Im Gemeinderat notiert
Lagerhalle Der Eurasburger Gemeinderat stimmte dem Umbau eines Stalles in eine landwirtschaftliche Gerätehalle in Eurasburg zu. Dort darf jetzt auf einem Bestandsgrundstück ein rund 16 mal 16 Meter großer Anbau errichtet und ein ehemaliger Schweinestall umgebaut werden. Genutzt werden die Gebäude als Gerätehalle.
Getreidehalle Im Ortsteil Freienried darf ein bestehender Stadel abgerissen und dafür eine neue Getreidehalle aufgebaut werden.
Hackschnitzelhalle In Rehrosbach kann eine zusätzliche Halle für die Lagerung und Trocknung von Hackschnitzeln gebaut werden.
Schwimmbecken Nicht zustimmen wollte der Gemeinderat einer Überschreitung der Baugrenze im Ortsteil Habermühle. Dort will ein Grundstücksbesitzer ein Schwimmbecken errichten. Der Plan ging über die festgesetzten Baugrenzen hinaus. Rund drei Quadratmeter des Beckens würden außerhalb der Baugrenze liegen. Erkannt hatte dies das Landratsamt in Aichach und bat die Gemeinde, erneut über den Plan abzustimmen. Bürgermeister Paul Reithmeir mahnte den Gemeinderat: „Bei einer Zustimmung würden wir unsere Linie verlassen.“Es sei genügend Platz auf dem Grundstück vorhanden, um das Becken zu verschieben und die Planung zu korrigieren. Der Gemeinderat schloss sich dem einstimmig an und verweigerte die Zustimmung. Der Bauherr muss neu planen.
Schwarzbau In Eurasburg muss ein Grundstücksbesitzer wohl seine Garage versetzen, umbauen oder schlimmstenfalls zurückbauen. Er hat eine umbaute Garage aus Holz ohne Genehmigung in einem Bereich außerhalb der Baugrenzen gebaut. Das Landratsamt hat die Beseitigung des Zustandes angeordnet. In einem letzten Schritt bekam jetzt die Gemeinde den Vorgang nochmals auf den Tisch.
Der Gemeinderat will nicht von seiner bisherigen Linie abweichen und erteilte – auch um keine Präzedenzfälle zu schaffen – keine nachträgliche Zustimmung.
Zuschuss Die Stockschützenabteilung des SC Eurasburg bekommt keinen weiteren Zuschuss für die neue Stockschützenbahn. Die Gemeinde hat bereits 8000 Euro Zuschüsse gezahlt. Dies entspricht dem Höchstbetrag, der vor der Maßnahme festgelegt wurde. Der Beschluss erfolgte einstimmig. Die Stockschützenabteilung hatte einen Zuschuss von 2000 Euro beantragt.