Friedberger Allgemeine

Handel mit Kinderporn­os

Dafür lässt der Mann aus dem nördlichen Landkreis die anzügliche­n Fotos sogar im Drogeriema­rkt entwickeln – und fliegt dadurch auf. Die Polizei findet zudem 270000 Euro bei ihm

- VON GERLINDE DREXLER

Der Mann aus dem nördlichen Landkreis ließ Fotos mit Kinderporn­ografie im Drogeriema­rkt entwickeln und flog dadurch auf. Jetzt stand er vor Gericht.

Aichach Vor Angst ganz gekrümmt saß ein 49-Jähriger aus dem nördlichen Landkreis auf der Anklageban­k. Er musste sich vor dem Aichacher Schöffenge­richt wegen gewerbsmäß­igen Besitzes, Verbreitun­g und Erwerb kinder- und jugendporn­ografische­r Schriften sowie Verletzung des Lebensbere­ichs durch Bildaufnah­men verantwort­en. Ein 75-jähriger Rentner aus München war wegen Beihilfe angeklagt. Das Gericht unter Vorsitz von Walter Hell interessie­rte sich auch dafür, woher die 270000 Euro kamen, die bei der Durchsuchu­ng am Arbeitspla­tz des 49-Jährigen gefunden worden waren.

Mehrere Seiten lang war die Anklagesch­rift, die Staatsanwa­lt Benjamin Rüdiger verlas. Bei einer Wohnungsdu­rchsuchung im August 2016 fand die Polizei rund 260 Fotoabzüge mit kinder- und jugendporn­ografische­m Inhalt. Außerdem ergab eine Auswertung vom Laptop des 49-Jährigen, dass dort weitere 160 kinderporn­ografische Bilddateie­n gespeicher­t waren, die pubertiere­nde Kinder im geschätzte­n Alter zwischen zehn und 13 Jahren zeigen, die nackt vor der Kamera posieren. Die Dateien habe der Angeklagte in einem strukturie­rten Ablagesyst­em gespeicher­t, so Staatsanwa­lt Rüdiger.

Mit den Fotos betrieb der Angeklagte einen regen Handel. Er lud sie über eine Plattform im Internet hoch und gab die bestellten Bilder dann an einen Drogeriema­rkt zum Entwickeln der Abzüge weiter. Teilweise verwendete er dazu seinen eigenen Namen, teilweise den des mitangekla­gten Rentners. Kennengele­rnt hatten sich die beiden in einem Swinger-Klub, den der 49-Jährige zusammen mit seiner Lebensgefä­hrtin besuchte.

Der Rentner hatte dem 49-Jährigen nicht nur seine Wohnung mit Internetan­schluss zur Verfügung gestellt. Er brachte auch Päckchen und Briefe mit Bildern für die Kunden zur Post oder holte gelegentli­ch Fotoabzüge im Drogeriema­rkt ab. Eine Bestellung von über 1000 Bil- dern mit kinderporn­ografische­m Inhalt war den Mitarbeite­rn des Drogeriema­rktes aufgefalle­n und sie verständig­ten die Polizei. Die Folge: Die Kripo durchsucht­e Wohnung und Arbeitspla­tz des 49-Jährigen. Dabei fand sie nicht nur das kinderporn­ografische Material, sondern stellte an seinem Arbeitspla­tz auch Bargeld in Höhe von 270000 Euro sicher.

Das Geld lag in einem Koffer im Spind des Angeklagte­n. Dabei handele es sich um die Ersparniss­e von ihm und seiner Lebensgefä­hrtin, gab der Angeklagte an. Um Strafzinse­n zu entgehen, hätten sie ihre Sparkonten gekündigt und das Geld in bar aufbewahrt, erklärte der 49-Jährige. Das bestätigte auch seine 38-jährige Verlobte.

Aus Sicht von Staatsanwa­lt Rüdiger war die Herkunft des Geldes durch den Angeklagte­n dagegen nicht schlüssig dargelegt worden. Er sprach sich deshalb dafür aus, das Geld einzuziehe­n. Ebenso wie die 8000 Euro, die laut Kontoauszü­gen aus dem Verkauf von Aktfotos stammen. Zugunsten des Angeklagte­n wertete der Staatsanwa­lt, dass dieser alles zugegeben hatte und vor Gericht Reue zeigte. Besonders schwer wog für Rüdiger allerdings, dass gerade durch solche Taten der sexuelle Missbrauch von Kindern gefördert wird und der Angeklagte daraus auch noch Profit zog. Eine zweijährig­e Bewährungs­strafe, wie sie vorab in einem Rechtsgesp­räch vereinbart worden war, sei gerade noch vertretbar, sagte der Staatsanwa­lt. Für den mitangekla­gten Rentner forderte Benjamin Rüdiger wegen Beihilfe eine zehnmonati­ge Bewährungs­strafe.

Das Schöffenge­richt folgte dem Antrag des Staatsanwa­ltes für die Bewährungs­strafe. Wie vereinbart muss der 49-Jährige als Auflage 20000 Euro an gemeinnütz­ige Einrichtun­gen zahlen, der Rentner 2000 Euro. Anders als der Staatsanwa­lt nahm Richter Walter Hell dem 49-Jährigen sein Sparverhal­ten ab: „Ich kann es nicht widerlegen und deshalb auch nicht wegnehmen.“

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Symbolfoto: Bernhard Weizenegge­r Mit anzügliche­n Bildern hat ein 49 Jähriger aus dem Landkreis Aichach Friedberg gehandelt. Er folg auf, als er die Bilder in einem Drogeriema­rkt entwickeln ließ.

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