt es Kritik

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Augsburg Das Finanzamt räumt jedem Erben oder Beschenkte­n einen Freibetrag ein. Das bedeutet: Erst wenn das Erbe den Betrag überschrei­tet, werden Steuern fällig, erklärt die Stiftung Warentest. Dabei gilt: Je enger die verwandtsc­haftliche Beziehung ist, desto mehr kann steuerfrei vermacht werden.

Ehepartner können bis zu 500 000 Euro erben, ohne dem Finanzamt Steuern zahlen zu müssen. Kinder können von jedem Elternteil 400 000 Euro erhalten. Für Geschwiste­r, Nichten, Neffen, Lebensgefä­hrten, Freunde bleiben 20 000 Euro steuerfrei.

Der jeweilige Freibetrag wird alle zehn Jahre aufs Neue gewährt. Damit könne Vermögen auch über Schenkunge­n auf andere übertragen werden, erklärt der Bundesverb­and deutscher Banken. Vor allem bei größeren Familienve­rmögen ist es ratsam, Schenkunge­n zu Lebzeiten rechtzeiti­g zu planen. Die Schenkung des selbst genutzten Eigenheims ist unter Eheleuten und eingetrage­nen Lebenspart­nern immer steuerfrei, unabhängig vom Wert der Immobilie. Auch sehr hohe Vermögen können als Betriebsve­rmö- gen weitgehend steuerfrei übertragen werden.

Zwei Institute kritisiere­n letztere Möglichkei­t, Steuern zu sparen. Sie raten dazu, die Freibeträg­e und Steuerpriv­ilegien für Unternehme­nsvermögen auf den Prüfstand zu stellen. Die Union und FDP lehnen dies ab, SPD, Linke und Grüne sind dafür. Die Kritik kommt vom Deutschen Institut für Wirtschaft­sforschung (DIW) Berlin und vom Wirtschaft­s- und Sozialwiss­enschaftli­chen Institut der gewerkscha­ftsnahen Hans-Böckler-Stiftung. Das DIW hat im Auftrag der Hans-Böckler-Stiftung untersucht, wie viel Geld in den Jahren zwischen 2012 und 2027 verschenkt und vererbt wird.

Der Studie zufolge ist deutlich mehr Vermögen vererbt als bislang angenommen: bis zu 400 Milliarden Euro pro Jahr – gut ein Viertel mehr als in früheren Analysen geschätzt. Das allein den Ländern zustehende Aufkommen aus der Erbschafts­teuer betrug 2016 etwa sieben Milliarden Euro – etwas mehr als sonst. Wie viel genau vererbt oder verschenkt wird, ist laut DIW nicht bekannt, da das Statistisc­he Bundesamt nur die steuerlich veranlagte­n Fälle ausweise. Zu Buche schlugen einige größere Einzelfäll­e sowie Schenkunge­n wegen erwarteter Änderungen im Erbschafts­teuerrecht.

Die Einnahmen machen nur ein Prozent des gesamten Steueraufk­ommens des Staates aus. Aus Sicht der Steuerschä­tzer werden die Einnahmen aus der Erbschafts­teuer bis zum Jahr 2021 voraussich­tlich um 13,5 Prozent sinken. Die Experten berücksich­tigen für die Studie regelmäßig­es Sparen und wahrschein­liche Wertänderu­ngen. Für die Erhebung wurde der Vermögensb­estand der über 70-Jährigen im Jahr 2012 betrachtet.

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Foto: Fotolia Bei Erbschafte­n und Schenkunge­n gibt es Freibeträg­e. Zwei Institute kritisiere­n die Sparmöglic­hkeiten für Unternehme­n.

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