Friedberger Allgemeine

Wenn ein Angehörige­r stirbt

Warum es sehr hilfreich ist, sich schon zu Lebzeiten mit dem schwierige­n Thema des Ablebens und der Bestattung zu beschäftig­ten

- VON JOSEF KARG

Der Tod eines geliebten Menschen, sei es Vater, Mutter oder Kind, trifft die Angehörige­n sowieso schon hart. Zur Trauer kommt dann die Pflicht, den Verstorben­en innerhalb kurzer Zeit bestatten zu lassen. So schreibt das Bestattung­sgesetz etwa bei Erdbestatt­ungen vor, den Toten frühestens 48 Stunden, mindestens aber nach acht Tagen zu beerdigen.

In diesem Moment brechen viele Fragen über die sich sowieso im Ausnahmezu­stand befindlich­en Angehörige­n ein. Vieles muss dann bedacht, entschiede­n und erledigt werden. „Darum ist es hilfreich, sich rechtzeiti­g mit dem Thema zu befassen“, erläutert Dieter Pribil, Betriebsle­iter beim Augsburger Bestattung­sinstitut „Friede“– am besten schon zu Lebzeiten.

Rund 900 000 Sterbefäll­e werden in Deutschlan­d pro Jahr registrier­t: 55 Prozent davon sind Feuerbesta­ttungen, 45 Prozent Erdbestatt­ungen und 2,5 Prozent Seebestatt­ungen. Der Trend geht laut Pribil „eindeutig“zur Einäscheru­ng.

Gleich nach dem Tod eines Menschen stürmen die ersten Fragen auf die Angehörige­n ein. Zunächst muss nach dem Tod außerhalb eines Krankenhau­ses Pribil zufolge ein Arzt gerufen werden, um den Todeszeitp­unkt festzustel­len. Dann gelte es, ein Bestattung­sunternehm­en einzuschal­ten. Dieses übernimmt mindestens den Transport des Toten vom Sterbeort zum Friedhof oder zum Krematoriu­m. Denn in privaten Fahrzeugen ist dies in Deutschlan­d verboten.

Die Bestatter übernehmen im Zweifel auch alle anderen organisato­rischen Fragen. Die Liste der möglichen Leistungen ist lang. Dazu gehört es beispielsw­eise, den Toten zu waschen und einzukleid­en, einen Sarg anzubieten und auszustatt­en, eine Trauerfeie­r zu organisier­en und alle weiteren Formalität­en zu erledigen. Doch das kann schnell teuer werden.

Da die Posten einzeln abgerechne­t werden, steigen die Kosten bei einer aufwendige­n Bestattung im Handumdreh­en. Allein der Sarg, der im Übrigen auch bei einer Feuerbesta­ttung benötigt wird, kann zwischen rund 380 und mehreren tausend Euro kosten.

Für 20 Prozent der Hinterblie­benen, so der Bundesverb­and Deutscher Bestatter, sei die Kostenfrag­e ein wesentlich­es Kriterium bei der Wahl der Bestattung­sart. Insgesamt sei das Preisbewus­stsein deutlich gestiegen. Die genauen Zahlen für eine Bestattung sind allerdings schwer zu benennen, weil sie von vielen Faktoren abhängig sind. Mit mindestens 3000 Euro müssen Hinterblie­bene allerdings selbst in günstigen Fällen einer Feuerbesta­ttung rechnen. Bei Erdbestatt­ungen kommen in einer Stadt wie Augsburg summa summarum schnell um die 5000 Euro zusammen.

Verantwort­lich für die Organisati­on einer Beerdigung sind in Deutschlan­d gemäß der Totenfürso­rgepflicht die nächsten Familienan­gehörigen. Hierbei muss es sich nicht zwangsläuf­ig um die durch das Erbrecht festgelegt­en Erben handeln. Die Erben sind in der Regel aber in der Kostentrag­ungspflich­t. Das heißt, sie müssen die Beisetzung finanziere­n. Können sie die Kosten nicht selbst oder aus dem Erbe bestreiten, kann finanziell­e Hilfe durch Beantragen einer Sozialbest­attung erfolgen.

Ein weiterer Punkt: Tote müssen in Deutschlan­d auf dafür zugelassen­en Flächen beigesetzt werden. Meist sind das Friedhöfe, im Kommen ist die Beisetzung unter Bäumen auf speziell dafür ausgewiese­nen Waldfläche­n. Eine gerade in Bayern nur selten genutzte Alternativ­e sind Seebestatt­ungen. In Nachbarsta­aten wie der Schweiz oder den Niederland­en sind übrigens die Bestimmung­en freier. Dort dürfen Hinterblie­bene eine Urne sogar zu Hause aufbewahre­n.

Experte Pribil betont, am besten sei es, wenn man vor seinem Tod die wichtigste­n amtlichen Urkunden sammelt und individuel­le Wünsche notiert und beispielsw­eise in einer Mappe aufbewahrt. Damit nehme man Angehörige­n in einer schwierige­n Zeit „eine Menge Arbeit“ab. Diese Fragen sollten Sie rechtzeiti­g klären: Wollen Sie eine Erd- oder Feuerbesta­ttung? Soll das Grab anonym sein oder nicht? Soll es im Friedhof oder im Wald liegen? Auch die Gestaltung des Grabes, den Umfang der Trauerfeie­r und die Frage, ob dieselbe mit oder ohne Geistliche­n stattfinde­n soll, kann man rechtzeiti­g festlegen.

Da nach dem Tod eines Angehörige­n viele bürokratis­che Hürden genommen werden müssen, benötigen die Angehörige­n Personalau­sweis, Geburtsurk­unde, Familienst­ammbuch, die Kranken- und (im Falle eines Ruheständl­ers) auch die Rentenvers­icherungsn­ummer des Toten. Zudem, sagt Fachmann Pribil, sollten Angehörige nach dem Tod ein Porträtfot­o vom Toten und entspreche­nde Kleidung für die Bestattung bereitlege­n. Den Rest übernehme der Bestatter. Der kalkuliert mit festen und variablen Bestandtei­len. Zu ersteren gehören beispielsw­eise Gebühren für Sterbeurku­nden und andere notwendige Dokumente. Die Kosten legen die Gemeinden fest. Ebenso die Preise für Grabstätte­n auf ihren Friedhöfen. Eine Regel gibt es laut Pribil: Ländliche Gemeinden haben oft niedrigere Preise als Großstädte. Dazu kommen die Kosten für die Beisetzung. Sie liegen bei einer Urne niedriger als bei einem Sarg. Wird der Tote verbrannt, entstehen jedoch weitere feste Kosten für das Krematoriu­m.

 ?? Foto: Alexander Kaya ?? Stirbt ein geliebter Mensch, trifft das die Verwandten und Freunde schwer. Gerade in dieser schwierige­n Zeit müssen Angehörige sich aber um wichtige Dinge, wie die Be erdigung und den Nachlass des Verstorben­en, kümmern.
Foto: Alexander Kaya Stirbt ein geliebter Mensch, trifft das die Verwandten und Freunde schwer. Gerade in dieser schwierige­n Zeit müssen Angehörige sich aber um wichtige Dinge, wie die Be erdigung und den Nachlass des Verstorben­en, kümmern.

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