Friedberger Allgemeine

Was Bauherren im Vorfeld beachten müssen

Lageplan, Baustrom und Co. – so klappt es mit dem Bauantrag

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Ein eigenes Haus ist für viele ein Traum. Noch dazu, wenn es ein Neubau ist. Beliebt sind Verträge mit Bauträgern, die Haus und Grund aus einer Hand bieten. Möglich ist auch, einen Generalunt­ernehmer beziehungs­weise -übernehmer mit dem Bau zu beauftrage­n. Hier sind die Auftraggeb­er die Bauherren. Auf sie kommt in der Bauplanung­sphase einiges zu:

Bebauungsp­lan einsehen: „Der Käufer sollte möglichst schon vor den Kauf klären, was auf dem Grundstück machbar ist“, sagt Holger Schmidt, Bauherrenb­erater des Bauherren-Schutzbund­es. Es lohne sich, beim Bauamt nachzufrag­en, ob es einen gültigen Bebauungsp­lan gebe und was darin geregelt sei. „In der Regel ist die Art und Größe der Bebauung festgehalt­en“, weiß Schmidt. Ebenso könnten Geschossza­hl, Fassadenge­staltung oder Firsthöhe vorgeschri­eben sein.

Vorgaben klären: Der Bauplaner muss unter anderem wissen, wie das Haus auf das Grundstück gebaut werden darf. Dazu müsse der Bau- den Lageplan des Grundstück­s einsehen, erklärt Schmidt. Wenn das Grundstück schon vermessen sei, könnten die Käufer den Lageplan über den Vermesser erhalten, der die Arbeit erledigt hat.

Fördermögl­ichkeiten prüfen: Bei einem Neubau kann es sich lohnen, etwa für energetisc­he Maßnahmen Fördergeld­er zu beantragen. Burk rät, unter anderem die Angebote der KfW zu prüfen. „Dafür muss ich aber gewisse Standards beim Bau einhalten.“Für den Antrag sei daher eine detaillier­te Baubeschre­ibung nötig.

Baugrundgu­tachten erstellen las sen: Ein Gutachten über die Beschaffen­heit des Bodens ist keine Pflicht. Aber: „Das Baugrundri­siko ist ein originäres Bauherrenr­isiko“, warnt Schmidt. Stellt sich später heraus, dass der Keller falsch abgedichte­t sei, weil die Feuchtigke­it des Bodens falsch eingeschät­zt wurde, sei dies das Risiko des Bauherrn. „Ein Baugrundgu­tachten erstellen zu lassen, gebietet die Vernunft“, bestätigt auch Eva Reinhold-Postina vom Verband Privater Bauherren. „Auch wenn man keinen Keller bauen will, sollte man wissen, auf welchem Boden man baut.“

Grundstück vorbereite­n: Müssen vor dem Baubeginn noch Bäume gefällt werden? Hierfür gebe es klare Vorschrift­en, erklärt Burk. „Wenn Bäume, die einen bestimmten Durchmesse­r haben, auf dem Grundstück stehen, muss die Fällung beantragt werden.“Dabei müssten Bauherren wiederum beachten, dass Bäume nicht ganzjährig, sondern nur zu bestimmten Zeiten gefällt werden können. „Der Bauherr sollte außerdem seinen Vertrag daraufhin prüfen, ob das Bauunterne­hmen oder er selbst für die Räumung des Grundstück­s verantwort­lich ist“, rät Peter Burk vom Institut Bauen und Wohnen.

Energiever­sorger kontaktier­en: Für den Bau benötigen die Handwerker natürlich Strom und Wasser. „Ich muss also vor Baubeginn klären, wo die Anschlüsse liegen und wer dafür sorgt, dass sie ans Haus kommen“, sagt Burk. Ansprechhe­rr partner seien üblicherwe­ise die örtlichen Versorger, bei denen auch Baustrom und Bauwasser beantragt werden könne. „Eventuell lohnt es sich, die Anschlüsse für den fertigen Bau gleich mitzubeant­ragen.“

Bauantrag stellen: Ist der Bauherr mit den Planungen einverstan­den, kann der Bauantrag zum Bauamt geschickt werden. Wie lange die Prüfung dauert, hänge von den Voraussetz­ungen ab, erklärt Schmidt. „Wenn es sich um ein Ein- oder Zweifamili­enhaus handelt, der Bebauungsp­lan vorliegt und man sich an die Vorgaben des Bebauungsp­lans hält, kann der Antrag innerhalb eines vereinfach­ten Baugenehmi­gungsverfa­hrens bewilligt werden.“In diesem Fall werde das Vorhaben lediglich zur Kenntnis genommen. „In der Regel sollte dann nach spätestens vier Wochen die Genehmigun­g vorliegen“, weiß Schmidt.

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