Mehrfamilienhaus passt nicht ins Gebiet
Der Bebauungsplan „Rings um die Zugspitzstraße“soll den Kleinsiedlungscharakter bewahren und eine verträgliche Nachverdichtung zulassen. Den genehmigten Wohnblock kann er aber nicht verhindern
Mering Kleine Einfamilienhäuser prägen das Gebiet „Rings um die Zugspitzstraße“, das der Markt Mering nun nachträglich mit einem Bebauungsplan regeln möchte. Planer Werner Dehm stellte in der jüngsten Gemeinderatssitzung eine detaillierte Bestandsanalyse vor. Diese machte deutlich, das sich das strittige Mehrfamilienhaus auch schon in seiner ursprünglichen und bereits genehmigten Dimension überhaupt nicht in das Viertel einfügt.
Wie berichtet, haben die Bauherren für zwei benachbarte Grundstücke an der Zugspitzstraße 7 und 9 bereits vor vier Jahren ein Mehrfamilienhaus mit 14 Wohneinheiten geplant. Damals schon hatten die Anwohner um einen Bebauungsplan gebeten. Dies lehnte der Gemeinderat jedoch ab und erteilte dem Vorhaben das gemeindliche Einvernehmen nach Paragraf 34 des Baugesetzbuches. Demnach ist ein Gebäude zulässig, wenn es sich in die nähere Umgebung einfügt. Die Genehmigung durchs Landratsamt ist heute noch gültig. Die Bauherren legten mittlerweile jedoch mit einem noch umfangreicheren Antrag nach für einen Block mit 16 Wohnungen. Dehm sieht gute Chancen, dass die Gemeinde dies mit einem Bebauungsplan verhindern kann, die frühere Planungsvariante jedoch nicht.
Dabei passt auch diese schon nicht in das Viertel mit Kleinsiedlungscharakter, wie Dehms Analyse deutlich zeigte. „Wir haben hier durchgrünte Baugrundstücke vorgefunden und Häuser mit maximal zwei Vollgeschossen plus Dach“, sagte der Planer. Er habe kein einziges Gebäude mit drei Vollgeschossen vorgefunden, wie sie der strittige Bauantrag aufweise. Dehms Mitarbeiterin Sabrina Kaeschner stellte dazu noch einige Zahlen vor.
So liegt die Grundfläche der meisten Hauptgebäude zwischen 80 und 120 Quadratmeter, bei dem Neubau wären es fast 566 Quadratmeter. 69 Prozent aller Häuser haben nur eine Wohneinheit, bei 17 Prozent sind es zwei und bei nur drei Prozent sind es mehr. Konkret handelt es sich um ein Haus mit drei Wohnungen und ein Gebäude an der Münchener Straße mit acht Wohnungen.
„Es ist schon sehr erstaunlich. Wir haben im aktuellen Antrag doch beachtliche Anzahl von Wohneinheiten in einem Bereich, in dem es überwiegend Einfamilienhäuser gibt“, fasste Dehm zusammen. Er empfahl dem Gemeinderat daher, den Weg weiter zu verfolgen, einen Bebauungsplan aufzustellen. Fachanwalt Gert Guggemos erläuterte dazu die Möglichkeiten: Der Bebauungsplan könne das Mehrfamilienhaus in der bereits genehmigten Form nicht verhindern. Da dieses noch nicht steht, müssen sich aber die Festsetzungen, die dann fürs übrige Plangebiet gelten, noch nicht daran orientieren. Die Befürchtung vieler Gemeinderäte war nämlich gewesen, dass diese Ausmaße auch den übrigen Anwohnern zugebilligt werden müssten.
Werner Dehm empfahl daher, eine maßvolle Nachverdichtung zuzulassen. Er schlug vor, dass die Grundfläche der Hauptgebäude künftig auf maximal 150 bis 180 Quadratmeter festgesetzt wird, die der Nebengebäude auf maximal 90 Quadratmeter. Die Wandhöhe solle auf maximal 6,50 bis 6,90 Meter begrenzt werden, was zwei Vollgeschosse plus Dach zulasse. Als entscheidenden Punkt sieht Dehm die Anzahl der Wohnungen pro Haus an. Er schlägt hier als Mittelweg maximal vier Wohnungen vor. „Das ist immer noch was ganz anderes als die 14 Wohnungen oder gar 16, wie es im aktuellen Antrag steht“, sagte er.
Bürgermeister Hans-Dieter Kandler bezeichnete Dehms Vorschlag als vernünftig. Auch Grünen-Sprecherin Petra von Thienen befürwortete ihn. Wolfgang Bachmeir (SPD/parteifrei) beharrte auf der Frage der Kosten, bis er zumindest eine ungefähre Größenordnung vom Bürgermeister erhielt: rund 30000 bis 35 000 Euro schätzte er.
Frustriert reagierten die Gemeinderäte darauf, dass sich das genehmigte Mehrfamilienhaus nicht mehr verhindern lässt. Der Baierberger Ortssprecher Jakob Lidl fragte gar an, ob man gegen die Genehmigung noch klagen könne. Rechtsanwalt Guggemos erklärte, dass es nach der Genehmigung nur eine Einspruchsfrist von vier Wochen gebe. „Und Sie haben ja das Einvernehmen ereine teilt, das gilt als Zustimmung“, erinnerte er. Damit falle die Einspruchsfrist eh weg. „Die Antwort lautet also doppelt nein“.
SPD-Fraktionssprecher Markus David plädierte dafür, das Bebauungsplanverfahren trotzdem durchzuführen, um für den Rest des Gebiets eine verträglichere Nachverdichtung zu regeln. CSU-Fraktionssprecher Georg Resch sieht das auch als ein wichtiges Signal an die Bauträger. Mit 15:3 beschloss der Gemeinderat, mit dem Bebauungsplan für die Zugspitzstraße fortzufahren.