Michelauer Tierstadel: Mieter müssen raus
Betreiber müssen Hobbybauernhof bei Adelzhausen verlassen – über ein Jahr nach der Kündigung durch den Vermieter
Adelzhausen Michelau Der Rechtsstreit um den sogenannten Michelauer Tierstadel bei Adelzhausen ist beendet. Inzwischen ist das Urteil des Zivilgerichts Aichach rechtskräftig. Wie berichtet, hatte Richter Axel Hellriegel im Juni verkündet, dass das Ehepaar seinen Hobbybauernhof mit rund 50 Tieren bis Ende August räumen muss. Damit blieben dem Ehepaar zwei Monate Zeit, um ein neues Zuhause zu finden. Es kündigte sofort an, in Berufung zu gehen. Doch dazu kam es nicht. Somit behält das Urteil aus der ersten Instanz seine Gültigkeit.
Das bedeutet: Der Vermieter kann mit der rechtskräftigen Entscheidung zum Gerichtsvollzieher gehen und die Räumung erwirken. Ob das bereits passiert ist oder ob die Mieter nun freiwillig ausziehen, ist einer Sprecherin zufolge am Gericht nicht bekannt.
Der Rechtsstreit hat eine lange Vorgeschichte. Wie mehrfach berichtet, hatte der Vermieter den beiden Betreibern des Hobbybauernhofs im Sommer 2016 gekündigt. Sie ließen die für den Auszug gesetzte Frist bis Ende Oktober vergangenen Jahres verstreichen. Daraufhin erwirkte der Vermieter eine Räumungsklage. Als das Paar dagegen Widerspruch einlegte, landete der Fall vor Gericht.
Richter Axel Hellriegel riet beiden Parteien eindringlich zu einem Vergleich. Seinem Vorschlag zufolge hätte das Ehepaar seine Tiere entfernen müssen, aber es hätte bis März nächsten Jahres Zeit gehabt, das Anwesen zu räumen. Die Mieter lehnten das Vergleichsangebot jedoch ab. Daraufhin verkündete der Richter seine Entscheidung.
Ein Problem bei der Sache war, dass es keinen schriftlichen Mietvertrag gab. Die beiden Parteien hatten ihr Mietverhältnis quasi per Handschlag besiegelt. Für die Vermieter war klar, dass das Ehepaar nur mit wenigen kleineren Tieren auf den Bauernhof ziehen würde. Von dem großen Nebengebäude stellten sie einen Teil als Stall zur Verfügung. Von einer Zucht gingen sie nicht aus. Das aber war für die neuen Mieter klar. Sie wollten eine Minischweinzucht starten und glaubten, die Vermieter seien darüber im Bilde. Die Minischweinzucht gab das Ehepaar später wieder auf. Der Bestand aller seiner Tiere wuchs auf etwa 50 an.
Das Verhältnis von Mietern und Vermietern ist seit Langem zerrüttet. Der Richter verwies bei seiner Urteilsbegründung im Sommer darauf, dass der Mietvertrag in erster Linie über den Wohnraum zustande gekommen sei, die Tiernutzung sei untergeordnet gewesen. Jegliche Tiere müssen vom Vermieter genehmigt werden. Dies habe nur für die vorhandenen Tiere gegolten – nicht für die, die später dazukamen. Wie der Vermieter früher gegenüber den betont hatte, sei nur die Haltung von elf Tieren vereinbart worden. Das Ehepaar bestritt dies später. Da es keinen Mietvertrag gibt, blieb offen, was mündlich vereinbart worden war. Der Richter sah es zudem als erwiesen an, dass die Mieter mehrere Pflichtverletzungen begangen hatten, unter anderem hätten selbst ausgeführte elektrische Arbeiten für Brandgefahr gesorgt.