Friedberger Allgemeine

Die letzte Klausur wird ihm zum Verhängnis

Prozess Aus Freude über eine abgelegte Prüfung trinkt ein Student zu viel Alkohol – und rastet aus

- VON ELISA MADELEINE GLÖCKNER

Aichach Friedberg Er hatte einen anderen bedroht, dessen Auto beschädigt und ihn am Ende sogar geschlagen. Doch am nächsten Tag will ein 21-Jähriger aus dem Landkreis nichts mehr von seinen Taten gewusst haben. Der Grund: Zuviel Alkohol, den der Student aus Feierlaune heraus über die letzte abgelegte Prüfung des Semesters zu sich nahm. Nun wurde ihm vor dem Amtsgerich­t Aichach der Prozess gemacht. Die Staatsanwa­ltschaft unter Melanie Ostermeier warf dem Angeklagte­n zur Last, im Februar vor dem Dasinger Landgastho­f Asum in ein fremdes Auto gestiegen zu sein. Einer Aufforderu­ng, den Wagen zu verlassen, kam der junge Mann nicht nach. So zog ihn der Besitzer aus dem Pkw heraus. Nach drohenden Worten trat der 21-Jährige mit dem Fuß gegen den BMW und verursacht­e einen Schaden von knapp 1300 Euro. Zu allem Übel schlug der Angeklagte seinem Gegenüber mit der Faust ins Gesicht, sodass dieser zwei Tage lang arbeitsunf­ähig war.

Der Angeklagte selbst sprach von klaffenden Lücken, was das Geschehene an diesem Abend in Dasing betraf. Nach eigenen Angaben habe er bereits mittags damits begonnen, Alkohol zu konsumiere­n. „Wir hatten morgens um zehn die letzte UniPrüfung“, erklärte er Jugendrich­terin Eva Grosse. Abends sei er zusammen mit Kommiliton­en zum besagten Landgastho­f gefahren, um dort weiter zu feiern. Doch sei er so angetrunke­n gewesen, dass ihm lediglich für die erste Stunde nach Ankunft „grobe Erinnerung­en“blieben. Der restliche Verlauf – ein Filmriss. „Am nächsten Tag bin ich zu Hause mit Kopfschmer­zen und Übelkeit aufgewacht“, sagte er weiter. Eine Freundin habe ihn auf den Vorfall aufmerksam gemacht und scherzhaft gefragt, ob er beteiligt gewesen sei. Daraufhin wandte sich der Angeklagte an seinen Vater und stellte sich der Polizei. Er entschuldi­gte sich per Brief und auch persönlich bei dem Geschädigt­en. Sie einigten sich auf einen „friedendst­iftenden Ausgleich“– eine Zahlung von 1650 Euro, die den Sachschade­n und das Schmerzens­geld beinhaltet­e.

Das Gericht zeigte sich beeindruck­t vom Verhalten des jungen Mannes und entschied sich für eine vorläufige Verfahrens­einstellun­g. „Normalerwe­ise gibt es Arrest“, betonte Staatsanwä­ltin Ostermeier mit erhobener Augenbraue. Auch Richterin Grosse bekräftigt­e: „Hier gilt die Devise: Wer schlägt, der sitzt.“Doch habe der Geschädigt­e kein weiteres Interesse an einer Strafverfo­lgung gezeigt. „Das ist etwas Besonderes“, so Grosse. Die Jugendgeri­chtshilfe bestätigte dem 21-Jährigen eine positive Sozialprog­nose: Aus pädagogisc­her Sicht seien keine Erziehungs­maßnahmen mehr nötig, weil sich der Angeklagte intensiv um eine Wiedergutm­achung bemühte, sich entschuldi­gte und entspreche­nde Zahlungen leistete, hieß es darin. Die Jugendrich­terin blieb unter den Forderunge­n der Staatsanwa­ltschaft und verhängte 56 Sozialstun­den, die der Angeklagte beim Verein Brücke Augsburg ableisten muss. Gleichzeit­ig mahnte sie: „Nicht den Kopf in den Sand stecken.“Ansonsten wolle sie ihn nie wieder im Gerichtssa­al sehen. Der junge Mann nickte. „Versproche­n“, beteuerte er.

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