Partnerin mit Holzstock verprügelt
Zwischen einem Paar gab es offenbar wiederholt Handgreiflichkeiten. Der Mann muss sich darum vor dem Amtsgericht verantworten
Aichach Friedberg Alles andere als harmonisch verlief eine kurze Beziehung zwischen einer 50-Jährigen aus dem Wittelsbacher Land und ihrem 62-jährigen Partner. In zwei Fällen war der Mann auf die Frau losgegangen und hatte auf sie eingetreten und sie unter anderem mit einem Holzstock geschlagen. Wegen gefährlicher Körperverletzung musste er sich deswegen gestern vor dem Amtsgericht Aichach verantworten. Obwohl die 50-Jährige in ihrer Aussage manches durcheinanderwarf, glaubten ihr Richter Walter Hell und die Staatsanwältin.
Viel Geduld musste das Gericht aufbringen, um den Sachverhalt zu klären. Sowohl der Angeklagte als auch die Frau neigten zu weitschweifigen Erklärungen. Die Essenz: Der Mann aus dem Landkreis Augsburg bestritt, dass er gegenüber der 50-Jährigen handgreiflich geworden war. Vielmehr sei die Frau nach einem Streit in der Silvesternacht 2016 zuerst mit zwei Messern und dann zwei Hämmern auf ihn los. Die Messer und die Hämmer habe er ihr aus den Händen winden können, sagte er aus. Dann sei die 50-Jährige hysterisch geworden, habe ihren Kopf gegen die Wand geschlagen und sei aus dem Haus gerannt.
In der Aussage des Opfers gerieten zeitliche Abläufe durcheinander und anscheinend auch verschiedene Vorfälle mit dem Angeklagten. In einem Attest, das sie vorlegte, klang an, warum: Die 50-Jährige hat Alkoholprobleme. Auch wenn sie den genauen Ablauf der Silvesternacht vor Gericht nicht mehr wiedergeben konnte, kam es zwischen dem Angeklagten und ihr offenbar öfter zu Handgreiflichkeiten und gegenseitigen Beleidigungen.
In der Silvesternacht eskalierte die Situation allem Anschein nach. Staatsanwältin Irmina Palczynska warf dem Angeklagten vor, dass er gegen 3 Uhr morgens mit einem Holzstock auf Kopf und Rücken der Frau eingeschlagen habe. Neben Blutergüssen an Rücken und Hüfte hatte sie auch einen Bluterguss unter dem rechten Auge. Einen blauen Fleck, größer als ein Fußball, hatte sie noch in der Silvesternacht dem Nachbarn gezeigt, zu dem sie in ihrer Not gelaufen war. Auch den Stock, mit dem der Angeklagte sie geschlagen habe, zeigte sie dem Nachbarn. Der sagte aus, dass er nicht nur in dieser Nacht die Polizei rufen musste. Ein paar Tage später versuchte der Angeklagte erneut, sich Zugang zum Haus zu verschaffen. Dabei stürzte die 50-Jährige und er soll auf Hüfte und Oberschenkel der am Boden Liegenden eingetreten haben.
Hier ließ sich der tatsächliche Ablauf jedoch nicht mehr rekonstruieren, weshalb die Staatsanwältin für diesen Punkt der Anklage auf Freispruch plädierte. Für den Vorfall in der Silvesternacht forderte sie eine neunmonatige Haftstrafe. Verteidigerin Cornelia McCready wies auf die sich widersprüchlichen Aussagen hin. Sie forderte Freispruch für ihren Mandanten.
Richter Hells Fazit: „Wir haben hier einen Sachverhalt, den man wahrlich nicht als aufgeklärt bezeichnen kann.“Es wäre jedoch falsch, deswegen von einem Freispruch auszugehen. Der Richter weiter: „Eines muss feststehen: Auch Menschen, die gehandicapt sind, dürfen nicht Opfer von Straftaten werden.“Die Aussage des Nachbarn wertete Hell als wichtig bei der Wahrheitsfindung. Er verurteilte den bereits mehrfach vorbestraften Angeklagten darum zu einer einjährigen Haftstrafe wegen gefährlicher Körperverletzung.
„Auch Menschen, die gehandicapt sind, dürfen nicht Opfer von Straftaten werden.“
Richter Walter Hell