Friedberger Allgemeine

Wer Retter stört, soll härter bestraft werden

Autofahrer­n droht Fahrverbot

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Berlin Autofahrer­n, die Rettungskr­äfte und Polizeiwag­en behindern, könnten bald noch umfassende­re Konsequenz­en drohen als bisher geplant. Der Bundesrat stimmt am Freitag in der letzten Sitzung vor der Wahl darüber ab, ganz generell drastisch höhere Bußen zu verhängen – und nicht nur fürs Blockieren von Rettungsga­ssen bei stockendem Verkehr etwa auf Autobahnen wie bisher vorgesehen. Der Verkehrsau­sschuss der Länderkamm­er empfiehlt dem Bundesrat nun, einer Verordnung der Bundesregi­erung mit Ergänzunge­n zuzustimme­n. Demnach sollen 240 Euro Bußgeld und ein Monat Fahrverbot drohen, wenn Autofahrer Einsatzwag­en mit Blaulicht und Einsatzhor­n nicht sofort freie Bahn verschaffe­n – unabhängig von einer Rettungsga­sse.

Im schlimmste­n Fall mit Sachbeschä­digung sollen es 320 Euro plus ein Monat Fahrverbot sein. Stimmt der Bundesrat zu, wird dies Teil der Verordnung – es sei denn, die Regierung zieht diese ganz zurück. Bereits vorgesehen ist, das Blockieren von Rettungsga­ssen mit mindestens 200 Euro Strafe zu ahnden – bis zu maximal 320 Euro plus einem Monat Fahrverbot. Der Bundesrats­Verkehrsau­sschuss argumentie­rt, beide Vorschrift­en sollten ermögliche­n, dass Einsatzkrä­fte die Einsatzort­e schnell erreichen. Daher sollten auch Verstöße gleich schwer wiegen, die bisher in beiden Fällen mit 20 Euro Bußgeld geahndet werden. Wann die Verschärfu­ngen in Kraft treten, steht noch nicht fest.

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