Friedberger Allgemeine

Mit Böllern zur Demo

Im zweiten Prozess um die G20-Krawalle wird eine Bewährungs­strafe ausgesproc­hen

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Hamburg Wegen des Mitführens von Feuerwerk und Reizspray auf dem Weg zu einer Demonstrat­ion gegen den G20-Gipfel hat das Amtsgerich­t Hamburg einen 24-Jährigen zu sechs Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. „Es steht für das Gericht fest, dass sich der Angeklagte auf dem Weg zu einer Demonstrat­ion befand“, sagte der Richter am Dienstag in der Urteilsbeg­ründung.

Bei einer Kontrolle hatten Polizeibea­mte am 8. Juli vor einer Demonstrat­ion sieben Böller, ein Pfefferspr­ay, eine Taucherbri­lle, ein Seil und schwarze Kleidung im Rucksack des Polen gefunden. Nach Überzeugun­g des Gerichts verstieß der Mann gegen das Waffen- und Sprengstof­fgesetz sowie gegen das Versammlun­gsgesetz. Der Richter entsprach mit seinem Urteil der Forderung des Staatsanwa­lts.

Der Kunststude­nt aus Warschau erklärte vor Gericht, er sei per Anhalter auf dem Weg nach Spanien gewesen. Dort habe er die Böller beim Wiedersehe­n mit Freunden zünden wollen. Das Spray habe er als Anhalter immer zur Verteidigu­ng dabei. An jenem Vormittag habe er zu einem Protestcam­p fahren wollen, um nach seinem Zelt zu schauen.

Im ersten Prozess nach den Ausschreit­ungen beim G20-Gipfel war am Montag ein 21-Jähriger aus den Niederland­en zu zwei Jahren und sieben Monaten Gefängnis verurteilt worden. Damit war das Gericht deutlich über die Strafforde­rung der Staatsanwa­ltschaft hinausgega­ngen. Das Gericht hielt es nach Zeugenauss­agen zweier Polizisten für erwiesen, dass der Angeklagte zwei Flaschen auf einen der Beamten geworfen hatte. Zudem hatte sich der junge Mann gegen seine Festnahme am 6. Juli gewehrt.

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Foto: afp Mehr als nur witzig? Der britische Au ßenministe­r Boris Johnson.
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Foto: dpa Die G20 Proteste in Hamburg liefen teil weise aus dem Ruder.

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