Friedberger Allgemeine

J wie Jugendparl­amente

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Am 24. September wählen die Erwachsene­n, welche Politiker in den Bundestag kommen. Dort entscheide­n die Politiker unter anderem über Gesetze. Diese Gesetze sind nicht nur für Erwachsene. Viele sind auch für Kinder wichtig. Trotzdem dürfen Kinder bei der Wahl nicht mitentsche­iden. Sie können sich auch nicht in den Bundestag wählen lassen. Das gilt nicht nur dort. Auch in den Bundesländ­ern oder in Städten entscheide­n Kinder meist nicht mit, wenn es um Politik geht. Klingt ungerecht, oder?

Das haben auch andere gedacht. Ihre Lösung: Sie gründeten Parlamente für Kinder und Jugendlich­e. Was solche Parlamente machen, ist ganz unterschie­dlich. Fest steht: Es geht um die Meinung von Kindern und Jugendlich­en.

Manchmal setzen die Erwachsene­n das auch um

Sie reden dort etwa über neue Radwege oder über mehr Projektwoc­hen an den Schulen. Manchmal geht es aber auch um Politik im Ausland. Über ihre Ideen sprechen die Kinder und Jugendlich­en dann mit erwachsene­n Politikern. So zeigen sie den Politikern, was Kindern wichtig ist. Manchmal werden die Ideen dann von den Erwachsene­n auch umgesetzt. Sie stellen zum Beispiel eine neue Ampel an einer Straße mit viel Verkehr auf.

In vielen Städten gibt es Jugendparl­amente. Wer mitmachen will, kann sich zum Beispiel in der Schule dafür wählen lassen. Frag zum Beispiel einfach in deinem Rathaus nach, ob es in deiner Nähe ein Jugendparl­ament gibt. (dpa)

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