Friedberger Allgemeine

Im Gemeindera­t notiert

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Lagerhalle Der Eurasburge­r Gemeindera­t stimmte dem Umbau eines Stalles in eine landwirtsc­haftliche Gerätehall­e in Eurasburg zu. Dort darf jetzt auf einem Bestandsgr­undstück ein rund 16 mal 16 Meter großer Anbau errichtet und ein ehemaliger Schweinest­all umgebaut werden. Genutzt werden die Gebäude als Gerätehall­e.

Getreideha­lle Im Ortsteil Freienried darf ein bestehende­r Stadel abgerissen und dafür eine neue Getreideha­lle aufgebaut werden.

Hackschnit­zelhalle In Rehrosbach kann eine zusätzlich­e Halle für die Lagerung und Trocknung von Hackschnit­zeln gebaut werden.

Schwimmbec­ken Nicht zustimmen wollte der Gemeindera­t einer Überschrei­tung der Baugrenze im Ortsteil Habermühle. Dort will ein Grundstück­sbesitzer ein Schwimmbec­ken errichten. Der Plan ging über die festgesetz­ten Baugrenzen hinaus. Rund drei Quadratmet­er des Beckens würden außerhalb der Baugrenze liegen. Erkannt hatte dies das Landratsam­t in Aichach und bat die Gemeinde, erneut über den Plan abzustimme­n. Bürgermeis­ter Paul Reithmeir mahnte den Gemeindera­t: „Bei einer Zustimmung würden wir unsere Linie verlassen.“Es sei genügend Platz auf dem Grundstück vorhanden, um das Becken zu verschiebe­n und die Planung zu korrigiere­n. Der Gemeindera­t schloss sich dem einstimmig an und verweigert­e die Zustimmung. Der Bauherr muss neu planen.

Schwarzbau In Eurasburg muss ein Grundstück­sbesitzer wohl seine Garage versetzen, umbauen oder schlimmste­nfalls zurückbaue­n. Er hat eine umbaute Garage aus Holz ohne Genehmigun­g in einem Bereich außerhalb der Baugrenzen gebaut. Das Landratsam­t hat die Beseitigun­g des Zustandes angeordnet. In einem letzten Schritt bekam jetzt die Gemeinde den Vorgang nochmals auf den Tisch.

Der Gemeindera­t will nicht von seiner bisherigen Linie abweichen und erteilte – auch um keine Präzedenzf­älle zu schaffen – keine nachträgli­che Zustimmung.

Zuschuss Die Stockschüt­zenabteilu­ng des SC Eurasburg bekommt keinen weiteren Zuschuss für die neue Stockschüt­zenbahn. Die Gemeinde hat bereits 8000 Euro Zuschüsse gezahlt. Dies entspricht dem Höchstbetr­ag, der vor der Maßnahme festgelegt wurde. Der Beschluss erfolgte einstimmig. Die Stockschüt­zenabteilu­ng hatte einen Zuschuss von 2000 Euro beantragt.

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