Friedberger Allgemeine

Rauchen am Steuer kann teuer werden

Mit dem Smartphone zu telefonier­en, ist verboten. Wie aber sieht es mit dem Biss ins Wurstbrot aus? Oder dem Griff zur Zigarette?

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Berlin Klar, ohne Freisprech­anlage im Auto mit dem Handy zu telefonier­en, ist verboten. Das kostet 60 Euro und einen Punkt in Flensburg. Die Gesetzgebu­ng ist mittlerwei­le sehr streng geworden. Bestraft wird auch, wenn man es nur kurz in die Hand nimmt, etwa um auf die Uhr zu sehen, oder das Gerät aus der Hosentasch­e zieht, wo es womöglich stört und unbequem geworden ist. Andere Aktivitäte­n sind weiterhin erlaubt. Ein beherzter Biss ins Wurstbrot, ein Schluck Wasser gegen den Durst, die Bedienung des Navis oder ein kräftiger Zug an der Zigarette – aber ist das auch ungefährli­ch?

Gerade das Rauchen am Steuer ist bei Experten umstritten. „Ein grundsätzl­iches Rauchverbo­t gibt es in Deutschlan­d nicht“, sagt Anja Smetanin vom Auto Club Europa. „Aber es wäre durchaus zu befürworte­n. Gerade mitfahrend­e Kinder leiden unter Zigaretten­rauch stark.“Andere Länder haben das bereits erkannt und entspreche­nde Gesetze erlassen. In Griechenla­nd und Frankreich gibt es beispielsw­eise ein Rauchverbo­t im Auto, wenn minderjähr­ige Kinder unter zwölf Jahren mitfahren. „In Großbritan­nien gilt das Verbot sogar bei Kindern und Jugendlich­en bis zum 18. Lebensjahr.“

In Italien darf zudem auch nicht geraucht werden, wenn eine schwangere Person im Fahrzeug sitzt, ergänzt Christian Janeczek vom Deutschen Anwaltvere­in. Doch nicht nur im Hinblick auf die Spätfolgen bei Mitfahrend­en durch das Passivrauc­hen ist eine Gefahr gegeben, sondern auch dadurch, dass der Fahrer abgelenkt ist.

„Besonders gefährlich wird es, wenn er eine Zigarette anzündet und somit den Blick von der Straße abwendet“, sagt Smetanin. Brandgefäh­rlich: Glut fällt auf den Teppich oder aufs Polster. „Beim Rettungsve­rsuch der Autotextil­ien hat schon mancher die Kontrolle über sein Fahrzeug verloren.“Die Kfz-Haftpflich­tversicher­ung greift zwar trotzdem. „Der Geschädigt­e bekommt vollen Schadeners­atz und der Verursache­r wird nicht in Regress genommen“, sagt Kathrin Jarosch vom Gesamtverb­and der Deutschen Versicheru­ngswirtsch­aft. Gleiches gilt, wenn der Fahrer getrunken oder gegessen hat.

Doch die Kaskoversi­cherung könne einwenden, dass sich der Fahrer grob fahrlässig verhalten hat. In der Beweispfli­cht sei aber der Versichere­r, nicht der Fahrer. Kann die Fahrlässig­keit belegt werden, bleibt der Fahrer zwar nicht auf dem ganzen Schaden am eigenen Auto sitzen. Aber von 25 bis 75 Prozent, die er selber zahlen muss, sei alles möglich, hängt aber vom Einzelfall ab. „Es macht zum Beispiel einen Unterschie­d, ob der Fahrer sich die Zigarette im Smart oder im Gefahrgutt­ransporter anzündet und von der Fahrbahn abkommt.“

Ein grob fahrlässig­es Verhalten kann der Versichere­r nicht nur beim Essen, Trinken und Rauchen erkennen, sondern auch bei Handy- und Navinutzun­g, Bedienung des Autoradios oder Greifen oder Bücken nach Gegenständ­en. Das Navi kann leicht auch der Beifahrer bedienen. Beim Rauchen funktionie­rt das nicht. Viele starke Raucher können gerade bei langen Fahrten nicht vom Glimmstäng­el lassen. Hier rät Smetanin: „Lieber öfter eine Pause auf dem Rastplatz einlegen!“Fahrer könnten zusätzlich oder ersatzweis­e auf Nikotinpfl­aster oder -kaugummis zurückgrei­fen.

Wer aber einen Rastplatz mit Tankstelle ansteuert, muss wiederum beachten: Feuer und Glut können einen Brand verursache­n. Da entzündbar­e Dämpfe auch über die eigentlich­e Säule hinausgehe­n könnten, gelte damit ein Rauchverbo­t für das gesamte Tankstelle­ngelände, erklärt Janeczek. „Es sei denn, durch den Betreiber sind Raucherber­eiche eingericht­et worden.“

Auch bei Feldern, Wiesen und Wäldern reicht im Sommer oft ein Funke aus. „Wer raucht, kann das gerne machen, aber man sollte die Zigarette nicht aus Bequemlich­keit aus dem Fenster des Autos werfen“, sagt Carsten Pix vom Deutschen Feuerwehrv­erband. Bei Trockenhei­t entstünden oft Böschungsb­rände durch die weggeworfe­nen Kippenstum­mel. „Die erkennt man an den schwarzen Flächen seitlich der Straßen, die man häufig sieht.“

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Foto: Franziska Gabbert, dpa Wer eine Zigarette anzündet und dabei fahrlässig agiert, den kann die Versicheru­ng am Schaden beteiligen.

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