Junger Autofahrer übersieht Mopedfahrer beim Abbiegen
Prozess Ein 16-jähriger Zweiradfahrer wird bei einem Unfall mit einem Wagen verletzt. Es spricht aber etliches für den Verursacher
Aichach Mehrere Brüche an der linken Hand, Schürfwunden und Prellungen zog sich ein 16-jähriger Zweiradfahrer im März beim Zusammenstoß mit einem Auto zu. Der Autofahrer, ein 21-Jähriger aus Aichach, hatte den Mopedfahrer beim Abbiegen auf die Augsburger Straße übersehen. Wegen fahrlässiger Körperverletzung musste sich der 21-Jährige nun vor dem Jugendgericht in Aichach verantworten.
Eigentlich hatte sich der Angeklagte beim Linksabbiegen auf die Vorfahrtsstraße vorbildlich verhalten: Er hielt an, schaute nach links, nach rechts, und als er die Straße frei wähnte, fuhr er los. Den Schüler, der mit seinem Moped Richtung Aichach fuhr, bemerkte er erst, als er ihm ins Auto krachte. „Ich bin total erschrocken“, sagte der Autofahrer vor dem Jugendgericht aus. Der Schüler konnte sich nur noch daran erinnern, dass auf einmal von der Seite das Auto kam. Er zog sich bei dem Unfall Schürfwunden und Prellungen zu. Wegen mehrerer Brüche in der Hand musste er operiert werden und ist deswegen noch immer in Behandlung. Seinen Sport, Motorradrennen, könne er noch nicht wieder ausüben, weil er noch immer Schmerzen hat, berichtete der junge Mann. Auch am Knie hat er noch immer einige taube Stellen, weil „die Nerven beleidigt“sind, wie ihm eine Ärztin erklärt hatte.
Es habe den 21-Jährigen tief getroffen, dass „er den jungen Kerl“mit Verletzungen so erwischt hatte, war der Eindruck von Jugendgerichtshelfer Wolfgang Nuspl. Der Aichacher entschuldigte sich noch am Unfallort bei dem Schüler und ein weiteres Mal im Gerichtssaal. Seit dem Unfall fahre er vorsichtiger und sei ängstlicher geworden, hatte er Nuspl erzählt. Der berichtete von einer unauffälligen Entwicklung des Aichachers. Er sei altersgemäß eingebunden und beruflich auf einem guten Weg. Zu dem Unfall sagte Nuspl: „Ich kann nur vermuten, dass es eine Unachtsamkeit war, die mangelnder Erfahrung geschuldet ist.“Nuspl sprach sich entweder für eine Geldauflage oder soziale Hilfsdienste aus.
Auch aus Sicht von Staatsanwältin Julia Buijze waren Hilfsdienste ausreichend. Positiv wertete sie, dass der Aichacher von Anfang an alles zugegeben hatte. Buijze plädierte wegen fahrlässiger Körperverletzung für 32 Sozialstunden. Dem schloss sich Jugendrichterin EvaMaria Grosse an. Sie mahnte den Aichacher, sich immer wieder vor Augen zu halten, dass viel passieren kann, weil man einen Moment nicht aufgepasst hat. „Das Auto ist wie eine Waffe“, betonte die Richterin. Und ein Motorradfahrer habe keine Knautschzone. Der 21-Jährige nahm das Urteil an.