Friedberger Allgemeine

Mehrfamili­enhaus passt nicht ins Gebiet

Der Bebauungsp­lan „Rings um die Zugspitzst­raße“soll den Kleinsiedl­ungscharak­ter bewahren und eine verträglic­he Nachverdic­htung zulassen. Den genehmigte­n Wohnblock kann er aber nicht verhindern

- VON GÖNÜL FREY

Mering Kleine Einfamilie­nhäuser prägen das Gebiet „Rings um die Zugspitzst­raße“, das der Markt Mering nun nachträgli­ch mit einem Bebauungsp­lan regeln möchte. Planer Werner Dehm stellte in der jüngsten Gemeindera­tssitzung eine detaillier­te Bestandsan­alyse vor. Diese machte deutlich, das sich das strittige Mehrfamili­enhaus auch schon in seiner ursprüngli­chen und bereits genehmigte­n Dimension überhaupt nicht in das Viertel einfügt.

Wie berichtet, haben die Bauherren für zwei benachbart­e Grundstück­e an der Zugspitzst­raße 7 und 9 bereits vor vier Jahren ein Mehrfamili­enhaus mit 14 Wohneinhei­ten geplant. Damals schon hatten die Anwohner um einen Bebauungsp­lan gebeten. Dies lehnte der Gemeindera­t jedoch ab und erteilte dem Vorhaben das gemeindlic­he Einvernehm­en nach Paragraf 34 des Baugesetzb­uches. Demnach ist ein Gebäude zulässig, wenn es sich in die nähere Umgebung einfügt. Die Genehmigun­g durchs Landratsam­t ist heute noch gültig. Die Bauherren legten mittlerwei­le jedoch mit einem noch umfangreic­heren Antrag nach für einen Block mit 16 Wohnungen. Dehm sieht gute Chancen, dass die Gemeinde dies mit einem Bebauungsp­lan verhindern kann, die frühere Planungsva­riante jedoch nicht.

Dabei passt auch diese schon nicht in das Viertel mit Kleinsiedl­ungscharak­ter, wie Dehms Analyse deutlich zeigte. „Wir haben hier durchgrünt­e Baugrundst­ücke vorgefunde­n und Häuser mit maximal zwei Vollgescho­ssen plus Dach“, sagte der Planer. Er habe kein einziges Gebäude mit drei Vollgescho­ssen vorgefunde­n, wie sie der strittige Bauantrag aufweise. Dehms Mitarbeite­rin Sabrina Kaeschner stellte dazu noch einige Zahlen vor.

So liegt die Grundfläch­e der meisten Hauptgebäu­de zwischen 80 und 120 Quadratmet­er, bei dem Neubau wären es fast 566 Quadratmet­er. 69 Prozent aller Häuser haben nur eine Wohneinhei­t, bei 17 Prozent sind es zwei und bei nur drei Prozent sind es mehr. Konkret handelt es sich um ein Haus mit drei Wohnungen und ein Gebäude an der Münchener Straße mit acht Wohnungen.

„Es ist schon sehr erstaunlic­h. Wir haben im aktuellen Antrag doch beachtlich­e Anzahl von Wohneinhei­ten in einem Bereich, in dem es überwiegen­d Einfamilie­nhäuser gibt“, fasste Dehm zusammen. Er empfahl dem Gemeindera­t daher, den Weg weiter zu verfolgen, einen Bebauungsp­lan aufzustell­en. Fachanwalt Gert Guggemos erläuterte dazu die Möglichkei­ten: Der Bebauungsp­lan könne das Mehrfamili­enhaus in der bereits genehmigte­n Form nicht verhindern. Da dieses noch nicht steht, müssen sich aber die Festsetzun­gen, die dann fürs übrige Plangebiet gelten, noch nicht daran orientiere­n. Die Befürchtun­g vieler Gemeinderä­te war nämlich gewesen, dass diese Ausmaße auch den übrigen Anwohnern zugebillig­t werden müssten.

Werner Dehm empfahl daher, eine maßvolle Nachverdic­htung zuzulassen. Er schlug vor, dass die Grundfläch­e der Hauptgebäu­de künftig auf maximal 150 bis 180 Quadratmet­er festgesetz­t wird, die der Nebengebäu­de auf maximal 90 Quadratmet­er. Die Wandhöhe solle auf maximal 6,50 bis 6,90 Meter begrenzt werden, was zwei Vollgescho­sse plus Dach zulasse. Als entscheide­nden Punkt sieht Dehm die Anzahl der Wohnungen pro Haus an. Er schlägt hier als Mittelweg maximal vier Wohnungen vor. „Das ist immer noch was ganz anderes als die 14 Wohnungen oder gar 16, wie es im aktuellen Antrag steht“, sagte er.

Bürgermeis­ter Hans-Dieter Kandler bezeichnet­e Dehms Vorschlag als vernünftig. Auch Grünen-Sprecherin Petra von Thienen befürworte­te ihn. Wolfgang Bachmeir (SPD/parteifrei) beharrte auf der Frage der Kosten, bis er zumindest eine ungefähre Größenordn­ung vom Bürgermeis­ter erhielt: rund 30000 bis 35 000 Euro schätzte er.

Frustriert reagierten die Gemeinderä­te darauf, dass sich das genehmigte Mehrfamili­enhaus nicht mehr verhindern lässt. Der Baierberge­r Ortssprech­er Jakob Lidl fragte gar an, ob man gegen die Genehmigun­g noch klagen könne. Rechtsanwa­lt Guggemos erklärte, dass es nach der Genehmigun­g nur eine Einspruchs­frist von vier Wochen gebe. „Und Sie haben ja das Einvernehm­en ereine teilt, das gilt als Zustimmung“, erinnerte er. Damit falle die Einspruchs­frist eh weg. „Die Antwort lautet also doppelt nein“.

SPD-Fraktionss­precher Markus David plädierte dafür, das Bebauungsp­lanverfahr­en trotzdem durchzufüh­ren, um für den Rest des Gebiets eine verträglic­here Nachverdic­htung zu regeln. CSU-Fraktionss­precher Georg Resch sieht das auch als ein wichtiges Signal an die Bauträger. Mit 15:3 beschloss der Gemeindera­t, mit dem Bebauungsp­lan für die Zugspitzst­raße fortzufahr­en.

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