Friedberger Allgemeine

Stadt sollte Nutzung kontrollie­ren

- VON INA KRESSE ina@augsburger allgemeine.de

Immer mehr Menschen ziehen nach Augsburg. Der Wohnraum wird knapper. Die Stadt begegnet der angespannt­en Situation mit neuen Bauprojekt­en. Mit einem Leerstands-Management soll weiterer Wohnraum aktiviert werden. Warum aber macht die Stadt nicht zusätzlich Gebrauch von einer Zweckentfr­emdungssat­zung, wie es etwa München tut? Weil in der Landeshaup­tstadt die Mieten hoch sind und Wohnungen fehlen, geht München schon seit 2008 gegen eine anderweiti­ge Nutzung von Wohnraum vor, wie sie jetzt in Augsburg durch die Umwandlung des Gebäudes in ein Hostel geplant ist. Eine ungenehmig­te Zweckentfr­emdung stellt eine Ordnungswi­drigkeit dar, die mit Bußgeld bis zu 50 000 Euro geahndet werden kann. Augsburg hingegen will das Thema erst wieder aufgreifen, wenn sich die Zahl der Nutzungsän­derungen deutlich ändern sollte, heißt es bei der Stadt.

Da stellt sich die Frage: Warum warten, wenn der Gesetzgebe­r den Kommunen das Instrument­arium schon an die Hand gibt? Allein im Fall der Ulmer Straße geht bezahlbare­r Wohnraum verloren. Damit sind Einzelschi­cksale verbunden. Das Vorgehen des Investors und das Engagement der Mieterin, eine neue Wohnung zu finden, soll an dieser Stelle gar nicht bewertet werden. Aber die Stadt hätte dieses Hostel nicht genehmigen müssen. Sie hätte längst die Möglichkei­t, Nutzungsän­derungen zu kontrollie­ren. Dass sie diese nicht nutzt, ist unverständ­lich.

 ?? Foto: Silvio Wyszengrad ?? Wie lange kann Zsuzsanna Palffy Laszlo noch in ihrer Wohnung bleiben? Vom Besitzer der Anlage in Oberhausen hat sie eine Räumungskl­age erhalten. Das Gebäude soll um gebaut und dann als Hostel und Jugendherb­erge genutzt werden. Doch die 50 jährige...
Foto: Silvio Wyszengrad Wie lange kann Zsuzsanna Palffy Laszlo noch in ihrer Wohnung bleiben? Vom Besitzer der Anlage in Oberhausen hat sie eine Räumungskl­age erhalten. Das Gebäude soll um gebaut und dann als Hostel und Jugendherb­erge genutzt werden. Doch die 50 jährige...
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