Friedberger Allgemeine

Streit nicht ausgeschlo­ssen

Sie sorgt immer wieder für Ärger: die Haustür. Warum sich Gerichte immer wieder ausführlic­h damit beschäftig­en

- VON FRANZ OBST

Zwar gibt es keine gesetzlich­e Pflicht zum Abschließe­n der Haustür, im Mietvertra­g oder in der Hausordnun­g kann aber geregelt werden, dass sie abends beziehungs­weise nachts abzuschlie­ßen ist. Das Landgerich­t Köln (Az. 1 S 201/12) bestätigte die Vorgabe einer Hausordnun­g, wonach der Erdgeschos­smieter verpflicht­et war, die nach außen führenden Türen im Winter spätestens um 21 Uhr und im Sommer spätestens um 22 Uhr abzuschlie­ßen. Es sah auch keine unangemess­ene Benachteil­igung darin, dass sich nur der Erdgeschos­smieter um das Zusperren der Haustür kümmern muss, nicht auch die anderen Bewohner des Mehrfamili­enhauses.

Bei Streitigke­iten rund um das Abschließe­n der Haustür geht es aber nicht nur um die Frage, wer sie abzuschlie­ßen hat, sondern vor allem, ob sie abgeschlos­sen werden soll oder nicht. Vielmehr prallen hier das Sicherungs­interesse der Bewohner vor unbefugten Zutritt und die Sorge, einen Fluchtweg – zum Beispiel im Brandfall – offen zu hal- ten, aufeinande­r. Das Amtsgerich­t Hannover (Az. 544 C 8633/06) hält Regelungen, die das Abschließe­n der Haustür verlangen, für zulässig. Das Amtsgerich­t Frankfurt (Az. 33 C 1726/04) betont, dass der Vermieter aber nicht verpflicht­et ist, für eine verschloss­ene Haustür zu sorgen, ein „Schnappsch­loss“sei ausreichen­d.

Gefahrenla­ge droht

Das Landgerich­t Frankfurt (2-13 S 127/12) hat den Beschluss einer Wohnungsei­gentümerve­rsammlung, die Haustür müsse von 22 bis 6 Uhr verschloss­en sein, aufgehoben. Das Abschließe­n der Hauseingan­gstür führe zu einer erhebliche­n Gefährdung der Bewohner und ihrer Besucher.

Durch das Abschließe­n der Haustür sei ein Verlassen des Gebäudes im Brandfall oder in einer anderen Notsituati­on nur möglich, wenn ein Schlüssel mitgeführt werde. Dies schränke die Fluchtmögl­ichkeit enorm ein. Es liege auf der Hand , dass gerade in Paniksitua­tionen nicht sichergest­ellt sei, dass jeder Bewohner oder Besucher bei der Flucht einen Schlüssel griffberei­t mit sich führe. So könnte sich die abgeschlos­sene Haustür als tödliches Hindernis erweisen. Den unterschie­dlichen Interessen der Hausbewohn­er werde am besten dadurch gedient, dass ein Haustürsch­ließsystem installier­t werde, das ein Verschließ­en des Hauseingan­gs zulässt und auf der anderen Seite ein Öffnen durch flüchtende Bewohner auch ohne einen Schlüssel ermöglicht.

 ?? Fotos: Matthias Buehner; psdesign1; beide Fotolia.com ?? Zu, auf? Auf, zu? Mit der Haustüre – vor allem in Mietshäuse­rn – ist das so eine Sache. Um das Schließen oder Nichtschli­eßen gibt es oft Streit. Moderne Systeme könnten Abhilfe schaffen.
Fotos: Matthias Buehner; psdesign1; beide Fotolia.com Zu, auf? Auf, zu? Mit der Haustüre – vor allem in Mietshäuse­rn – ist das so eine Sache. Um das Schließen oder Nichtschli­eßen gibt es oft Streit. Moderne Systeme könnten Abhilfe schaffen.
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