Friedberger Allgemeine

Blaue Briefe vom Bauhof

Wer sein Grünzeug nicht schneiden will, muss in Mering ab sofort zahlen. Gemeinde kündigt flächendec­kende Kontrollen an und will härter durchgreif­en

- VON PETER STÖBICH Foto: Peter Stöbich

Mering Jetzt wird es ernst: Ab November will die Gemeindeve­rwaltung härter als bisher durchgreif­en, wenn Meringer Grundstück­sbesitzer ihre Hecken, Sträucher und Bäume nicht ordnungsge­mäß zurückschn­eiden – das heißt, nach den Vorschrift­en des bayerische­n Straßen- und Wegegesetz­es. „Unser Bauhof wird ab kommenden Monat flächendec­kend Kontrollen durchführe­n“, kündigt Stefan Nerlich, Geschäftss­tellenleit­er im Rathaus, an.

Aufgrund zahlreiche­r Beschwerde­n hatte sich der Gemeindera­t schon vor einem Vierteljah­r ausführlic­h mit dem Thema befasst und festgestel­lt: Als Problem erweist sich eine immer größer werdende Zahl von Thuja-Hecken, bei denen ein Rückschnit­t ohne erhebliche optische Beeinträch­tigung nicht mehr möglich ist; das heißt, der beliebte Sichtschut­z wird nie mehr grün, sondern bleibt scheußlich braun.

Doch die „Sicherheit und Leichtigke­it des Verkehrs“geht vor und dürfe auf keinen Fall beeinträch­tigt werden, betont Nerlich: „Maßstab ist ein Lichtraump­rofil von 2,50 Meter über Geh- und Radwegen sowie 4,50 Meter über dem Straßenrau­m.“Und das wird keineswegs überall eingehalte­n, wie ein Rundgang durch den Ort schnell deutlich macht. Vorschrift ist aber: Rollstuhlf­ahrer oder Leute mit Gehwagen müssen die Bürgerstei­ge in voller Breite und ohne Hinderniss­e nutzen können, damit sie nicht auf die Straße auszuweich­en brauchen.

„Das Ganze ist ein schwierige­s Thema“, räumt Claudius Hirner, Chef des Bauhofs, ein. Er will zu seinen künftigen Kontrollfa­hrten auch eine Kollegin aus dem Rathaus mitnehmen, damit Verstöße mit Adresse gleich bei der Gemeindeve­rwaltung bekannt sind. „Wie groß der Aufwand dafür sein wird, lässt sich noch nicht abschätzen“, stellt er fest. Er selbst ist ja ohnehin häufig im Ortsgebiet unterwegs.

Wer sich nicht rechtzeiti­g um den Rückschnit­t seines Grünzeugs kümmert, erhält in Zukunft nicht nur einen blauen Brief vom Bauhof. Die Vorgehensw­eise ist dreistufig: Zu- kommt eine schriftlic­he Bitte in freundlich­em Ton, danach eine etwas deutlicher­e Erinnerung mit einer Fristsetzu­ng.

Wer dann immer noch nicht zur Heckensche­re greift, muss mit einem formellen Verwaltung­sverfahren rechnen. „Wir werden mit den Arbeiten eine Fachfirma beauftrage­n und dem Grundstück­sbesitzer die Rechnung präsentier­en“, kündigt Nerlich an; Ersatzvorn­ahme heißt das im Juristenja­rgon. Der Verwaltung sei bewusst, dass davon auch gepflegte Thuja-Hecken betroffen sein können, wenn diese nicht penibel bis an die Grundstück­sgrenze zurückgesc­hnitten werden.

In einem bestimmten Alter können solche Hecken sehr mächtig werden, weiß Helga Wurm von der Meringer Gärtnerei Ullmann. „Aber wenn sie erst einmal braun sind, dann ist es vorbei!“Man könne sie nicht verjüngen, sondern höchstens ganz entfernen. Der Schnitt sollte im Oktober so früh wie möglich erfolgen; nur so haben die Pflanzen die Möglichkei­t, die Schnittwun­den bis zum Winter zu verschließ­en und neue Triebe ausnächst reichend zu entwickeln. „Vor vielen Jahren waren Thuja-Hecken mal groß in Mode“, sagt Wurm, „heute sind eher pflegeleic­hte Gabionenwä­nde gefragt.“

Damit genügend Licht auch zum unteren Bereich der Pflanze vordringen kann, empfiehlt sich eine konische Schnittfor­m. Die Hecke ist also unten breiter und verläuft nach oben hin immer spitzer. Diese Art des Schnittes hat neben der besseren Lichtverso­rgung auch den Vorteil, dass sich im Winter keine großen Schneemeng­en auf den Ästen ablagern.

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Die Gehwege müssen frei bleiben, appelliert die Gemeinde Mering an alle Grundstück­sbesitzer. Thuja Hecken können nach dem Schnitt häufig braun werden.

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