Retter an der Zimmerdecke
Ab 1. Januar 2018 gilt die Rauchmelderpflicht in Bayern. Feuerwehr, Stadt und Einzelhandel in Friedberg sind darauf vorbereitet. Was muss man beachten?
Vom 1. Januar an gilt die Rauchmelderpflicht für alle Wohnhäuser. Fachleute erklären, was beim Kauf und bei der Installation zu beachten ist.
Aichach Friedberg In einer Wohnung in der Lilienstraße in Aichach kocht das Essen der Bewohnerin auf dem Herd. Doch die Frau beschließt, schnell die Wohnung zu verlassen und einen Salatkopf aus dem Gemüsebeet zu holen. Sie vergisst völlig die köchelnde Mahlzeit auf dem Herd, das Essen beginnt anzubrennen und der Rauchmelder schlägt Alarm, den der Nachbar hört. Ein Rauchmelder rettet auch die Leben mehrerer Jugendlicher. Sie feiern eine Party in einem Jugendtreff in Algertshausen und übernachten anschließend dort. Ein überhitzter Ofen fängt Feuer, das warnende Piepsen des Melders weckt die Jugendlichen.
Michael Geiger kann viele solcher Geschichten erzählen. Der Kommandant der Friedberger Feuerwehr hat schon einige Einsätze erlebt, bei denen die Warngeräte größere Schäden verhinderten. Er sagt: „Rauchmelder retten Menschenleben.“Zum 1. Januar 2018 werden die Melder nun für alle Wohnhäuser in Bayern zur Pflicht. Doch was genau bedeutet das?
Kreisbrandinspektor Christian Happach erklärt: „Egal, ob es Rauchmelder, Warnmelder oder Brandmelder heißt, im Prinzip beschreiben diese Begriffe alle dasselbe.“Sie sollen die Bewohner vor Ersticken und Verbrennen bewahren, falls ein Brand ausbricht.
Bereits seit 1. Januar 2013 müssen Rauchmelder in Neu- und Umbauten installiert sein. Die Frist, um Bestandsgebäude nachzurüsten, endet zum 31. Dezember 2017. In Schlafund Kinderzimmern sind die Melder ein Muss, genauso wie in den Fluren oder Treppenhäusern. Happach sagt: „Mindestens ein Rauchmelder muss im Bereich des Fluchtwegs hängen, damit die Bewohner bei einem Brand noch rechtzeitig die Räume verlassen können.“
Wohnt ein Eigentümer in seinen eigenen vier Wänden, dann ist er dafür verantwortlich, die Rauchmelder anzubringen und instand zu halten. Doch wie sieht es aus, wenn er seinen Wohnraum vermietet? „Dann installiert der Vermieter die Melder“, erklärt Happach, „aber der Mieter muss die Batterien wechseln und schauen, ob der Melder frei von Staub und Schmutz ist.“
Anders ist das bei den städtischen Wohnungen der Stadt Friedberg. Die 220 Wohnungen sind mittlerweile fast komplett mit Rauchmeldern ausgestattet. In den restlichen Wohnungen werden die Melder bis zum Stichtag installiert. Frank Büschel von der Stadtverwaltung erklärt: „Unsere Mieter müssen sich um nichts kümmern. Die Installation übernimmt die Stadt, für die Wartung ist eine externe Firma verantwortlich.“Die Kosten der War- müssen aber die Mieter übernehmen, so Büschel.
Die Stadt hat sich für Funkmelder entschieden. Das heißt, dass alle Geräte über Funk miteinander vernetzt sind. Über einen Datensammler im Treppenhaus kann überprüft werden, ob die Melder funktionieren. Büschel erklärt: „Das hat den Vorteil, dass die Mieter sich nicht um die Instandhaltung kümmern müssen.“Die Rauchmelder befinden sich – wie vorgeschrieben – in den Schlaf- und Kinderzimmern der Bewohner, außerdem im Flur und in einzelnen Durchgängen.
Grundsätzlich gibt es unterschiedliche Modelle von Rauchwarnmeldern. Helmut Lapperger arbeitet bei der Eisenhandlung Kniess und berät Kunden zum Thedem ma Rauchmelder: „Zum einen gibt es Rauchmelder mit Batterien, die man alle zwei Jahre auswechseln muss. Zum anderen gibt es Melder mit eingebauter Lithiumbatterie“, erklärt er. „Sie hält bis zu zwölf Jahren. Wenn die Batterie kaputt geht, muss der gesamte Melder ausgetauscht werden.“
Die Preisspanne reiche von 15 bis 40 Euro, etwa 20 Quadratmeter decke ein Gerät ab. Helmut Lapperger erklärt, wie man die Melder richtig installiert: „Der Rauchmelder muss an die Decke montiert werden und dort angebracht sein, wo das Gefahrenpotenzial am größten ist. Außerdem dürfen keine großen Schränke oder Pflanzen direkt unter dem Rauchmelder stehen.“Bei Rauchalarm fängt der Melder laut zu pieptung sen an. Für Hörgeschädigte gibt es deshalb auch Geräte, die keine akustischen, sondern visuelle oder haptische Signale senden.
Manche Rauchmelder kann man miteinander verbinden. Wenn zum Beispiel im Keller ein Alarm losgeht, dann schlagen auch die Melder in anderen Räumen an. Besitzt jemand einen Kamin, dann empfiehlt Kniess-Verkäufer Helmut Lapperger zusätzlich ein CO2-Warngerät. Und besonders in der Küche rät er zu einem Hitzemelder, der bei dampfenden Töpfen und Temperaturen ab 60 Grad Celsius anschlägt. Damit das Essen auf dem Herd gar nicht erst anbrennt. Weitere Infos finden Sie unter www.rauchmelder lebensretter.de