Wann jemand für tot erklärt werden kann und wie oft Kinder als vermisst gemeldet werden
● Gesetz Unter welchen Umständen ein Mensch für tot erklärt werden kann, ist in Deutschland im sogenann ten Verschollenheitsgesetz geregelt. Als verschollen gilt jemand, wenn sein Aufenthalt seit längerer Zeit unbekannt und auch nicht geklärt ist, ob er in dieser Zeit noch gelebt hat oder bereits gestorben ist – zumindest, wenn Zweifel daran bestehen, dass er heute noch leben könnte.
● Todeserklärung Ein Verschollener kann dann für tot erklärt werden, wenn seit Ende des Jahres, in dem er sicher noch gelebt hat, zehn Jahre vergangen sind. Wäre er zum Zeitpunkt der Todeserklärung über 80 Jahre alt, gilt eine Frist von fünf Jahren. ● Verfahren Zuständig für eine Todes erklärung ist das Amtsgericht, in des sen Bezirk der Verschollene zuletzt seinen Wohnsitz beziehungsweise seinen Haupt wohnsitz hatte. Das Aufgebotsver fahren wird nur auf Antrag eingelei tet. Einen solchen Antrag können Staatsanwälte, der gesetzliche Ver treter des Verschollenen, Eltern, Kinder sowie Ehe und Lebenspartner des Verschollenen stellen. Zudem jeder, der ein rechtliches Interesse an der Todeserklärung hat, beispielsweise gleichgestellte Unternehmensinha ber. Das Amtsgericht erlässt dann ein „Aufgebot“, in dem unter anderem ein genauer Zeit punkt festgelegt wird, zu dem der Verschollene für tot erklärt wird, falls er sich nicht meldet. Zudem gibt es eine Aufforderung nach Hinweisen.
● Fälle Von den rund 100 000 Kin dern, die jedes Jahr in Deutschland als vermisst gemeldet werden, tauchen nach Angaben der „Initiative Ver misste Kinder“99 Prozent schon bald unversehrt wieder auf. Die meisten sind zuvor ausgerissen, weil sie Opfer von Missbrauch oder Mobbing ge worden oder aus anderen Gründen unglücklich sind. Mitunter entführen Vater oder Mutter die eigenen Kinder, wenn es nach einer Trennung Streit um das Sorgerecht gibt. Nur sehr weni ge Kinder verschwinden für lange Zeit oder für immer, weil sie einem Ver brechen oder einem Unfall zum Opfer fielen. In der Öffentlichkeit besonders bekannt geworden sind die Fälle der neunjährigen Peggy aus dem oberfrän kischen Lichtenberg (2001) oder der dreijährigen Britin Madeleine McCann (2007). (AZ, dpa)