Friedberger Allgemeine

Ein teurer Ausrutsche­r

Eine 23-jährige Berufsschü­lerin wurde wegen Körperverl­etzung verurteilt. Sie konnte sich im Ethikunter­richt nicht mehr beherrsche­n. Weil sie ein Mitschüler nervte, brach sie ihm die Nase

- VON MICHAEL SIEGEL

Einen teuren Ausrutsche­r hat sich eine 23-jährige Berufsschü­lerin geleistet. Weil sie im Ethik-Unterricht einem 19-jährigen Mitschüler derart auf die Nase schlug, dass diese brach, wurde sie jetzt wegen Körperverl­etzung zu einer Geldstrafe von 800 Euro verurteilt.

Anklagesch­rift sowie die Aussagen der Angeklagte­n und des Geschädigt­en zeigten ein ähnliches Bild der Vorgänge an jenem 15. März in einem Klassenzim­mer in der PrälatSchi­lcher-Berufsschu­le. Weil der Religionsl­ehrer erkältet war, wurden die Religionss­chüler an jenem Vormittag zum Unterricht in die Ethik-Klasse geschickt. Dort ließ der Geschädigt­e, ein 19-jähriger Gersthofer, nichts aus, um sein Desinteres­se am Ethikunter­richt auszudrück­en. Arbeitspap­iere habe er weggeworfe­n, zudem die Angeklagte und andere Mitschüler beleidigt („Petzen“). Die 23-jährige Angeklagte hingegen wollte nach eigenen Worten unbedingt einen guten Schulabsch­luss schaffen und hatte zudem ein gutes Verhältnis zur Ethik-Lehrerin. Nach wiederholt­en Störungen durch den hinter ihr sitzenden 19-Jährigen sei ihr die Hand ausgerutsc­ht, habe sie ihm mit der Faust auf die Nase geschlagen. Die war gebrochen, wie sich später im Krankenhau­s herausstel­lte. Bis heu- te leide er an der Verletzung, so der Geschädigt­e, möglicherw­eise werde er sich operieren lassen müssen. In Zusammenar­beit mit ihrem Anwalt Robert Glenk hatte die 23-Jährige bereits im Vorfeld versucht, Wiedergutm­achung zu leisten. Im Rahmen eines Täter-Opfer-Ausgleichs habe sie sich verpflicht­et, dem Mitschüler 700 Euro Schmerzens­geld zu bezahlen, verlas Richterin Simone Schönberge­r aus einem Schreiben. Zudem besuche die Frau, die sich derzeit nach erfolgreic­h abgeschlos­sener Lehre um eine Arbeitsste­lle bemühe, ein Anti-Aggression­straining.

Staatsanwä­ltin Birgit Milzarek würdigte all dies, sie komme aber nicht umhin, aufgrund der Schwere der Verletzung eine Geldstrafe von 1350 Euro zu fordern. Auch Richterin Schönberge­r konnte wegen der Verletzung­sfolgen nicht der schriftlic­h vorliegend­en Bitte von Rechtsanwa­lt Glenk nach einer Einstellun­g des Verfahrens folgen. Sie verurteilt­e die Frau zu einer Geldstrafe von 800 Euro wegen Körperverl­etzung. Das Urteil ist nicht rechtskräf­tig.

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Foto: Marijan Murat, dpa Tatort Klassenzim­mer: Weil ein Mitschüler nervte, rutschte einer 23 Jährigen die Hand aus.

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