Handel mit Kinderpornos
Dafür lässt der Mann aus dem nördlichen Landkreis die anzüglichen Fotos sogar im Drogeriemarkt entwickeln – und fliegt dadurch auf. Die Polizei findet zudem 270000 Euro bei ihm
Der Mann aus dem nördlichen Landkreis ließ Fotos mit Kinderpornografie im Drogeriemarkt entwickeln und flog dadurch auf. Jetzt stand er vor Gericht.
Aichach Vor Angst ganz gekrümmt saß ein 49-Jähriger aus dem nördlichen Landkreis auf der Anklagebank. Er musste sich vor dem Aichacher Schöffengericht wegen gewerbsmäßigen Besitzes, Verbreitung und Erwerb kinder- und jugendpornografischer Schriften sowie Verletzung des Lebensbereichs durch Bildaufnahmen verantworten. Ein 75-jähriger Rentner aus München war wegen Beihilfe angeklagt. Das Gericht unter Vorsitz von Walter Hell interessierte sich auch dafür, woher die 270000 Euro kamen, die bei der Durchsuchung am Arbeitsplatz des 49-Jährigen gefunden worden waren.
Mehrere Seiten lang war die Anklageschrift, die Staatsanwalt Benjamin Rüdiger verlas. Bei einer Wohnungsdurchsuchung im August 2016 fand die Polizei rund 260 Fotoabzüge mit kinder- und jugendpornografischem Inhalt. Außerdem ergab eine Auswertung vom Laptop des 49-Jährigen, dass dort weitere 160 kinderpornografische Bilddateien gespeichert waren, die pubertierende Kinder im geschätzten Alter zwischen zehn und 13 Jahren zeigen, die nackt vor der Kamera posieren. Die Dateien habe der Angeklagte in einem strukturierten Ablagesystem gespeichert, so Staatsanwalt Rüdiger.
Mit den Fotos betrieb der Angeklagte einen regen Handel. Er lud sie über eine Plattform im Internet hoch und gab die bestellten Bilder dann an einen Drogeriemarkt zum Entwickeln der Abzüge weiter. Teilweise verwendete er dazu seinen eigenen Namen, teilweise den des mitangeklagten Rentners. Kennengelernt hatten sich die beiden in einem Swinger-Klub, den der 49-Jährige zusammen mit seiner Lebensgefährtin besuchte.
Der Rentner hatte dem 49-Jährigen nicht nur seine Wohnung mit Internetanschluss zur Verfügung gestellt. Er brachte auch Päckchen und Briefe mit Bildern für die Kunden zur Post oder holte gelegentlich Fotoabzüge im Drogeriemarkt ab. Eine Bestellung von über 1000 Bil- dern mit kinderpornografischem Inhalt war den Mitarbeitern des Drogeriemarktes aufgefallen und sie verständigten die Polizei. Die Folge: Die Kripo durchsuchte Wohnung und Arbeitsplatz des 49-Jährigen. Dabei fand sie nicht nur das kinderpornografische Material, sondern stellte an seinem Arbeitsplatz auch Bargeld in Höhe von 270000 Euro sicher.
Das Geld lag in einem Koffer im Spind des Angeklagten. Dabei handele es sich um die Ersparnisse von ihm und seiner Lebensgefährtin, gab der Angeklagte an. Um Strafzinsen zu entgehen, hätten sie ihre Sparkonten gekündigt und das Geld in bar aufbewahrt, erklärte der 49-Jährige. Das bestätigte auch seine 38-jährige Verlobte.
Aus Sicht von Staatsanwalt Rüdiger war die Herkunft des Geldes durch den Angeklagten dagegen nicht schlüssig dargelegt worden. Er sprach sich deshalb dafür aus, das Geld einzuziehen. Ebenso wie die 8000 Euro, die laut Kontoauszügen aus dem Verkauf von Aktfotos stammen. Zugunsten des Angeklagten wertete der Staatsanwalt, dass dieser alles zugegeben hatte und vor Gericht Reue zeigte. Besonders schwer wog für Rüdiger allerdings, dass gerade durch solche Taten der sexuelle Missbrauch von Kindern gefördert wird und der Angeklagte daraus auch noch Profit zog. Eine zweijährige Bewährungsstrafe, wie sie vorab in einem Rechtsgespräch vereinbart worden war, sei gerade noch vertretbar, sagte der Staatsanwalt. Für den mitangeklagten Rentner forderte Benjamin Rüdiger wegen Beihilfe eine zehnmonatige Bewährungsstrafe.
Das Schöffengericht folgte dem Antrag des Staatsanwaltes für die Bewährungsstrafe. Wie vereinbart muss der 49-Jährige als Auflage 20000 Euro an gemeinnützige Einrichtungen zahlen, der Rentner 2000 Euro. Anders als der Staatsanwalt nahm Richter Walter Hell dem 49-Jährigen sein Sparverhalten ab: „Ich kann es nicht widerlegen und deshalb auch nicht wegnehmen.“