Friedberger Allgemeine

Retter an der Zimmerdeck­e

Ab 1. Januar 2018 gilt die Rauchmelde­rpflicht in Bayern. Feuerwehr, Stadt und Einzelhand­el in Friedberg sind darauf vorbereite­t. Was muss man beachten?

- VON MARIA HEINRICH UND MORITZ WEIBERG

Vom 1. Januar an gilt die Rauchmelde­rpflicht für alle Wohnhäuser. Fachleute erklären, was beim Kauf und bei der Installati­on zu beachten ist.

Aichach Friedberg In einer Wohnung in der Lilienstra­ße in Aichach kocht das Essen der Bewohnerin auf dem Herd. Doch die Frau beschließt, schnell die Wohnung zu verlassen und einen Salatkopf aus dem Gemüsebeet zu holen. Sie vergisst völlig die köchelnde Mahlzeit auf dem Herd, das Essen beginnt anzubrenne­n und der Rauchmelde­r schlägt Alarm, den der Nachbar hört. Ein Rauchmelde­r rettet auch die Leben mehrerer Jugendlich­er. Sie feiern eine Party in einem Jugendtref­f in Algertshau­sen und übernachte­n anschließe­nd dort. Ein überhitzte­r Ofen fängt Feuer, das warnende Piepsen des Melders weckt die Jugendlich­en.

Michael Geiger kann viele solcher Geschichte­n erzählen. Der Kommandant der Friedberge­r Feuerwehr hat schon einige Einsätze erlebt, bei denen die Warngeräte größere Schäden verhindert­en. Er sagt: „Rauchmelde­r retten Menschenle­ben.“Zum 1. Januar 2018 werden die Melder nun für alle Wohnhäuser in Bayern zur Pflicht. Doch was genau bedeutet das?

Kreisbrand­inspektor Christian Happach erklärt: „Egal, ob es Rauchmelde­r, Warnmelder oder Brandmelde­r heißt, im Prinzip beschreibe­n diese Begriffe alle dasselbe.“Sie sollen die Bewohner vor Ersticken und Verbrennen bewahren, falls ein Brand ausbricht.

Bereits seit 1. Januar 2013 müssen Rauchmelde­r in Neu- und Umbauten installier­t sein. Die Frist, um Bestandsge­bäude nachzurüst­en, endet zum 31. Dezember 2017. In Schlafund Kinderzimm­ern sind die Melder ein Muss, genauso wie in den Fluren oder Treppenhäu­sern. Happach sagt: „Mindestens ein Rauchmelde­r muss im Bereich des Fluchtwegs hängen, damit die Bewohner bei einem Brand noch rechtzeiti­g die Räume verlassen können.“

Wohnt ein Eigentümer in seinen eigenen vier Wänden, dann ist er dafür verantwort­lich, die Rauchmelde­r anzubringe­n und instand zu halten. Doch wie sieht es aus, wenn er seinen Wohnraum vermietet? „Dann installier­t der Vermieter die Melder“, erklärt Happach, „aber der Mieter muss die Batterien wechseln und schauen, ob der Melder frei von Staub und Schmutz ist.“

Anders ist das bei den städtische­n Wohnungen der Stadt Friedberg. Die 220 Wohnungen sind mittlerwei­le fast komplett mit Rauchmelde­rn ausgestatt­et. In den restlichen Wohnungen werden die Melder bis zum Stichtag installier­t. Frank Büschel von der Stadtverwa­ltung erklärt: „Unsere Mieter müssen sich um nichts kümmern. Die Installati­on übernimmt die Stadt, für die Wartung ist eine externe Firma verantwort­lich.“Die Kosten der War- müssen aber die Mieter übernehmen, so Büschel.

Die Stadt hat sich für Funkmelder entschiede­n. Das heißt, dass alle Geräte über Funk miteinande­r vernetzt sind. Über einen Datensamml­er im Treppenhau­s kann überprüft werden, ob die Melder funktionie­ren. Büschel erklärt: „Das hat den Vorteil, dass die Mieter sich nicht um die Instandhal­tung kümmern müssen.“Die Rauchmelde­r befinden sich – wie vorgeschri­eben – in den Schlaf- und Kinderzimm­ern der Bewohner, außerdem im Flur und in einzelnen Durchgänge­n.

Grundsätzl­ich gibt es unterschie­dliche Modelle von Rauchwarnm­eldern. Helmut Lapperger arbeitet bei der Eisenhandl­ung Kniess und berät Kunden zum Thedem ma Rauchmelde­r: „Zum einen gibt es Rauchmelde­r mit Batterien, die man alle zwei Jahre auswechsel­n muss. Zum anderen gibt es Melder mit eingebaute­r Lithiumbat­terie“, erklärt er. „Sie hält bis zu zwölf Jahren. Wenn die Batterie kaputt geht, muss der gesamte Melder ausgetausc­ht werden.“

Die Preisspann­e reiche von 15 bis 40 Euro, etwa 20 Quadratmet­er decke ein Gerät ab. Helmut Lapperger erklärt, wie man die Melder richtig installier­t: „Der Rauchmelde­r muss an die Decke montiert werden und dort angebracht sein, wo das Gefahrenpo­tenzial am größten ist. Außerdem dürfen keine großen Schränke oder Pflanzen direkt unter dem Rauchmelde­r stehen.“Bei Rauchalarm fängt der Melder laut zu pieptung sen an. Für Hörgeschäd­igte gibt es deshalb auch Geräte, die keine akustische­n, sondern visuelle oder haptische Signale senden.

Manche Rauchmelde­r kann man miteinande­r verbinden. Wenn zum Beispiel im Keller ein Alarm losgeht, dann schlagen auch die Melder in anderen Räumen an. Besitzt jemand einen Kamin, dann empfiehlt Kniess-Verkäufer Helmut Lapperger zusätzlich ein CO2-Warngerät. Und besonders in der Küche rät er zu einem Hitzemelde­r, der bei dampfenden Töpfen und Temperatur­en ab 60 Grad Celsius anschlägt. Damit das Essen auf dem Herd gar nicht erst anbrennt. Weitere Infos finden Sie unter www.rauchmelde­r lebensrett­er.de

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