Anlieger müssen mehr bezahlen
Wegen der prekären Finanzlage der Kommune übernimmt Affing bei Straßenbauten nur den Mindestsatz. Geplant war das anders. Was das für die Menschen an der Kreisstraße in Bergen in Richtung Derching bedeutet
Affing Die Gemeinde Affing braucht Geld (siehe auch eigenen Artikel). Deshalb gibt sie nun ihre Zurückhaltung auf, was das grundsätzlich unbeliebte Instrument anbelangt, das da heißt: Den Bürger zur Kasse bitten. Beim Straßenausbau trägt die Kommune nur den Mindestbeitrag, der Rest wird auf die Anlieger umgelegt. Erstmals zur Anwendung kommt diese Regelung bei der jüngst ausgebauten Kreisstraße in Bergen.
Bislang hat die Gemeinde sämtliche Straßenbauten selbst bezahlt, die Anwohner wurden verschont. Das aber ist rechtlich nicht mehr möglich. Im November 2013 rang sich der Gemeinderat auf Druck von oben dazu durch, endlich eine Straßenausbaubeitragssatzung einzuführen. Sie sollte zum 1. Januar 2014 wirksam werden. Um den Bürger nicht zu sehr zu belasten, beschloss der Gemeinderat damals, noch weit über die vom Gemeindetag vorgeschlagenen Sätze beim Eigenanteil der Kommune hinauszugehen. Bei Anliegerstraßen etwa empfiehlt der Gemeindetag 20 Prozent, Affing wollte 50 Prozent übernehmen. Zweites Beispiel: Bei Hauptverkehrsstraßen wollte die Kommune 90 Prozent tragen, der Gemeindetag rät zu 70 Prozent. Das kritisierte denn auch prompt der Kommunale Prüfungsverband.
Derart hohe Sätze waren am Dienstag kein Thema mehr. Die Verwaltung empfahl jeweils nur den Mindestanteil, wie ihn die Mustersatzung des Gemeindetages vorsieht. Mit einer Ausnahme: Bei Anliegerstraßen sollte Affing 30, statt nur 20 Prozent der Kosten übernehmen. Die Meinungen dazu waren geteilt. Josef Schmid plädierte für einen „Mittelweg zwischen Gemeindefinanzen und Bürgerwohl“und damit zwischen den empfohle- Mindest- und Höchstsätzen. Verwaltungschef Tilo Leister machte daraufhin klar: Die einzige Alternative seien „massive Steuererhöhungen“und das sei auch keine zufriedenstellende Lösung. „Wenn ich verzichte, wo kommen die Mittel dann her?“, fragte sich Leister. Er nannte ein Beispiel: In Augsburg liegt der Hebesatz bei der Grundsteuer bei 550 von Hundert, in Affing sind es nur 350. Eine Steuererhöhung würde sicher einen Aufschrei verursachen, vermutete er. Leister gab zu, dass die Regelung sicher wehtun werde, aber sie sei nachvollziehbar und klar. Ähnlich sah das auch Gerhard Faltermeier. Bei einem höheren Gemeindeanteil lüge man sich in die Tasche. Diese Kosten müssten dann alle Bürger tragen. Helmut Merwald plädierte dafür, auch bei den Anliegerstraßen nur den Mindestanteil zu tragen. Ebenso sah es Markus Jahnel: „Wir können es uns nicht leisten, Geldgeschenke zu verteilen.“Affing müsse in Sachen Finanzen alle Quellen ausnen schöpfen. Er beantragte, durchgehend nur die Mindestsätze zu beschließen. Dem folgte die Mehrheit des Rates mit 8:6 Stimmen.
Im Fall Bergen geht es um rund 300000 Euro für die Randbereiche der Kreisstraße, die der Landkreis finanziert hat. Nach der alten Regelung sollten die Anlieger 35 Prozent tragen, nunmehr sind es 55 Prozent. ● Einmalige Beiträge Die Option, die der Gesetzgeber inzwischen einräumt, wiederkehrende anstelle der einmaligen Beiträge zu verlangen, wurde in Affing nicht ernsthaft in Erwägung gezogen. Ulrike Peter vom Büro für kommunale Dienstleistung und Beratung aus Augsburg betonte, dass bislang nur eine Gemeinde in Bayern diese Variante gewählt habe.
Weil hier die Kosten auf das Gebiet umgelegt werden müssten, das einen Vorteil von einer Straßenbaumaßnahme habe, bestehe eine große rechtliche Unsicherheit. Das ist schwer zu eruieren und unterliege einer gerichtlichen Prüfung.