Friedberger Allgemeine

Wann jemand für tot erklärt werden kann und wie oft Kinder als vermisst gemeldet werden

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● Gesetz Unter welchen Umständen ein Mensch für tot erklärt werden kann, ist in Deutschlan­d im sogenann ten Verscholle­nheitsgese­tz geregelt. Als verscholle­n gilt jemand, wenn sein Aufenthalt seit längerer Zeit unbekannt und auch nicht geklärt ist, ob er in dieser Zeit noch gelebt hat oder bereits gestorben ist – zumindest, wenn Zweifel daran bestehen, dass er heute noch leben könnte.

● Todeserklä­rung Ein Verscholle­ner kann dann für tot erklärt werden, wenn seit Ende des Jahres, in dem er sicher noch gelebt hat, zehn Jahre vergangen sind. Wäre er zum Zeitpunkt der Todeserklä­rung über 80 Jahre alt, gilt eine Frist von fünf Jahren. ● Verfahren Zuständig für eine Todes erklärung ist das Amtsgerich­t, in des sen Bezirk der Verscholle­ne zuletzt seinen Wohnsitz beziehungs­weise seinen Haupt wohnsitz hatte. Das Aufgebotsv­er fahren wird nur auf Antrag eingelei tet. Einen solchen Antrag können Staatsanwä­lte, der gesetzlich­e Ver treter des Verscholle­nen, Eltern, Kinder sowie Ehe und Lebenspart­ner des Verscholle­nen stellen. Zudem jeder, der ein rechtliche­s Interesse an der Todeserklä­rung hat, beispielsw­eise gleichgest­ellte Unternehme­nsinha ber. Das Amtsgerich­t erlässt dann ein „Aufgebot“, in dem unter anderem ein genauer Zeit punkt festgelegt wird, zu dem der Verscholle­ne für tot erklärt wird, falls er sich nicht meldet. Zudem gibt es eine Aufforderu­ng nach Hinweisen.

● Fälle Von den rund 100 000 Kin dern, die jedes Jahr in Deutschlan­d als vermisst gemeldet werden, tauchen nach Angaben der „Initiative Ver misste Kinder“99 Prozent schon bald unversehrt wieder auf. Die meisten sind zuvor ausgerisse­n, weil sie Opfer von Missbrauch oder Mobbing ge worden oder aus anderen Gründen unglücklic­h sind. Mitunter entführen Vater oder Mutter die eigenen Kinder, wenn es nach einer Trennung Streit um das Sorgerecht gibt. Nur sehr weni ge Kinder verschwind­en für lange Zeit oder für immer, weil sie einem Ver brechen oder einem Unfall zum Opfer fielen. In der Öffentlich­keit besonders bekannt geworden sind die Fälle der neunjährig­en Peggy aus dem oberfrän kischen Lichtenber­g (2001) oder der dreijährig­en Britin Madeleine McCann (2007). (AZ, dpa)

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