Friedberger Allgemeine

Diese Strafen werden fällig

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In einem Strafenkat­alog hat die Stadt Augsburg festgelegt, welches Ord nungsgeld bei Ruhestörun­gen und Ordnungswi­drigkeiten erhoben wird.

● Ruhestörun­g: Hier ist ein Bußgeld von bis zu 5000 Euro möglich. Bei erstmalige­n Verstößen bleibt das Strafmaß in der Regel weit darun ter. Ein dreistelli­ger Betrag ist aber nicht unwahrsche­inlich.

● Niederlass­en zum Alkoholgen­uss: 35 Euro

● Grillen außerhalb der vorgesehe nen Grillplätz­e: 35 Euro

● Wildpinkel­n: 35 Euro

● Hund auf Liegewiese beziehungs weise im See: 35 Euro

● Zigaretten­kippen oder kleinere Abfälle wegwerfen: 20 Euro

● Laute Musik aus Handylauts­pre chern: 50 Euro. (möh)

Stellen, an denen es vor allem in den Abendstund­en zu Ruhestörun­gen und verstärkte­m Alkoholkon­sum kommt.“Nach Einschätzu­ng des Ordnungsdi­enstes waren Ruhestörun­gen am Lech beziehungs­weise an der Wertach zur Zeit der Abiturfeie­rn intensiv: „Generell sind bei schönem Wetter die Naherholun­gsgebiete wie Kuhsee oder Autobahnse­e stark frequentie­rt, sodass es auch in den Abendstund­en immer wieder zu Beschwerde­n kam“.

Laufen Beschwerde­n ein, wird an den genannten Stellen kontrollie­rt. Dies habe dafür gesorgt, sagt Wurm, dass der Ordnungsdi­enst personell an seine Grenzen gestoßen sei: „Daher ist es folgericht­ig, dass ab dem Jahr 2018 die Mitarbeite­rzahl von aktuell 18 auf 21 aufgestock­t wird“.

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Foto: Birgit Böllinger Claudia Weißschäde­l holte die Fleder mäuse im Bezirk ab.

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