Ein teurer Ausrutscher
Eine 23-jährige Berufsschülerin wurde wegen Körperverletzung verurteilt. Sie konnte sich im Ethikunterricht nicht mehr beherrschen. Weil sie ein Mitschüler nervte, brach sie ihm die Nase
Einen teuren Ausrutscher hat sich eine 23-jährige Berufsschülerin geleistet. Weil sie im Ethik-Unterricht einem 19-jährigen Mitschüler derart auf die Nase schlug, dass diese brach, wurde sie jetzt wegen Körperverletzung zu einer Geldstrafe von 800 Euro verurteilt.
Anklageschrift sowie die Aussagen der Angeklagten und des Geschädigten zeigten ein ähnliches Bild der Vorgänge an jenem 15. März in einem Klassenzimmer in der PrälatSchilcher-Berufsschule. Weil der Religionslehrer erkältet war, wurden die Religionsschüler an jenem Vormittag zum Unterricht in die Ethik-Klasse geschickt. Dort ließ der Geschädigte, ein 19-jähriger Gersthofer, nichts aus, um sein Desinteresse am Ethikunterricht auszudrücken. Arbeitspapiere habe er weggeworfen, zudem die Angeklagte und andere Mitschüler beleidigt („Petzen“). Die 23-jährige Angeklagte hingegen wollte nach eigenen Worten unbedingt einen guten Schulabschluss schaffen und hatte zudem ein gutes Verhältnis zur Ethik-Lehrerin. Nach wiederholten Störungen durch den hinter ihr sitzenden 19-Jährigen sei ihr die Hand ausgerutscht, habe sie ihm mit der Faust auf die Nase geschlagen. Die war gebrochen, wie sich später im Krankenhaus herausstellte. Bis heu- te leide er an der Verletzung, so der Geschädigte, möglicherweise werde er sich operieren lassen müssen. In Zusammenarbeit mit ihrem Anwalt Robert Glenk hatte die 23-Jährige bereits im Vorfeld versucht, Wiedergutmachung zu leisten. Im Rahmen eines Täter-Opfer-Ausgleichs habe sie sich verpflichtet, dem Mitschüler 700 Euro Schmerzensgeld zu bezahlen, verlas Richterin Simone Schönberger aus einem Schreiben. Zudem besuche die Frau, die sich derzeit nach erfolgreich abgeschlossener Lehre um eine Arbeitsstelle bemühe, ein Anti-Aggressionstraining.
Staatsanwältin Birgit Milzarek würdigte all dies, sie komme aber nicht umhin, aufgrund der Schwere der Verletzung eine Geldstrafe von 1350 Euro zu fordern. Auch Richterin Schönberger konnte wegen der Verletzungsfolgen nicht der schriftlich vorliegenden Bitte von Rechtsanwalt Glenk nach einer Einstellung des Verfahrens folgen. Sie verurteilte die Frau zu einer Geldstrafe von 800 Euro wegen Körperverletzung. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.