Blaue Briefe vom Bauhof
Wer sein Grünzeug nicht schneiden will, muss in Mering ab sofort zahlen. Gemeinde kündigt flächendeckende Kontrollen an und will härter durchgreifen
Mering Jetzt wird es ernst: Ab November will die Gemeindeverwaltung härter als bisher durchgreifen, wenn Meringer Grundstücksbesitzer ihre Hecken, Sträucher und Bäume nicht ordnungsgemäß zurückschneiden – das heißt, nach den Vorschriften des bayerischen Straßen- und Wegegesetzes. „Unser Bauhof wird ab kommenden Monat flächendeckend Kontrollen durchführen“, kündigt Stefan Nerlich, Geschäftsstellenleiter im Rathaus, an.
Aufgrund zahlreicher Beschwerden hatte sich der Gemeinderat schon vor einem Vierteljahr ausführlich mit dem Thema befasst und festgestellt: Als Problem erweist sich eine immer größer werdende Zahl von Thuja-Hecken, bei denen ein Rückschnitt ohne erhebliche optische Beeinträchtigung nicht mehr möglich ist; das heißt, der beliebte Sichtschutz wird nie mehr grün, sondern bleibt scheußlich braun.
Doch die „Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs“geht vor und dürfe auf keinen Fall beeinträchtigt werden, betont Nerlich: „Maßstab ist ein Lichtraumprofil von 2,50 Meter über Geh- und Radwegen sowie 4,50 Meter über dem Straßenraum.“Und das wird keineswegs überall eingehalten, wie ein Rundgang durch den Ort schnell deutlich macht. Vorschrift ist aber: Rollstuhlfahrer oder Leute mit Gehwagen müssen die Bürgersteige in voller Breite und ohne Hindernisse nutzen können, damit sie nicht auf die Straße auszuweichen brauchen.
„Das Ganze ist ein schwieriges Thema“, räumt Claudius Hirner, Chef des Bauhofs, ein. Er will zu seinen künftigen Kontrollfahrten auch eine Kollegin aus dem Rathaus mitnehmen, damit Verstöße mit Adresse gleich bei der Gemeindeverwaltung bekannt sind. „Wie groß der Aufwand dafür sein wird, lässt sich noch nicht abschätzen“, stellt er fest. Er selbst ist ja ohnehin häufig im Ortsgebiet unterwegs.
Wer sich nicht rechtzeitig um den Rückschnitt seines Grünzeugs kümmert, erhält in Zukunft nicht nur einen blauen Brief vom Bauhof. Die Vorgehensweise ist dreistufig: Zu- kommt eine schriftliche Bitte in freundlichem Ton, danach eine etwas deutlichere Erinnerung mit einer Fristsetzung.
Wer dann immer noch nicht zur Heckenschere greift, muss mit einem formellen Verwaltungsverfahren rechnen. „Wir werden mit den Arbeiten eine Fachfirma beauftragen und dem Grundstücksbesitzer die Rechnung präsentieren“, kündigt Nerlich an; Ersatzvornahme heißt das im Juristenjargon. Der Verwaltung sei bewusst, dass davon auch gepflegte Thuja-Hecken betroffen sein können, wenn diese nicht penibel bis an die Grundstücksgrenze zurückgeschnitten werden.
In einem bestimmten Alter können solche Hecken sehr mächtig werden, weiß Helga Wurm von der Meringer Gärtnerei Ullmann. „Aber wenn sie erst einmal braun sind, dann ist es vorbei!“Man könne sie nicht verjüngen, sondern höchstens ganz entfernen. Der Schnitt sollte im Oktober so früh wie möglich erfolgen; nur so haben die Pflanzen die Möglichkeit, die Schnittwunden bis zum Winter zu verschließen und neue Triebe ausnächst reichend zu entwickeln. „Vor vielen Jahren waren Thuja-Hecken mal groß in Mode“, sagt Wurm, „heute sind eher pflegeleichte Gabionenwände gefragt.“
Damit genügend Licht auch zum unteren Bereich der Pflanze vordringen kann, empfiehlt sich eine konische Schnittform. Die Hecke ist also unten breiter und verläuft nach oben hin immer spitzer. Diese Art des Schnittes hat neben der besseren Lichtversorgung auch den Vorteil, dass sich im Winter keine großen Schneemengen auf den Ästen ablagern.