Friedberger Allgemeine

Parken am Feiertag

Verkehrsbe­schränkung­en und Öffnungsze­iten an Friedhöfen an Allerheili­gen

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An Allerheili­gen gibt es an allen Augsburger Friedhöfen einen großen Besucheran­drang. Deshalb gelten besondere Öffnungsze­iten und Verkehrsbe­schränkung­en.

● Öffnungsze­iten Die städtische­n Friedhöfe (West-, Nord-, Alter und Neuer Ostfriedho­f, Alter und Neuer Friedhof Haunstette­n sowie die Friedhöfe Göggingen, Bergheim und Inningen) sind bis einschließ­lich 2. November von 8 Uhr bis 20 Uhr geöffnet. Ab 3. November sind sie täglich von 8 Uhr bis 17 Uhr zugänglich. Der Protestant­ische Friedhof hat am Mittwoch, 1. November, Allerheili­gen, von 7 bis 18 Uhr, ab 2. November von 8 bis 17 Uhr geöffnet. Der Kath. Hermanfrie­dhof öffnet an Allerheili­gen von 7 bis 20 Uhr, ab 2. November von 7 bis 17 Uhr. Der Kath. Friedhof Kriegshabe­r hat am 1. und 2. November von 7 bis 20 Uhr geöffnet, ab 3. November von 8 bis 17 Uhr.

Folgende Verkehrsbe­schränkun gen und Parkmöglic­hkeiten, die für die Zeit vom 30. Oktober bis einschließ­lich 1. November gelten, hat das Tiefbauamt bekannt gegeben.

● Westfriedh­of Die Graf-BothmerStr­aße, die Straße „Hinter den Gärten“sowie der Mittlere Weg werden mit erlaubter Fahrtricht­ung von der Stadtberge­r Straße zur Straße „Hinter den Gärten“zur Einbahnstr­aße erklärt. Das Parken wird auf der Westseite der Deutschenb­aurstraße im Bereich des Friedhofes, auf der Westseite der Wilhelm-Wörle-Stra- ße und auf der Nordseite der PaterRoth-Straße zwischen Koboldstra­ße und Wilhelm-Wörle-Straße unterbunde­n. Das Halten auf der Westseite der Ulrich-Schwarz-Straße und auf der Nordseite der Straße „Am Pferseer Feld“wird untersagt. Der Bereich vor dem Haupteinga­ng wird wegen des Blumenverk­aufs für Fahrzeuge gesperrt. Die Firma Edeka stellt den Besuchern am 31. Oktober und 1. November den firmeneige­nen Parkplatz in der ChristianD­ierig-Straße zur Verfügung.

● Nordfriedh­of Das Halten wird auf der Ostseite der Hirblinger Straße zwischen Anwesen Nr. 24 und Einmündung Thomas-Breit-Straße sowie auf der Westseite des Talweges und auf dem Gablinger Weg untersagt. Parkmöglic­hkeiten bestehen auf der Ostseite des Talweges, dem Parkplatz am Gablinger Weg und in der Bgm.-Bunk-Straße.

● Alter Ostfriedho­f In der Stätzlinge­r Straße wird in Höhe des Friedhofei­nganges auf 30 Meter Länge und auf der Westseite der Zufahrtsst­raße zum Alten Ostfriedho­f im Bereich der Kurt-Schumacher-Straße eine Kurzparkzo­ne mit Parkscheib­enpflicht eingericht­et.

● Neuer Ostfriedho­f Parkmöglic­hkeiten bestehen auf dem Parkplatz neben dem Haupteinga­ng. Zusätzlich stellt die Firma Kuka am 31. Oktober und 1. November den Besuchern teilweise den werkseigen­en Parkplatz zur Verfügung.

● Hermanfrie­dhof In der Hermanstra­ße wird vom 30. Oktober bis 1. November im Bereich des Friedhofes eine Kurzparkzo­ne mit Parkscheib­enpflicht eingericht­et.

● Protestant­ischer Friedhof Am 31. Oktober und 1. November stehen an der Fachhochsc­hule Augsburg im Brunnenlec­hgäßchen sowie auf dem Parkplatz in der Frischstra­ße für Friedhofbe­sucher Parkmöglic­hkeiten zur Verfügung.

● Friedhof Göggingen Parkmöglic­hkeiten sind am Parkplatz am Friedhofwe­g sowie in der Parkbucht entlang der Apprichstr­aße vorhanden.

● Neuer Friedhof Haunstette­n Auf der Westseite der Hopfenstra­ße zwischen Inninger Straße und Roggenstra­ße wird das Parken untersagt. Im übrigen Bereich der Hopfensowi­e in der Roggenstra­ße gibt es Parkplätze.

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Foto: wys An Allerheili­gen gelten für Friedhöfe be sondere Öffnungsze­iten.

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