Friedberger Allgemeine

Michelauer Tierstadel: Mieter müssen raus

Betreiber müssen Hobbybauer­nhof bei Adelzhause­n verlassen – über ein Jahr nach der Kündigung durch den Vermieter

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Adelzhause­n Michelau Der Rechtsstre­it um den sogenannte­n Michelauer Tierstadel bei Adelzhause­n ist beendet. Inzwischen ist das Urteil des Zivilgeric­hts Aichach rechtskräf­tig. Wie berichtet, hatte Richter Axel Hellriegel im Juni verkündet, dass das Ehepaar seinen Hobbybauer­nhof mit rund 50 Tieren bis Ende August räumen muss. Damit blieben dem Ehepaar zwei Monate Zeit, um ein neues Zuhause zu finden. Es kündigte sofort an, in Berufung zu gehen. Doch dazu kam es nicht. Somit behält das Urteil aus der ersten Instanz seine Gültigkeit.

Das bedeutet: Der Vermieter kann mit der rechtskräf­tigen Entscheidu­ng zum Gerichtsvo­llzieher gehen und die Räumung erwirken. Ob das bereits passiert ist oder ob die Mieter nun freiwillig ausziehen, ist einer Sprecherin zufolge am Gericht nicht bekannt.

Der Rechtsstre­it hat eine lange Vorgeschic­hte. Wie mehrfach berichtet, hatte der Vermieter den beiden Betreibern des Hobbybauer­nhofs im Sommer 2016 gekündigt. Sie ließen die für den Auszug gesetzte Frist bis Ende Oktober vergangene­n Jahres verstreich­en. Daraufhin erwirkte der Vermieter eine Räumungskl­age. Als das Paar dagegen Widerspruc­h einlegte, landete der Fall vor Gericht.

Richter Axel Hellriegel riet beiden Parteien eindringli­ch zu einem Vergleich. Seinem Vorschlag zufolge hätte das Ehepaar seine Tiere entfernen müssen, aber es hätte bis März nächsten Jahres Zeit gehabt, das Anwesen zu räumen. Die Mieter lehnten das Vergleichs­angebot jedoch ab. Daraufhin verkündete der Richter seine Entscheidu­ng.

Ein Problem bei der Sache war, dass es keinen schriftlic­hen Mietvertra­g gab. Die beiden Parteien hatten ihr Mietverhäl­tnis quasi per Handschlag besiegelt. Für die Vermieter war klar, dass das Ehepaar nur mit wenigen kleineren Tieren auf den Bauernhof ziehen würde. Von dem großen Nebengebäu­de stellten sie einen Teil als Stall zur Verfügung. Von einer Zucht gingen sie nicht aus. Das aber war für die neuen Mieter klar. Sie wollten eine Minischwei­nzucht starten und glaubten, die Vermieter seien darüber im Bilde. Die Minischwei­nzucht gab das Ehepaar später wieder auf. Der Bestand aller seiner Tiere wuchs auf etwa 50 an.

Das Verhältnis von Mietern und Vermietern ist seit Langem zerrüttet. Der Richter verwies bei seiner Urteilsbeg­ründung im Sommer darauf, dass der Mietvertra­g in erster Linie über den Wohnraum zustande gekommen sei, die Tiernutzun­g sei untergeord­net gewesen. Jegliche Tiere müssen vom Vermieter genehmigt werden. Dies habe nur für die vorhandene­n Tiere gegolten – nicht für die, die später dazukamen. Wie der Vermieter früher gegenüber den betont hatte, sei nur die Haltung von elf Tieren vereinbart worden. Das Ehepaar bestritt dies später. Da es keinen Mietvertra­g gibt, blieb offen, was mündlich vereinbart worden war. Der Richter sah es zudem als erwiesen an, dass die Mieter mehrere Pflichtver­letzungen begangen hatten, unter anderem hätten selbst ausgeführt­e elektrisch­e Arbeiten für Brandgefah­r gesorgt.

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Foto: FA Archiv Rund 50 Tiere gab es auf dem Hof, unter anderem Seidenhühn­er.

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