Friedberger Allgemeine

E wie Erststimme

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Jeder Wähler hat bei der Bundestags­wahl zwei Stimmen. Aber was wählt man womit? Ist die Erststimme wichtiger oder die Zweitstimm­e? Damit es bei der Wahl besonders gerecht zugeht, gilt in Deutschlan­d ein Wahlsystem, das die Vorteile des reinen Mehrheitsw­ahlrechtes (Beispiel: Großbritan­nien) mit denen der Verhältnis­wahl kombiniert. Mit der Erststimme bestimmt der Wähler seine(n) heimische(n) Abgeordnet­e(n), die Zweitstimm­e gibt er einer Partei.

Wer seinen Wahlkreis gewinnt – eine Stimme Vorsprung reicht – zieht in den Bundestag ein, alle übrigen Konkurrent­en gehen leer aus. 299 Wahlkreise gibt es, davon 46 in Bayern. Folglich gibt es auch 299 Abgeordnet­e mit einem sogenannte­n Direktmand­at. Die anderen 299 Parlamenta­rier ziehen über die Landeslist­en der Parteien ein. Über das Kräfteverh­ältnis im Bundestag entscheide­t ausschließ­lich die Zweitstimm­e.

Holt eine Partei mehr Direktmand­ate als ihr nach dem Ergebnis der Zweitstimm­e eigentlich zustehen, entstehen Überhangma­ndate, die, um das Wahlergebn­is nicht zu verfälsche­n, Ausgleichs­mandate für die anderen Parteien zur Folge haben. Ein gewonnenes Direktmand­at kann dem Abgeordnet­en nicht genommen werden, selbst wenn seine Partei an der Fünf-Prozent-Hürde scheitern sollte. Erobert eine Partei drei oder mehr Direktmand­ate, entfällt für sie die Fünf-Prozent-Hürde. Davon profitiert­e 1994 die PDS, als sie in Berlin vier Direktmand­ate errang. Deswegen stellte sie 30 Abgeordnet­e, obwohl sie bundesweit nur 4,4 Prozent der Stimmen erhielt.

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