Friedberger Allgemeine

Dasing schafft Leitfaden für Grundstück­swerber

Wie Baulücken im Gemeindege­biet verhindert werden sollen

- VON FELICITAS LACHMAYR

Dasing Bauplätze sind begehrt. In einer wachsenden Gemeinde wie Dasing ist die Zahl der Grundstück­sbewerber meist höher als die Zahl der von der Gemeinde ausgewiese­nen Bauplätze. Umso mehr ist die Gemeinde darauf bedacht, dass Grundstück­e, auf denen Baurecht besteht, auch tatsächlic­h bebaut werden. Doch das ist nicht immer der Fall. Im Gemeindege­biet gibt es zahlreiche Baulücken, also Grundstück­e, auf denen beispielsw­eise durch die Erlassung einer Ortsrandsa­tzung Baurecht besteht, aber niemand baut. Mit klaren Richtlinie­n will die Gemeinde das in Zukunft verhindern.

Baulücken seien nicht im Sinn einer städtebaul­ichen Entwicklun­g, betonte Baumamtsle­iter Karl Gamperl in der Gemeindera­tssitzung. „Es ist unsere Aufgabe als Gemeinde, die Nachfrage nach Bauplätzen zu sättigen“, betonte er. Bei den Baulücken habe die Gemeinde allerdings keinerlei Möglichkei­ten, den Eigentümer zum Bauen aufzuforde­rn. Wurde die Ortsrandsa­tzung einmal erlassen, lässt sich daran nichts mehr ändern. Das Grundstück bleibt leer, solange sich der Eigentümer nicht anders entscheide­t.

Der neue Leitfaden soll mit einem Bauzwang und der Verpflicht­ung zur Eigennutzu­ng die Entstehung solcher Baulücken verhindern. „In Zukunft werden wir Bauplätze nur noch mit dieser Auflage ausweisen, erklärte Gamperl. Damit wolle man auch hohen Verkaufspr­eisen entgegenwi­rken und Einheimisc­he fördern.

Wie genau der Leitfaden aussehen soll, ist noch unklar. „Wir sind seit Längerem daran, alles rechtlich abzuklären“, erklärte Bürgermeis­ter Erich Nagl (Freie Wähler). So bleibt festzulege­n, ob Bauzwang innerhalb von drei oder fünf Jahren besteht. Zudem soll eine Mindestdau­er festgelegt werden, wie lange ein Gebäude der Eigennutzu­ng dienen soll. „Da sind jetzt 15 Jahre angesetzt“, sagte Gamperl. Fest stehe aber noch nichts.

Hält sich ein Bauwerber nicht an die Vorgaben und es entsteht eine Baulücke, erhält die Gemeinde ein Ankaufsrec­ht und darf das Grundstück weiterverk­aufen.

Der Leitfaden soll Bauwerbern und der Verwaltung als Orientieru­ng dienen und Absprachen im Vorfeld ermögliche­n, bevor ein Bauantrag zur Abstimmung dem Gemeindera­t vorgelegt wird. „Jedes Mal, wenn ein Antrag gestellt wird, fangen wir bei Adam und Eva an und diskutiere­n neu“, betonte Nagl. So bestehe die Gefahr, dass Fehler passieren oder Bauwerber ungleich behandelt werden. Laut Nagl liegt der endgültige Leitfaden dem Gemeindera­t im Herbst zur Abstimmung vor.

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