Szenen eines Streits
Ein 63-Jähriger erhob gegenüber der Polizei Vorwürfe gegen seinen Nachbarn. Einmal stimmte es, einmal nicht
Wer mit seinem Nachbarn im Streit liegt, der schwärzt ihn gern an. Bei der Polizei zum Beispiel. Solche Aktionen können aber auch nach hinten losgehen. Ein Fall, der sich in Haunstetten abspielte, wurde jetzt gerichtsmassig. Ein 63-Jähriger musste sich wegen falscher Verdächtigung verantworten. Und hatte noch Glück, dass das Gericht Milde walten ließ.
Der Angeklagte wusste, dass das Kennzeichen am Auto seines Nachbarn entstempelt war, das Fahrzeug also nicht zugelassen war. Und er wusste, dass dieser ab und an trotzdem mit dem Wagen unterwegs war. Was ihn zu detektivischem Eifer antrieb. Als der 63-Jährige Anfang April selbst mit seinem Auto unterwegs war, glaubte er seinen ungeliebten Nachbarn am Steuer des nicht zugelassenen Wagens zu erkennen. Und er rief sogleich die Polizei. Die kam, überprüfte den vor dem Haus des Nachbarn geparkten Wagen.
Doch der Motor war kalt. Das Auto war also kurz vorher nicht bewegt worden. Die Folge: Der Angeklagte bekam einen Strafbefehl wegen falscher Verdächtigung. Im Prozess vor Amtsrichterin Susanne Scheiwiller redete er sich auf einen Irrtum heraus. Es gebe doch nur drei blaue Autos in seiner Straße. Da habe er geglaubt, in einem säße der Nachbar. „Und der fährt doch sonst auch immer mit dem Wagen.“Eine Behauptung, die sich tatsächlich bestätigt hatte. Denn 20 Tage nach dem ersten Vorfall hatte der Angeklagte seinen Nachbarn wiederum bei der Polizei angeschwärzt. Und diesmal, so stellte sich heraus, entsprach die Anzeige der Realität. Der Nachbar war mit dem nicht zugelassenen Auto unterwegs gewesen. Gegen ihn wird gesondert ermittelt.
Weil das Gericht davon ausging, dass der Angeklagte im ersten Fall tatsächlich nicht vorsätzlich, sondern irrtümlich gehandelt hatte, stellte es das Verfahren gegen eine Geldauflage von 300 Euro ein.