Dasing schafft Leitfaden für Grundstückswerber
Wie Baulücken im Gemeindegebiet verhindert werden sollen
Dasing Bauplätze sind begehrt. In einer wachsenden Gemeinde wie Dasing ist die Zahl der Grundstücksbewerber meist höher als die Zahl der von der Gemeinde ausgewiesenen Bauplätze. Umso mehr ist die Gemeinde darauf bedacht, dass Grundstücke, auf denen Baurecht besteht, auch tatsächlich bebaut werden. Doch das ist nicht immer der Fall. Im Gemeindegebiet gibt es zahlreiche Baulücken, also Grundstücke, auf denen beispielsweise durch die Erlassung einer Ortsrandsatzung Baurecht besteht, aber niemand baut. Mit klaren Richtlinien will die Gemeinde das in Zukunft verhindern.
Baulücken seien nicht im Sinn einer städtebaulichen Entwicklung, betonte Baumamtsleiter Karl Gamperl in der Gemeinderatssitzung. „Es ist unsere Aufgabe als Gemeinde, die Nachfrage nach Bauplätzen zu sättigen“, betonte er. Bei den Baulücken habe die Gemeinde allerdings keinerlei Möglichkeiten, den Eigentümer zum Bauen aufzufordern. Wurde die Ortsrandsatzung einmal erlassen, lässt sich daran nichts mehr ändern. Das Grundstück bleibt leer, solange sich der Eigentümer nicht anders entscheidet.
Der neue Leitfaden soll mit einem Bauzwang und der Verpflichtung zur Eigennutzung die Entstehung solcher Baulücken verhindern. „In Zukunft werden wir Bauplätze nur noch mit dieser Auflage ausweisen, erklärte Gamperl. Damit wolle man auch hohen Verkaufspreisen entgegenwirken und Einheimische fördern.
Wie genau der Leitfaden aussehen soll, ist noch unklar. „Wir sind seit Längerem daran, alles rechtlich abzuklären“, erklärte Bürgermeister Erich Nagl (Freie Wähler). So bleibt festzulegen, ob Bauzwang innerhalb von drei oder fünf Jahren besteht. Zudem soll eine Mindestdauer festgelegt werden, wie lange ein Gebäude der Eigennutzung dienen soll. „Da sind jetzt 15 Jahre angesetzt“, sagte Gamperl. Fest stehe aber noch nichts.
Hält sich ein Bauwerber nicht an die Vorgaben und es entsteht eine Baulücke, erhält die Gemeinde ein Ankaufsrecht und darf das Grundstück weiterverkaufen.
Der Leitfaden soll Bauwerbern und der Verwaltung als Orientierung dienen und Absprachen im Vorfeld ermöglichen, bevor ein Bauantrag zur Abstimmung dem Gemeinderat vorgelegt wird. „Jedes Mal, wenn ein Antrag gestellt wird, fangen wir bei Adam und Eva an und diskutieren neu“, betonte Nagl. So bestehe die Gefahr, dass Fehler passieren oder Bauwerber ungleich behandelt werden. Laut Nagl liegt der endgültige Leitfaden dem Gemeinderat im Herbst zur Abstimmung vor.