Diese Strafen werden fällig
In einem Strafenkatalog hat die Stadt Augsburg festgelegt, welches Ord nungsgeld bei Ruhestörungen und Ordnungswidrigkeiten erhoben wird.
● Ruhestörung: Hier ist ein Bußgeld von bis zu 5000 Euro möglich. Bei erstmaligen Verstößen bleibt das Strafmaß in der Regel weit darun ter. Ein dreistelliger Betrag ist aber nicht unwahrscheinlich.
● Niederlassen zum Alkoholgenuss: 35 Euro
● Grillen außerhalb der vorgesehe nen Grillplätze: 35 Euro
● Wildpinkeln: 35 Euro
● Hund auf Liegewiese beziehungs weise im See: 35 Euro
● Zigarettenkippen oder kleinere Abfälle wegwerfen: 20 Euro
● Laute Musik aus Handylautspre chern: 50 Euro. (möh)
Stellen, an denen es vor allem in den Abendstunden zu Ruhestörungen und verstärktem Alkoholkonsum kommt.“Nach Einschätzung des Ordnungsdienstes waren Ruhestörungen am Lech beziehungsweise an der Wertach zur Zeit der Abiturfeiern intensiv: „Generell sind bei schönem Wetter die Naherholungsgebiete wie Kuhsee oder Autobahnsee stark frequentiert, sodass es auch in den Abendstunden immer wieder zu Beschwerden kam“.
Laufen Beschwerden ein, wird an den genannten Stellen kontrolliert. Dies habe dafür gesorgt, sagt Wurm, dass der Ordnungsdienst personell an seine Grenzen gestoßen sei: „Daher ist es folgerichtig, dass ab dem Jahr 2018 die Mitarbeiterzahl von aktuell 18 auf 21 aufgestockt wird“.