Polizist auf Promille Fahrt
Ein 38-jähriger Beamter gerät bei den Augsburger Sommernächten 2016 mit Feiernden und Kollegen aneinander. Später ist er betrunken mit dem Auto unterwegs. Er landet vor Gericht – nicht zum ersten Mal
Augsburg/Affing Bei seinen Kollegen des Polizeipräsidiums Schwaben-Nord gilt er als „schwarzes Schaf“. Zum zweiten Male innerhalb weniger Wochen ist ein 38 Jahre alter, vom Dienst suspendierter Polizist vom Amtsgericht zu einer saftigen Geldstrafe verurteilt worden – diesmal wegen einer Promillefahrt mit kuriosem Ende nach dem Besuch der „Augsburger Sommernächte“im Jahr 2016.
Am Abend des 24. Juni vergangenen Jahres geriet der Ordnungshüter, der privat unterwegs war, an einem Getränkestand in der Welserstraße mit anderen Gästen in Streit, weil er sich angeblich in der Schlange vorgedrängelt hatte. Die Polizei wurde gerufen. „Du bist ein Witz, du bist lächerlich“, soll er einen der Beamten dann beleidigt haben. Ein Atemalkoholtest ergab einen Wert von rund 1,4 Promille. Nach der Aufnahme der Personalien schien die Sache vorerst erledigt – dachten die Kollegen des 38-Jährigen.
Sie lagen falsch. Der Ärger ging weiter. Etwa zwei Stunden später befand sich ein anderer Polizist privat im Raum Affing mit seinem Auto auf der Heimfahrt. Der Zufall wollte es, dass er just von einem anderen Autofahrer überholt wurde, der fortan in gefährlichen Schlangenlinien unterwegs war, der mal auf die Gegenfahrbahn, mal auf den Gehweg geriet, dann beinahe eine Gartenmauer rammte.
Es war, wie sich bald herausstellte, wiederum der 38-Jährige, der nun ein zweites Mal seinen Kollegen bereitete. Als Beamte der Aichacher Inspektion dem Zeugen zu Hilfe kamen, war der Promillesünder bereits in seinem Haus verschwunden, öffnete nicht die Tür. Bei einer Suche mit der Taschenlampe entdeckte ein Beamter schließlich zwei nackte Füße, die hinter einem Mauervorsprung hervorlugten. Sie gehörten dem 38-Jährigen, der über ein Fenster ins Freie gestiegen war, nun eine Schlafanzughose trug und barfuß eiligst Fersengeld gab. Es gelang ihm, über einen Graben und mehrere schmale Wege seinen Verfolgern zu entkommen und sich zu verstecken. Was ihn freilich nicht vor einem Verfahren wegen Trunkenheit im Straßenverkehr bewahrte.
Im Prozess vor Amtsrichterin Susanne Scheiwiller behauptete der seit April 2016 suspendierte Beamte (Verteidiger: Marco Müller), er habe an jenem Abend bei den „Sommernächten“lediglich einen Schluck Sekt getrunken. Dass er später in Schlangenlinien gefahren sei, begründete er so: Sein TabletComputer sei während der Fahrt zu Boden gefallen, er habe sich kurz gebückt. Obwohl nach der Promillefahrt kein erneuter Alkoholtest gemacht werden konnte, hielt ihn das Gericht für schuldig. Selbst unter der Voraussetzung, dass der Angeklagte nach dem Streit in der Welserstraße keinen Tropfen Alkohol mehr getrunken habe, so das Gericht, ergebe eine Rückrechnung immer noch einen Wert von über 0,8 Promille. In Kombination mit den Ausfallerscheinungen während der Fahrt sei eine absolute FahrunProbleme tüchtigkeit gegeben gewesen. Richterin Scheiwiller setzte eine Geldstrafe von 9000 Euro fest (100 Tagessätze zu je 90 Euro). Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Erst wenige Wochen zuvor war der Polizist zu einer Geldstrafe von 7200 Euro verurteilt worden, weil er mithilfe eines ärztlichen Attests als Zeuge eine Gerichtsverhandlung geschwänzt und stattdessen ein Spiel der deutschen Elf bei der FußballEuropameisterschaft in Frankreich besucht hatte (wir berichteten). Gegen den Beamten, der im April 2016 vom Dienst suspendiert wurde, läuft derzeit ein weiteres Verfahren. Die Staatsanwaltschaft hat Anklage wegen Rauschgifthandels mit der schnell süchtig machenden Droge Chrystal Meth erhoben. Ein Prozesstermin steht noch nicht fest.