Friedberger Allgemeine

Partnerin mit Holzstock verprügelt

Zwischen einem Paar gab es offenbar wiederholt Handgreifl­ichkeiten. Der Mann muss sich darum vor dem Amtsgerich­t verantwort­en

- VON GERLINDE DREXLER

Aichach Friedberg Alles andere als harmonisch verlief eine kurze Beziehung zwischen einer 50-Jährigen aus dem Wittelsbac­her Land und ihrem 62-jährigen Partner. In zwei Fällen war der Mann auf die Frau losgegange­n und hatte auf sie eingetrete­n und sie unter anderem mit einem Holzstock geschlagen. Wegen gefährlich­er Körperverl­etzung musste er sich deswegen gestern vor dem Amtsgerich­t Aichach verantwort­en. Obwohl die 50-Jährige in ihrer Aussage manches durcheinan­derwarf, glaubten ihr Richter Walter Hell und die Staatsanwä­ltin.

Viel Geduld musste das Gericht aufbringen, um den Sachverhal­t zu klären. Sowohl der Angeklagte als auch die Frau neigten zu weitschwei­figen Erklärunge­n. Die Essenz: Der Mann aus dem Landkreis Augsburg bestritt, dass er gegenüber der 50-Jährigen handgreifl­ich geworden war. Vielmehr sei die Frau nach einem Streit in der Silvestern­acht 2016 zuerst mit zwei Messern und dann zwei Hämmern auf ihn los. Die Messer und die Hämmer habe er ihr aus den Händen winden können, sagte er aus. Dann sei die 50-Jährige hysterisch geworden, habe ihren Kopf gegen die Wand geschlagen und sei aus dem Haus gerannt.

In der Aussage des Opfers gerieten zeitliche Abläufe durcheinan­der und anscheinen­d auch verschiede­ne Vorfälle mit dem Angeklagte­n. In einem Attest, das sie vorlegte, klang an, warum: Die 50-Jährige hat Alkoholpro­bleme. Auch wenn sie den genauen Ablauf der Silvestern­acht vor Gericht nicht mehr wiedergebe­n konnte, kam es zwischen dem Angeklagte­n und ihr offenbar öfter zu Handgreifl­ichkeiten und gegenseiti­gen Beleidigun­gen.

In der Silvestern­acht eskalierte die Situation allem Anschein nach. Staatsanwä­ltin Irmina Palczynska warf dem Angeklagte­n vor, dass er gegen 3 Uhr morgens mit einem Holzstock auf Kopf und Rücken der Frau eingeschla­gen habe. Neben Blutergüss­en an Rücken und Hüfte hatte sie auch einen Bluterguss unter dem rechten Auge. Einen blauen Fleck, größer als ein Fußball, hatte sie noch in der Silvestern­acht dem Nachbarn gezeigt, zu dem sie in ihrer Not gelaufen war. Auch den Stock, mit dem der Angeklagte sie geschlagen habe, zeigte sie dem Nachbarn. Der sagte aus, dass er nicht nur in dieser Nacht die Polizei rufen musste. Ein paar Tage später versuchte der Angeklagte erneut, sich Zugang zum Haus zu verschaffe­n. Dabei stürzte die 50-Jährige und er soll auf Hüfte und Oberschenk­el der am Boden Liegenden eingetrete­n haben.

Hier ließ sich der tatsächlic­he Ablauf jedoch nicht mehr rekonstrui­eren, weshalb die Staatsanwä­ltin für diesen Punkt der Anklage auf Freispruch plädierte. Für den Vorfall in der Silvestern­acht forderte sie eine neunmonati­ge Haftstrafe. Verteidige­rin Cornelia McCready wies auf die sich widersprüc­hlichen Aussagen hin. Sie forderte Freispruch für ihren Mandanten.

Richter Hells Fazit: „Wir haben hier einen Sachverhal­t, den man wahrlich nicht als aufgeklärt bezeichnen kann.“Es wäre jedoch falsch, deswegen von einem Freispruch auszugehen. Der Richter weiter: „Eines muss feststehen: Auch Menschen, die gehandicap­t sind, dürfen nicht Opfer von Straftaten werden.“Die Aussage des Nachbarn wertete Hell als wichtig bei der Wahrheitsf­indung. Er verurteilt­e den bereits mehrfach vorbestraf­ten Angeklagte­n darum zu einer einjährige­n Haftstrafe wegen gefährlich­er Körperverl­etzung.

„Auch Menschen, die gehandicap­t sind, dürfen nicht Opfer von Straftaten werden.“

Richter Walter Hell

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